Sitzung: 29.06.2022 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: 2-3384/22/15-320
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die während der
Offenlage sowie während der Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger
öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis. Das
Entwässerungskonzept für den Bebauungsplan muss hinsichtlich der
Ausführungsplanung der Notüberläufe des Regenrückhaltebeckens nochmal angepasst
werden. Diese Änderung hat jedoch keine Auswirkungen auf den heutigen Satzungsbeschluss.
Die Abwägungsvorschläge werden durch
den Stadtrat Hillesheim vollumfänglich übernommen und der Textteil sowie die
Begründung redaktionell ergänzt.
Die Verwaltung wird beauftragt nach
Ausfertigung der Planurkunde durch die Stadtbürgermeisterin den
Satzungsbeschluss zu veröffentlichen.
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 17.12.2019,
aktualisiert in der Sitzung am 15.12.2021 (durch Aktualisierung des Baulandmobilisierungsgesetzes),
hat der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf Stockweg im Berg“
beschlossen. Der Bebauungsplan soll nach § 13 b BauGB im vereinfachten
Verfahren aufgestellt werden. Hier wird von einer Umweltprüfung abgesehen.
In der Sitzung am 15.12.2021 hat
der Rat den Bebauungsplanentwurf zur Kenntnis genommen und die Verwaltung
beauftragt, den Bebauungsplan zusammen mit den Textfestsetzungen und Begründung
öffentlich auszulegen, sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange am Verfahren zu beteiligen.
Der Entwurf für den Bebauungsplan
„Auf Stockweg im Berg“, hat in der Zeit vom 17.01.2022 bis 17.02.2022 gem. § 3
Abs. 2 BauGB im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein öffentlich
ausgelegen. Die Bekanntmachung hierüber erfolgte am 07.01.2022 im
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde „Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“.
Die von der Planung berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
07.01.2022 angeschrieben und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Für die Fortführung des
Bauleitverfahrens ist nunmehr die Abwägung zu den während der Offenlage
eingegangenen Stellungnahmen erforderlich.
Anlagen:
Die
entsprechenden Anlagen zu diesem Tagesordnungspunkt sind dem Gremieninfoportal
zu entnehmen.