Sitzung: 15.06.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2-3395/22/29-098
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die
Erneuerung des Gehweges von der Geeser Straße bis zur Gerolsteiner Straße
beidseitig zur erneuern.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die
Mittel sind rechtzeitig im Haushalt zu berücksichtigen.
Der Gemeinderat wünscht eine
Information über die Umgestaltung des Einmündungsbereiches Geeser Weg (K33).
Einschließlich geplanter Radwegeführung.
Sachverhalt:
Die Planung zur Erneuerung der B410 Gerolstein – Pelm mit
kombiniertem Fuß- und Radweg wurde in den Sitzungen am 24.06.2021 und
11.04.2022 dem Ortsgemeinderat vorgestellt.
Aus der Niederschrift der Sitzung vom 24.06.2021 ist
ersichtlich, dass seitens der Ortsgemeinde der Bürgersteig rechtseitig zur
B410, Abzweigung Gees bis zum Kreisverkehrsplatz nicht erneuert werden soll.
In der Sitzung am 11.04.2022 hat Herr Jaax, LBM Gerolstein
die Planung nochmals vorgestellt und auch die Kosten für eine etwaige
Erneuerung des rechtseitigen Gehweges dargelegt.
Für die Gemeinde fallen zusätzliche Kosten für die
Erneuerung des rechtseitigen Gehweges von rd. 108 m an. Diese betragen laut
Kostenschätzung LBM rd. 23.760 €.
Nach Abzug der Beiträge (WKB) und der Förderung (65 %)
auf den Gemeindeanteil verbleibt ein Kostenanteil für die Erneuerung des
rechtsseitigen Gehweges für die Ortsgemeinde in Höhe von ca. 2.911€.
Sollte der rechtseitige Gehweg nicht erneuert werden
fallen ggf. Kosten für die partielle Erneuerung von einzelnen, defekten
Bordsteinen und die Beseitigung von Schadstellen im Gehwegbereich an. Diese
Kosten sind nicht beitrags- und förderfähig und zu 100 % von der
Gemeinde zu tragen.
Zur weiteren Planung benötigt der LBM die Mitteilung, ob
der rechtsseitige Gehweg von der Abzweigung Gees bis zum Kreisverkehrsplatz im
Zuge der Baumaßnahme erneuert werden soll.