Sitzung: 15.06.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 1-4154/22/29-094
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat genehmigt die
Annahme/Vermittlung nachfolgender Zuwendungen:
Art der Zuwendung |
Zuwendungsgeber |
Umfang der Zuwendung |
Zuwendungszweck |
Sonstige Beziehungen zum Zuwendungsgeber |
Geldspende 19.04.2022 |
Bürgerdienst Lepper
e.V., 54550 Daun |
2.500,00 € |
Sanierung des
Kinderspielplatzes Pelm |
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Geldspende 11.05.2022 |
Pfeiffer & Schmitz
GbR, 54568 Gerolstein |
250,00 € |
Kinderspielplatz |
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Sachverhalt:
Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden,
Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der
Genehmigung durch den Gemeinderat, wobei die genannte Vorschrift erst dann
Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100,00 €
übersteigt.
Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die
Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei
denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung
seines Namens gebeten hat.