Sitzung: 15.06.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 1-4139/22/29-093
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stellt den
Maßnahmenplan für Ihre Gemeinde in der beigefügten Fassung vom 08.12.2021 fest.
Des Weiteren bittet die Ortsgemeinde
die Verwaltung darum, den Maßnahmenplan um folgende Punkte zu ergänzen:
·
30.000 € Sportplatz
und Zaunanlage
·
10.000 € Instandsetzung
und die Uferbefestigung am Berlinger Bach in der Ortslage
·
5.000 € Absturzsicherung
am Geeser Bach Höhe Haus von Manfred Hoffmann
·
5.000 € Wirtschaftsweg
Berlinger Bach ab Haus von Hans Peters bis zum Wendehammer
Sachverhalt:
Nach der
Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 wurden vom Land verschiedene Hilfen auf den
Weg gebracht. So wurde der VG Gerolstein einschl. den Städten und Gemeinden
eine Soforthilfe i. H. v. 1,84 Mio. € für die Beseitigung von ersten Schäden zur
Verfügung gestellt.
Neben dieser
Soforthilfe wurde das Förderprogramm aus der Verwaltungsvorschrift zur
Beseitigung der Schäden auf Grund des Starkregens und des Hochwassers am 14.
und 15. Juli 2021 (VV Wiederaufbau RLP 2021) aufgelegt und im September 2021
verabschiedet. Ziel dieser Verwaltungsvorschrift ist unter anderem die
Gewährung von Zuschüssen an die Kommunen zur Beseitigung der Schäden mit einem
Fördersatz von grds. 100 %.
Für die Gewährung
dieser Aufbauhilfen ist bei den Kommunen ein mehrstufiges Verfahren vorgesehen.
An erster Stelle steht das sogenannte Maßnahmenplanverfahren, welches der
Maßnahmen- und Budgetsteuerung dienen soll. Die Verbandsgemeinden sind darin
angehalten, Ihre Maßnahmen zur Beseitigung der Schäden sowie die Maßnahmen der
Städte und Ortsgemeinden in einem Plan zusammen zu fassen. Die Kreisverwaltung
prüft diesen Maßnahmenplan auf Plausibilität und Schlüssigkeit, führt die
Maßnahmen der Verbandsgemeinden zusammen und leitet den Maßnahmenplan des
Landkreises Vulkaneifel weiter an das Ministerium des Innern und für Sport
(MdI) zur Feststellung. Die Verbandsgemeinden waren angehalten Ihren
Maßnahmenplan bis Ende des Jahres 2021 über die Landkreise an das MdI
weiterzuleiten.
Der festgestellte
Maßnahmenplan wird dann in der zweiten Stufe Grundlage für die jeweiligen
Zuwendungsanträge. Für jede gemeldete Maßnahme ist ein gesonderter
Zuwendungsantrag zu stellen.
Mit Schreiben vom
13.12.2021 haben wir den Maßnahmenplan der VG Gerolstein dem Landkreis
Vulkaneifel vorgelegt, der diesen fristgerecht an das Ministerium des Innern
und für Sport (MdI) weitergeleitet hat. Dieser Maßnahmenplan ist als erster
Einstieg in die Maßnahmenplanung zu verstehen. Er kann entsprechend der VV
Wiederaufbau RLP 2021 fortgeschrieben werden, was in Teilen notwendig sein
wird. Sofern sich im Rahmen der Erstellung der Zuwendungsunterlagen höhere
Kosten ergeben sollten, dann kann der Maßnahmenplan insofern fortgeschrieben
werden, da es sich hier ausschließlich um Kostenschätzungen handelt. Der
Maßnahmenplan ist kein Geschäft der laufenden Verwaltung, sondern bedarf der
Bestätigung durch die kommunalen Gremien.
Dieser
Beschlussvorlage haben wir einen Auszug aus dem Maßnahmenplan der Ortsgemeinde
als Anlage beigefügt. Als Anlage ist ausschließlich der für die Ortsgemeinde
relevante Teil – Allgemeine kommunale Infrastruktur – beigefügt.
Neben diesen
Maßnahmen wurden/werden verschiedene Schadensbeseitigungen bereits über die
Soforthilfe abgewickelt. Die Gesamtschadenssumme durch das Hochwasserereignis
beläuft sich derzeit unter Berücksichtigung der Soforthilfe auf rd. 12,7 Mio. €
in der gesamten Verbandsgemeinde.