Sitzung: 29.06.2022 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2-3382/22/15-318
Finanzielle
Auswirkungen:
Für das Bauleitplanverfahren sind im
Haushaltsjahr 2022 keine Mittel eingestellt. Der Erste Beigeordnete hat
Gespräche mit Herrn Hochmann geführt, wonach die eingestellten Mittel (2022)
für die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes in Höhe von 50.000,00 €, für das
Verfahren genutzt werden können.
Beschluss:
Nach eingehender Beratung erklärt sich
der Stadtrat mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet Gemarkung
Hillesheim, Flur 22, Parzelle 45/3 „In der Bachwiese“ – ehemaliger Skater Park,
einverstanden und beschließt den Bebauungsplan für den Wohnmobilstellplatz
aufzustellen. Die wegemäßige Erschließung soll über die „Königsbergerstraße“ erfolgen.
Die Verbandsgemeinde Gerolstein wird
gebeten, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren analog fortzuschreiben.
Die Verwaltung wird beauftragt den
Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu geben.
Sachverhalt:
Die Stadt Hillesheim hegt seit
längerer Zeit den Wunsch, einen Wohnmobilstellplatz im Bereich des
„Hillesheimer See´s“, am Bolsdorfer Tälchen zu errichten.
Ein rechtskräftiger Bebauungsplan
für diesen Bereich liegt nicht vor, wonach die Fläche nach § 35 BauGB dem
Außenbereich zuzuordnen ist. Eine Privilegierung nach § 35 BauGB ist ebenfalls
nicht vorhanden.
Bebauungspläne sind nach § 8 BauGB
aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Im derzeit aktuellen
Flächennutzungsplan ist die vorgesehene Fläche für den Wohnmobilstellplatz
nicht berücksichtigt. Da der Bebauungsplan nicht aus dem FNP entwickelt werden
kann, muss dieser im Parallelverfahren abgeändert werden. Dieses Verfahren
obliegt der Verbandsgemeinde Gerolstein. Hier muss folglich ein „Sondergebiet Camping
(SO)“ realisiert werden. Weiterhin ist eine Landesplanerische Stellungnahme
einzuholen.
Für die Aufstellung des
Bebauungsplanes ist ein Teilbereich in der Gemarkung Hillesheim, Flur 22,
Parzelle 45/3 „In der Bachwiese“ – ehemaliger Skater Park vorgesehen. Diese
Fläche ist bereits teilweise asphaltiert.
In der Sitzung des Bauausschusses
am 24.05.2022, wurde ein mögliches Konzept durch die Fa. CAMPING-CAR Park aus
44210 Pornic vorgestellt. Der Bauausschuss befürwortet das vorgestellte Konzept
und spricht sich für eine Zusammenarbeit mit o. g. Unternehmen aus.
Gemäß den Festsetzungen des
Regionalen Raumordnungsplanes, liegt der Geltungsbereich des aufzustellenden
Bebauungsplanes im Vorranggebiet Freizeit/Erholung. Diese Funktion wird
Kommunen zugewiesen, die aufgrund ihrer landschaftlichen Attraktivität und
ihrer infrastrukturellen Ausstattung von überörtlicher Bedeutung für den
Tourismus sind oder über die Voraussetzungen für eine Intensivierung des
Fremdenverkehrs verfügen. Damit dem zuständigen Gremium für die Änderung des
FNP eine detaillierte Planung vorgelegt werden kann, ist vorab die wegemäßige Erschließung
abschließend in der heutigen Sitzung zu klären.