Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Finanzielle Auswirkungen:

 

Für das Bauleitplanverfahren sind im Haushaltsjahr 2022 keine Mittel eingestellt. Der Erste Beigeordnete hat Gespräche mit Herrn Hochmann geführt, wonach die eingestellten Mittel (2022) für die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes in Höhe von 50.000,00 €, für das Verfahren genutzt werden können.

 

Beschluss:

 

Nach eingehender Beratung erklärt sich der Stadtrat mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet Gemarkung Hillesheim, Flur 22, Parzelle 45/3 „In der Bachwiese“ – ehemaliger Skater Park, einverstanden und beschließt den Bebauungsplan für den Wohnmobilstellplatz aufzustellen. Die wegemäßige Erschließung soll über die „Königsbergerstraße“ erfolgen.

 

Die Verbandsgemeinde Gerolstein wird gebeten, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren analog fortzuschreiben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu geben.


Sachverhalt:

 

Die Stadt Hillesheim hegt seit längerer Zeit den Wunsch, einen Wohnmobilstellplatz im Bereich des „Hillesheimer See´s“, am Bolsdorfer Tälchen zu errichten.

 

Ein rechtskräftiger Bebauungsplan für diesen Bereich liegt nicht vor, wonach die Fläche nach § 35 BauGB dem Außenbereich zuzuordnen ist. Eine Privilegierung nach § 35 BauGB ist ebenfalls nicht vorhanden.

 

Bebauungspläne sind nach § 8 BauGB aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Im derzeit aktuellen Flächennutzungsplan ist die vorgesehene Fläche für den Wohnmobilstellplatz nicht berücksichtigt. Da der Bebauungsplan nicht aus dem FNP entwickelt werden kann, muss dieser im Parallelverfahren abgeändert werden. Dieses Verfahren obliegt der Verbandsgemeinde Gerolstein. Hier muss folglich ein „Sondergebiet Camping (SO)“ realisiert werden. Weiterhin ist eine Landesplanerische Stellungnahme einzuholen.

 

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist ein Teilbereich in der Gemarkung Hillesheim, Flur 22, Parzelle 45/3 „In der Bachwiese“ – ehemaliger Skater Park vorgesehen. Diese Fläche ist bereits teilweise asphaltiert.

 

 

In der Sitzung des Bauausschusses am 24.05.2022, wurde ein mögliches Konzept durch die Fa. CAMPING-CAR Park aus 44210 Pornic vorgestellt. Der Bauausschuss befürwortet das vorgestellte Konzept und spricht sich für eine Zusammenarbeit mit o. g. Unternehmen aus.

 

Gemäß den Festsetzungen des Regionalen Raumordnungsplanes, liegt der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes im Vorranggebiet Freizeit/Erholung. Diese Funktion wird Kommunen zugewiesen, die aufgrund ihrer landschaftlichen Attraktivität und ihrer infrastrukturellen Ausstattung von überörtlicher Bedeutung für den Tourismus sind oder über die Voraussetzungen für eine Intensivierung des Fremdenverkehrs verfügen. Damit dem zuständigen Gremium für die Änderung des FNP eine detaillierte Planung vorgelegt werden kann, ist vorab die wegemäßige Erschließung abschließend in der heutigen Sitzung zu klären.