Sitzung: 23.06.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 2-3370/22/38-090
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Walsdorf nimmt den
Antrag auf Vergabe eines Straßennamens für die Zufahrt zur Grube Goßberg in der
Gemarkung Walsdorf zur Kenntnis und vergibt für die Zufahrt den Straßennamen
„Zum Goßberg“.
Die Verwaltung soll gebeten werden, den Beschluss des Stadtrates
an die Vermessungs- und Katasterverwaltung des Landes weiterzuleiten.
Sachverhalt:
Der Inhaber und Betreiber der Lavagrube „Goßberg“ in der Gemarkung
Walsdorf ist an die Verwaltung herangetreten mit dem Antrag, für die Zufahrt
einen Straßennamen zu vergeben, damit dieser in den Navigationsgeräten
eingegeben und die Grube für Aussenstehende (Monteure, Zulieferer z.B. von
Betriebsstoffen, Spediteure u.ä.) besser erreicht werden kann.
Die Zufahrt zur Lavagrube befindet sich im Eigentum der
Ortsgemeinde Walsdorf-Zilsdorf. Ein entsprechender Lageplan ist dieser
Sitzungsvorlage beigefügt.
Die Benennung von öffentlichen Straßen ist in § 2 GemO geregelt.
Hiernach zählt die Benennung von (öffentlichen) Straßen, Plätzen und Brücken
innerhalb des Gemeindegebietes zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Ortsgemeinde.
Für die Auswahl und die Vergabe eines Straßennamens hat die Ortsgemeinde einen
weiten Ermessensspielraum. Ein „Recht“ auf einen bestimmten Straßennamen hat
der Anlieger jedoch nicht.
Im vorliegenden Fall handelt es sich nicht um eine öffentliche
Straße. Es ist auch nicht beabsichtigt, die Zufahrt für den öffentlichen
Verkehr zu widmen. Analog findet § 2 GemO trotzdem hier Anwendung.
Sobald sich die Ortsgemeinde für einen Straßennamen entscheidet
und diesen auch entsprechend beschließt, wird der Beschluss durch die
Verwaltung an die Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz
geschickt, welche den Straßennamen im Kataster hinterlegt. Dies ist
Voraussetzung dafür, dass die Straße in Navigationsgeräten eingegeben werden
kann.
Seitens der Verwaltung wird der Straßenname „Lavagrube Goßberg“
vorgeschlagen.