Sitzung: 23.06.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 3
Vorlage: 1-4131/22/38-088
Beschluss:
Der Rat
erteilt dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie den
Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde
und den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung
für das Haushaltsjahr 2019.
Sachverhalt:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Walsdorf hat den Jahresabschluss
2019 am 24.03.2022 nach den Grundsätzen des § 113 GemO geprüft. Zur Prüfung
haben die Ergebnis- und Finanzrechnung, der Rechenschaftsbericht sowie die
Kassenbelege vorgelegen. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach § 114 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO) beschließt der Rat über die
Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Beigeordneten, soweit diese den
Ortsbürgermeister vertreten haben sowie des Bürgermeisters und der
Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese den Bürgermeister vertreten
haben.