Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 3

Beschluss:

 

Der Rat erteilt dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung für das Haushaltsjahr 2019.


Sachverhalt:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Walsdorf hat den Jahresabschluss 2019 am 24.03.2022 nach den Grundsätzen des § 113 GemO geprüft. Zur Prüfung haben die Ergebnis- und Finanzrechnung, der Rechenschaftsbericht sowie die Kassenbelege vorgelegen. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach § 114 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO) beschließt der Rat über die Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben.