Beschluss: keine Abstimmung

Sachverhalt:

 

Gemäß § 113 Abs. 3 der GemO hat der Rechnungsprüfungsausschuss jeweils über Art und Umfang sowie über das Ergebnis ihrer Prüfung einen Prüfbericht zu erstellen. Der Prüfbericht ist beigefügt. Der Vorsitzende des RPA trägt das Ergebnis der Prüfung vom 24.03.2022 vor.