Sachverhalt:
Gemäß § 113 Abs. 3 der GemO hat der
Rechnungsprüfungsausschuss jeweils über Art und Umfang sowie über das Ergebnis
ihrer Prüfung einen Prüfbericht zu erstellen. Der Prüfbericht ist beigefügt.
Der Vorsitzende des RPA trägt das Ergebnis der Prüfung vom 24.03.2022 vor.