Sitzung: 08.06.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Befangen: 3
Vorlage: 1-4087/22/07-049
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stellt den
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 fest. Des Weiteren wird die Entlastung
des Ortsbürgermeisters, der Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister
vertreten haben sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde, und dessen
Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, erteilt.
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Es
wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis
der Verwaltung liegen beim Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten Ausschließungsgründe
vor.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss für das
Haushaltsjahr 2019 wurde durch die Verwaltung aufgestellt und zur Prüfung an
den Rechnungsprüfungsausschuss des Ortsgemeinderates weitergeleitet.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat
den Jahresabschluss nach den Bestimmungen der §§ 112 und 113 GemO am 31.03.2022
geprüft. Auf die Inhalte der Sitzungsniederschrift sowie des Prüfberichtes wird
an dieser Stelle verwiesen.
Die Prüfung hat abschließend zu
keinen Einwänden geführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem
Ortsgemeinderat folgenden Beschluss zur Abstimmung vor: