Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

 

Der Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Tiny Häusern in der Gemarkung Kerpen, Flur 5, Parzelle 8 (Außenbereich) wird zugestimmt.

 

Kosten die eventuell für die Verlegung von Wasser und Kanal entstehen müssen vom Bauherrn getragen werden.


Sachverhalt:

 

Der Ortsgemeinde Kerpen liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Tiny Häusern in der Gemarkung Kerpen, Flur 5, Parzelle 8 im Außenbereich vor.

 

Die Bauherren haben bereits 2019 eine Bauvoranfrage zum Neubau von zwei Ferienhäusern gestellt, die seitens der Kreisverwaltung positiv beschieden worden ist.

 

Der neue Antrag beinhaltet nun einen anderen Standort, der in der Anlage ersichtlich ist. Hintergrund des neuen Standortes ist die Realisierung eines Therapieplatzes für Rehapferde. Eine Errichtung der Tiny Häuser (siehe Anlage) an der nun angefragten Stelle soll den täglichen Ablauf des landwirtschaftlichen Betriebes nicht behindern.

 

Eine Beteiligung der Fachbehörden erfolgt seitens der zuständigen Kreisverwaltung Vulkaneifel.