Sitzung: 08.06.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2-3372/22/19-126
Beschluss:
Der
Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Tiny Häusern in der Gemarkung Kerpen,
Flur 5, Parzelle 8 (Außenbereich) wird zugestimmt.
Kosten die
eventuell für die Verlegung von Wasser und Kanal entstehen müssen vom Bauherrn
getragen werden.
Sachverhalt:
Der
Ortsgemeinde Kerpen liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Tiny
Häusern in der Gemarkung Kerpen, Flur 5, Parzelle 8 im Außenbereich vor.
Die
Bauherren haben bereits 2019 eine Bauvoranfrage zum Neubau von zwei
Ferienhäusern gestellt, die seitens der Kreisverwaltung positiv beschieden
worden ist.
Der neue
Antrag beinhaltet nun einen anderen Standort, der in der Anlage ersichtlich
ist. Hintergrund des neuen Standortes ist die Realisierung eines
Therapieplatzes für Rehapferde. Eine Errichtung der Tiny Häuser (siehe Anlage)
an der nun angefragten Stelle soll den täglichen Ablauf des
landwirtschaftlichen Betriebes nicht behindern.
Eine
Beteiligung der Fachbehörden erfolgt seitens der zuständigen Kreisverwaltung
Vulkaneifel.