Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat erteilt hat Kenntnis von dem Antrag zur Rekultivierung der ehemaligen Bauschuttdeponie in Jünkerath zur Kenntnis genommen und erteilt sein Einvernehmen gemäß § 40 KrWG zur vorgesehenen Rekultivierung.


Sachverhalt:

 

Der Zweckverband ART muss als Betreiber der ehemaligen Bauschuttdeponie in Jünkerath einen Antrag auf Genehmigung zur Stilllegung und Rekultivierung (Deponieabschlussplan) nach § 40 KrWG stellen. Der Antrag liegt der Ortsgemeinde Jünkerath zur Stellungnahme vor.

 

Der Antrag sieht eine Abdeckung der Deponiefläche mit 11.500 m³ Boden vor. Der geplante Bodenbedarf mit geeigneten Böden stammt aus ART eigenen Anlagen, die zum Teil 2021 bereits auf der Deponie zwischengelagert wurden. Nach der Rekultivierung soll sich offenes Grünland entwickeln, die Böschungen und Randbereiche werden mit Gehölzen bepflanzt. Die aktuellen Faunaerfassungen weisen der Deponie eine hohe Bedeutung als Lebensraum für Reptilien zu. Daher ist eine Herstellung von Offenland auf der Deponiekuppe und der südlichen Abdachung vorgesehen. Hierdurch bleibt der Lebensraum für Reptilien und andere Arten des Offenlandes (Schmetterlinge, Heuschrecken pp.) erhalten. Zusätzlich zur Begrünung werden Kleinstrukturen zur Thermoregulation der Reptilien angelegt.

 

Nach erfolgter Rekultivierung wird die vorhandene Einzäunung entfernt bis auf das zweiflügelige Tor zu Absperrung der Zufahrt.

 

Die Gehölze der rekultivierten Deponie werden weitgehend der Sukzession überlassen. Die offenliegende Kuppe ist zweimal im Jahr durch den Zweckverband ART mit einem betriebseigenen Mulcher zu mähen.

Die Grundwasserüberwachung im Abstrom der Deponie wird fortgeführt. Die Grundwassermessstelle wir auch weiterhin betrieben.