Sitzung: 23.06.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 2-3363/22/17-274
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat erteilt hat
Kenntnis von dem Antrag zur Rekultivierung der ehemaligen Bauschuttdeponie in
Jünkerath zur Kenntnis genommen und erteilt sein Einvernehmen gemäß § 40 KrWG zur
vorgesehenen Rekultivierung.
Sachverhalt:
Der
Zweckverband ART muss als Betreiber der ehemaligen Bauschuttdeponie in
Jünkerath einen Antrag auf Genehmigung zur Stilllegung und Rekultivierung
(Deponieabschlussplan) nach § 40 KrWG stellen. Der Antrag liegt der
Ortsgemeinde Jünkerath zur Stellungnahme vor.
Der
Antrag sieht eine Abdeckung der Deponiefläche mit 11.500 m³ Boden vor. Der
geplante Bodenbedarf mit geeigneten Böden stammt aus ART eigenen Anlagen, die
zum Teil 2021 bereits auf der Deponie zwischengelagert wurden. Nach der
Rekultivierung soll sich offenes Grünland entwickeln, die Böschungen und
Randbereiche werden mit Gehölzen bepflanzt. Die aktuellen Faunaerfassungen
weisen der Deponie eine hohe Bedeutung als Lebensraum für Reptilien zu. Daher
ist eine Herstellung von Offenland auf der Deponiekuppe und der südlichen
Abdachung vorgesehen. Hierdurch bleibt der Lebensraum für Reptilien und andere
Arten des Offenlandes (Schmetterlinge, Heuschrecken pp.) erhalten. Zusätzlich
zur Begrünung werden Kleinstrukturen zur Thermoregulation der Reptilien
angelegt.
Nach
erfolgter Rekultivierung wird die vorhandene Einzäunung entfernt bis auf das
zweiflügelige Tor zu Absperrung der Zufahrt.
Die
Gehölze der rekultivierten Deponie werden weitgehend der Sukzession überlassen.
Die offenliegende Kuppe ist zweimal im Jahr durch den Zweckverband ART mit
einem betriebseigenen Mulcher zu mähen.
Die
Grundwasserüberwachung im Abstrom der Deponie wird fortgeführt. Die
Grundwassermessstelle wir auch weiterhin betrieben.