Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschluss:

 

Der Werksausschuss beschließt, die Kanalleitung zu erneuern. Nach Vorliegen der wasserrechtlichen Genehmigung soll die Maßnahme kurzfristig ausgeschrieben werden. Die Werkleitung wird ermächtigt, die Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.


Sachverhalt:

 

Im Bereich der Bahnhofstraße in Jünkerath wird die Kyll mit einem Schmutzwasserkanal DN 250 aus AZ-Rohr gekreuzt. Die vorhandene Gewässerkreuzung hatte nur eine geringe Überdeckung von 50cm.

 

Die Kanalleitung wurde 2002 bereits mit einem Inliner saniert. Durch die Hochwasserkatastrophe am 14.07.2021 wurde die Kanalleitung teilweise freigelegt und komplett zerstört, sodass eine erneute Innensanierung ausscheidet und eine Neuverlegung in offener Bauweise erfolgen muss. Der Schaden wurde zwischenzeitlich durch das Ingenieurbüro IGR, Bitburg begutachtet und in die Maßnahmenliste der VV Wiederaufbau angemeldet.

 

 

Nach Abstimmung mit der SGD Nord ist zur Kreuzung der Kyll (Gewässer II. Ordnung) eine Wasserrechtliche Genehmigung bei der Unteren Wasserbehörde der Kreisverwaltung Vulkaneifel zu beantragen.

 

Da die neue Leitung aufgrund der Gefällesituation nicht tiefer verlegt werden kann, soll als Rohrmaterial Duktiles Gusseisen verlegt werden und durch Schotter gefüllte Drahtgitterkörbe, sogenannten „Flussmatratzen“, gesichert werden. Nach Vorliegen der Genehmigung soll die Erneuerung der Kanalleitung ausgeschrieben werden. Die Kosten betragen nach der Kostenschätzung des Ingenieurbüros rd.  38.000,- € brutto.

 

 

 

 

Beispiel: Verlegung Kanalleitung unter „Flussmatrazen“

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Maßnahme wird über die VV Wiederaufbau finanziert und ist im Maßnahmenplan angemeldet.