Sitzung: 14.06.2022 Werkausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 4-0436/22/01-924
Beschluss:
Der
Werksausschuss beschließt, die Kanalleitung zu erneuern. Nach Vorliegen der
wasserrechtlichen Genehmigung soll die Maßnahme kurzfristig ausgeschrieben
werden. Die Werkleitung wird ermächtigt, die Arbeiten an den wirtschaftlichsten
Bieter zu vergeben.
Sachverhalt:
Im Bereich der Bahnhofstraße in Jünkerath wird die
Kyll mit einem Schmutzwasserkanal DN 250 aus AZ-Rohr gekreuzt. Die vorhandene
Gewässerkreuzung hatte nur eine geringe Überdeckung von 50cm.
Die Kanalleitung wurde 2002 bereits mit einem Inliner
saniert. Durch die Hochwasserkatastrophe am 14.07.2021 wurde die Kanalleitung
teilweise freigelegt und komplett zerstört, sodass eine erneute Innensanierung
ausscheidet und eine Neuverlegung in offener Bauweise erfolgen muss. Der
Schaden wurde zwischenzeitlich durch das Ingenieurbüro IGR, Bitburg begutachtet
und in die Maßnahmenliste der VV Wiederaufbau angemeldet.
Nach Abstimmung mit der SGD Nord ist
zur Kreuzung der Kyll (Gewässer II. Ordnung) eine Wasserrechtliche Genehmigung
bei der Unteren Wasserbehörde der Kreisverwaltung Vulkaneifel zu beantragen.
Da die neue Leitung aufgrund der
Gefällesituation nicht tiefer verlegt werden kann, soll als Rohrmaterial
Duktiles Gusseisen verlegt werden und durch Schotter gefüllte Drahtgitterkörbe,
sogenannten „Flussmatratzen“, gesichert werden. Nach Vorliegen der Genehmigung
soll die Erneuerung der Kanalleitung ausgeschrieben werden. Die Kosten betragen
nach der Kostenschätzung des Ingenieurbüros rd.
38.000,- € brutto.
Beispiel: Verlegung
Kanalleitung unter „Flussmatrazen“
Finanzielle Auswirkungen:
Die
Maßnahme wird über die VV Wiederaufbau finanziert und ist im Maßnahmenplan
angemeldet.