Sitzung: 21.06.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 2-3364/22/24-052
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat Neroth sieht die vorgelegte Planung zur Ausweisung eines
Zeltplatzes sowie einer Freiflächen-PV-Anlage als nicht realisierbar.
Einerseits kann die durch den Zeltplatz zu erwartende verkehrliche Belastung in
der Heltenbergstraße nicht geduldet werden, da die Anwohner dort bereits bei
der Aufstellung des Bplanes „Heltenbergstraße“ hiergegen interveniert haben.
Andererseits ist die Abstandsfläche der Freiflächen-PV-Anlage nicht
eingehalten, so dass die vorgelegte Planung so seitens der Ortsgemeinde Neroth
nicht angenommen wird.
Dem
Ortsgemeinderat wird daher empfohlen, das Bebauungsplanverfahren nicht
einzuleiten.
Sachverhalt:
Winfried
Schegner erläuterte bereits den Ausschussmitgliedern in der Bauausschusssitzung
am 09.05.2022 die Grundlage des inzwischen rechtskräftigen Bebauungsplanes
„Ferienhausgebiet Heltenbergstraße“. Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes
hatten die Anwohner in der Heltenbergstraße interveniert, da sie durch das
Ferienhausgebiet eine enorme Verkehrsbelastung in der Heltenbergstraße
befürchten. Aufgrund der Eingaben der Anwohner wurde die Planung dahingehend
geändert, dass für das erste Grundstück im Geltungsbereich des Bplanes ein
Sammelparkplatz für PKW festgesetzt.
Nun
hat der Investor der Ortsgemeinde Neroth einen weiteren Bebauungsplan
vorgelegt. Der Geltungsbereich grenzt unmittelbar an den Geltungsbereich des
Bplanes „Ferienhausgebiet Heltenbergstraße“ an. Der Geltungsbereich ist
nachstehend auszugsweise abgebildet.
Dieser
Bebauungsplan beinhaltet ein Sondergebiet „Camping“ -Zeltplatz- mit einer
Fläche von 1.835 m² sowie ein Sondergebiet „Solar“ zur Errichtung einer
Freiflächen-PV-Anlage mit einer Fläche von 2.190 m². Nach den textlichen
Festsetzungen soll zum einen im nördlichen Abschnitt zwischen Straße und Teich
ein naturnaher Zeltplatz mit großzügig bemessenen Standplätzen und einem
Sanitärgebäude entstehen. Zum anderen eignet sich der südliche Teil des
Plangebiets als Standort für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage, welche u.a.
Wohnhaus und Ferienhäuser mit elektrischer Energie versorgen soll.
Dem
Bebauungsplan liegt die Campingplatzverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (CPlV
RP) zugrunde. Zulässig sind damit Standplätze für Zelte, Sanitär- und
Waschanlagen sowie Einrichtungen zum Wäsche- und Geschirrwaschen
(gemeinschaftlichen Einrichtungen gemäß § 4 Abs. 4 CPlV). Die Standplätze müssen
gemäß § 3 Abs. 1 CPlV mindestens 65 m² groß sein, da Kraftfahrzeuge auf
gesonderten Stellplätzen untergebracht werden. Nach den Textfestsetzungen soll
hierzu der Sammelparkplatz beim Ferienhausgebiet Heltenbergstraße genutzt
werden.
Winfried
Schegner weist darauf hin, dass der Sammelparkplatz nur eine Fläche von ca. 200
m² aufweist. Nach dem Fachinfoblatt „PKW-Stellplatz-Flächen“ müssen Stellplätze
mind. 5 m lang sein. Die Breite variiert zwischen 2,30 und 2,50 m.
Auf
diesem Sammelparkplatz können bei Ausrichtung entlang der westlichen Linie
maximal 7 Stellplätze mit einer Breite von 2,30 m angelegt werden. Sollen die
Stellplätze an der nördlichen und südlichen Linie angeordnet werden, ergeben
sich höchstens 9 Stellplätze. Dies reichen jedoch für das Ferienhausgebiet
sowie den Zeltplatz bei weitem nicht aus.
Hinsichtlich
der Freiflächen-PV-Anlage widerspricht diese dem Kriterienkatalog der
Verbandsgemeinde Gerolstein, wonach Freiflächen-PV-Anlagen einen Mindestabstand
von 200 m zur Wohnbebauung haben muss. Diesen Abstand hält die im vorliegenden
Bebauungsplan angedachte Anlage nicht ein.