Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 in der vorgelegten Fassung. Hier soll unter IV. Wiesengrabstätten Nr. 3 ergänzt werden: einschließlich einer Basaltplatte oder Granitplatte mit Beschriftung.


Sachverhalt:

 

Nach Zuleitung an den Ortsgemeinderat hat die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 im Zeitraum 21.05.2022 bis 03.06.2022 zur Einsichtnahme ausgelegen. Es wurden keine Vorschläge durch Einwohner eingebracht.

 

Hauptgrund für den Erlass der Nachtragshaushaltssatzung sind die Änderung der Gebühren und Beiträge des § 5 der Satzung.

 

Erhöht werden unter Buchstabe A IV die Kosten für Wiesengrabstätten. Unter Buchstabe B „Ausheben und Schließen von Gräbern“ wird unter der Ziffer 2 das „Entgelt für die Bestattung von Verstorbenen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr“ mit 600 € neu festgesetzt. Weiterhin ist neu geregelt, dass bei Einsatz eines externen Unternehmers die tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet werden.

Letztlich wird unter Buchstabe D die Benutzungsgebühr für die Leichenhalle neu geregelt.

 

Nähere Informationen zum Einsatz eines Unternehmers werden vom Vorsitzenden in der Sitzung erläutert.