Sitzung: 21.06.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 1-4185/22/24-050
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2022 in der vorgelegten Fassung. Hier soll unter IV.
Wiesengrabstätten Nr. 3 ergänzt werden: einschließlich einer Basaltplatte oder Granitplatte mit Beschriftung.
Sachverhalt:
Nach Zuleitung an den Ortsgemeinderat hat die 1.
Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 im Zeitraum 21.05.2022 bis
03.06.2022 zur Einsichtnahme ausgelegen. Es wurden keine Vorschläge durch
Einwohner eingebracht.
Hauptgrund für den Erlass der Nachtragshaushaltssatzung sind die
Änderung der Gebühren und Beiträge des § 5 der Satzung.
Erhöht werden unter Buchstabe A IV die Kosten für
Wiesengrabstätten. Unter Buchstabe B „Ausheben und Schließen von Gräbern“ wird
unter der Ziffer 2 das „Entgelt für die Bestattung von Verstorbenen ab dem
vollendeten 5. Lebensjahr“ mit 600 € neu festgesetzt. Weiterhin ist neu
geregelt, dass bei Einsatz eines externen Unternehmers die tatsächlich
entstandenen Kosten abgerechnet werden.
Letztlich wird unter Buchstabe D die Benutzungsgebühr für die
Leichenhalle neu geregelt.
Nähere Informationen zum Einsatz
eines Unternehmers werden vom Vorsitzenden in der Sitzung erläutert.