Es handelt
sich um eine Information. Daher sind keine Beschlussfassungen erforderlich.
Sachverhalt:
Es wird
Bezug genommen auf den Beschluss des Werkausschusses vom 09.12.2021 unter
Tagesordnungspunkt 3, Vorlage Nr. 4-0404/21/01-769.
Die
Erstellung von Potenzialstudien für die Abwasseranlagen der
Verbandsgemeindewerke ist in der bereits beantragten Form nicht mehr möglich.
Die bisherige „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen
Umfeld im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom 20.07.2020“ wurde
Ende des Jahres 2021 eingestellt und 2022
novelliert. Mit der Novellierung haben sich die Fördervorschriften geändert, teilweise
auch verbessert.
Die Potenzialstudien sind nun ein Bestandteil von
Machbarkeitsstudien, die neben einer Potenzialanalyse weitere förderfähige
Leistungen beinhalten:
1. Grundlagenermittlung
(HOAI Leistungsphase 1):
1.1 Aufnahme
der Bestandssituation der Kläranlage bzw. des angeschlossenen Abwassernetzes
(Kurzdarstellung des Reinigungsverfahrens, ggf. produzierte Faulgasmenge und
Nutzung, anfallende Schlammmengen, Art der Schlammentsorgung, Grad der
Automatisierung der Anlagen, Sanierungsbedarf von Bau-, Maschinen- und
EMSR-Technik, lokale Rahmenbedingungen)
1.2 Darstellung
aller Energieerzeugungsanlagen wie Photovoltaik, Kraft-Wärme-Kopplung, etc.-
vorhandene Sensor-/Messtechnik und Kontrolle der Abwasserqualität
1.3 Personalsituation
und evtl. Weiterbildungsbedarf, Darstellung der aktuellen Qualität der
Betriebsführung der Anlage, Know-how zum Energieverbrauch
1.4 Analyse
des Energieverbrauchs (Aufnahme aller wichtigen Energieverbraucher, insbesondere
Belüftung, Pumpwerke, Wärmeverbrauch für Faulung etc. und Ermittlung des
gesamten Strom- und Wärmeverbrauchs)
1.5 Ableitung
einer Energie- und Treibhausgasbilanz
1.6 Bewertung
anhand energetischer Beurteilungskriterien und Ermittlung spezifischer Kennzahlen
wie Eigenversorgungsgrad Strom und Wärme, etc.
1.7 Potenzialanalyse:
Ermittlung der kurz-, mittel- und langfristigen Energieeffizienzpotenziale
unter Einbeziehung bereits durchgeführter Maßnahmen zur Energieeinsparung,
Effizienzsteigerung sowie weitere Klimaschutz-Maßnahmen. Definition von kurz-,
mittel und langfristigen Einspar- und Versorgungszielen unter Einbeziehung
höchster Klimaschutzstandards.
1.8 Entwicklung
grober Variantenskizzen für technische/organisatorische Minderungsmaßnahmen. –
Grobe Beschreibung der bestehenden Umsetzungsvarianten zur Erreichung der
Treibhausgas-Minderung
2. Vorplanung
(HOAI Leistungsphase 2):
2.1 Erarbeitung
von verschiedenen Lösungsansätzen im Rahmen einer Variantenbewertung anhand des
Kriteriums THG-Minderungswirkung, Wirtschaftlichkeit, Genehmigungsfähigkeit,
ggf. Fragen zur Verwertung / Vermarktung
2.2 Prüfung
von technisch-organisatorischen sowie rechtlichen Vorgaben
2.3 Detaillierte
Beschreibung und Bewertung der Varianten im Sinne einer Vorplanung (THG-Minderung
und Zielkonformität, Wirtschaftlichkeit etc.)
2.4 Priorisierung
der Maßnahmen anhand eines sinnvollen Kriterienrasters (insbesondere
THG-Einsparung)
2.5 Entwicklung
einer Vorzugsvariante anhand der Variantenbewertung unter Einbeziehung
verfügbarer Fördermittel, um max. THG-Minderungspotenziale auszuschöpfen
3. Entwurfsplanung
(HOAI Leistungsphase 3):
3.1 Erarbeitung
einer technischen Planung der Vorzugsvariante, Auslegung von Technologien und
Komponenten, Dimensionierungen
3.2 Mess-
und Regeltechnik, Maßnahmen zur Ertüchtigung des Gasfassungssystems
3.3 Erstellung
einer detaillierten Kostenrechnung
3.4 Ein
Konzept zur Betriebsführung
4. Genehmigungsplanung
(HOAI Leistungsphase 4):
4.1 Auf
Basis der detaillierten Planungen werden Genehmigungsanträge gestellt;
4.2 Organisation
und Durchführung der Abstimmungsprozesse mit Behörden inklusive Dokumentation
Für die Erstellung von Machbarkeitsstudien und den
neuen Förderantrag muss eine erneute Preisanfrage an die Fachbüros gestellt
werden, da sich der Leistungsumfang gegenüber den Potenzialstudien geändert
hat. Derzeit erfolgt die Erarbeitung von neuen Leistungsbeschreibungen, im
engen Austausch mit der Energieagentur Rheinland-Pfalz.
Es erfolgt keine Vergabe aufgrund der bisher
vorliegenden Angebote im Rahmen der Potenzialstudie. In der nächsten Sitzung
des Werkausschusses wird detailliert über den Sachverhalt berichtet sowie die
entsprechenden Beschlussvorlagen erstellt.