Beschluss: zur Kenntnis genommen

Es handelt sich um eine Information. Daher sind keine Beschlussfassungen erforderlich.


Sachverhalt:

 

Es wird Bezug genommen auf den Beschluss des Werkausschusses vom 09.12.2021 unter Tagesordnungspunkt 3, Vorlage Nr. 4-0404/21/01-769.

 

Die Erstellung von Potenzialstudien für die Abwasseranlagen der Verbandsgemeindewerke ist in der bereits beantragten Form nicht mehr möglich. Die bisherige „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom 20.07.2020“ wurde Ende des Jahres 2021 eingestellt und 2022 novelliert. Mit der Novellierung haben sich die Fördervorschriften geändert, teilweise auch verbessert.

Die Potenzialstudien sind nun ein Bestandteil von Machbarkeitsstudien, die neben einer Potenzialanalyse weitere förderfähige Leistungen beinhalten:

1.            Grundlagenermittlung (HOAI Leistungsphase 1):

1.1         Aufnahme der Bestandssituation der Kläranlage bzw. des angeschlossenen Abwassernetzes (Kurzdarstellung des Reinigungsverfahrens, ggf. produzierte Faulgasmenge und Nutzung, anfallende Schlammmengen, Art der Schlammentsorgung, Grad der Automatisierung der Anlagen, Sanierungsbedarf von Bau-, Maschinen- und EMSR-Technik, lokale Rahmenbedingungen)

1.2          Darstellung aller Energieerzeugungsanlagen wie Photovoltaik, Kraft-Wärme-Kopplung, etc.- vorhandene Sensor-/Messtechnik und Kontrolle der Abwasserqualität

1.3          Personalsituation und evtl. Weiterbildungsbedarf, Darstellung der aktuellen Qualität der Betriebsführung der Anlage, Know-how zum Energieverbrauch

1.4          Analyse des Energieverbrauchs (Aufnahme aller wichtigen Energieverbraucher, insbesondere Belüftung, Pumpwerke, Wärmeverbrauch für Faulung etc. und Ermittlung des gesamten Strom- und Wärmeverbrauchs)

1.5          Ableitung einer Energie- und Treibhausgasbilanz

1.6          Bewertung anhand energetischer Beurteilungskriterien und Ermittlung spezifischer Kennzahlen wie Eigenversorgungsgrad Strom und Wärme, etc.

1.7          Potenzialanalyse: Ermittlung der kurz-, mittel- und langfristigen Energieeffizienzpotenziale unter Einbeziehung bereits durchgeführter Maßnahmen zur Energieeinsparung, Effizienzsteigerung sowie weitere Klimaschutz-Maßnahmen. Definition von kurz-, mittel und langfristigen Einspar- und Versorgungszielen unter Einbeziehung höchster Klimaschutzstandards.

1.8          Entwicklung grober Variantenskizzen für technische/organisatorische Minderungsmaßnahmen. – Grobe Beschreibung der bestehenden Umsetzungsvarianten zur Erreichung der Treibhausgas-Minderung

2.            Vorplanung (HOAI Leistungsphase 2):

2.1          Erarbeitung von verschiedenen Lösungsansätzen im Rahmen einer Variantenbewertung anhand des Kriteriums THG-Minderungswirkung, Wirtschaftlichkeit, Genehmigungsfähigkeit, ggf. Fragen zur Verwertung / Vermarktung

2.2          Prüfung von technisch-organisatorischen sowie rechtlichen Vorgaben

2.3          Detaillierte Beschreibung und Bewertung der Varianten im Sinne einer Vorplanung (THG-Minderung und Zielkonformität, Wirtschaftlichkeit etc.)

2.4          Priorisierung der Maßnahmen anhand eines sinnvollen Kriterienrasters (insbesondere THG-Einsparung)

2.5          Entwicklung einer Vorzugsvariante anhand der Variantenbewertung unter Einbeziehung verfügbarer Fördermittel, um max. THG-Minderungspotenziale auszuschöpfen

3.            Entwurfsplanung (HOAI Leistungsphase 3):

3.1          Erarbeitung einer technischen Planung der Vorzugsvariante, Auslegung von Technologien und Komponenten, Dimensionierungen

3.2          Mess- und Regeltechnik, Maßnahmen zur Ertüchtigung des Gasfassungssystems

3.3          Erstellung einer detaillierten Kostenrechnung

3.4          Ein Konzept zur Betriebsführung

4.            Genehmigungsplanung (HOAI Leistungsphase 4):

4.1          Auf Basis der detaillierten Planungen werden Genehmigungsanträge gestellt;

4.2          Organisation und Durchführung der Abstimmungsprozesse mit Behörden inklusive Dokumentation

Für die Erstellung von Machbarkeitsstudien und den neuen Förderantrag muss eine erneute Preisanfrage an die Fachbüros gestellt werden, da sich der Leistungsumfang gegenüber den Potenzialstudien geändert hat. Derzeit erfolgt die Erarbeitung von neuen Leistungsbeschreibungen, im engen Austausch mit der Energieagentur Rheinland-Pfalz.

Es erfolgt keine Vergabe aufgrund der bisher vorliegenden Angebote im Rahmen der Potenzialstudie. In der nächsten Sitzung des Werkausschusses wird detailliert über den Sachverhalt berichtet sowie die entsprechenden Beschlussvorlagen erstellt.