Beschluss: keine Abstimmung

Sachverhalt:

 

Gemäß § 3 Abs. 4 der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 findet vor Feststellung des Jahresabschlusses eine Schlussbesprechung über die Ergebnisse der Prüfung zwischen dem Abschlussprüfer, dem Bürgermeister und der Werkleitung statt. Zur Schlussbesprechung sind die Mitglieder des Werkausschusses und das Rechnungsprüfungsamt einzuladen.

 

Das zusammenfassende Ergebnis der Prüfung wird durch den Mitarbeiter der Mittelrheinischen Treuhand, Herr Brocker, in der Sitzung vorgetragen und erläutert. Die Prüfberichte der Wirtschaftsprüfer sind als Anlage beigefügt.

 

 

Beigeordneter Peters fragt nach, womit sich der geringere Wasserverkauf von 2019 zu 2018 in der ehemaligen Oberen Kyll erklären lässt. Die Verbräuche in den anderen Gemeinden sind in diesem Zeitraum gestiegen.

 

Die Werke prüfen intern nochmals, ob es hier Sonderfälle gibt, die die Differenz erklären.