Sachverhalt:
Gemäß § 3 Abs. 4 der Landesverordnung über die
Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 findet vor Feststellung des
Jahresabschlusses eine Schlussbesprechung über die Ergebnisse der Prüfung
zwischen dem Abschlussprüfer, dem Bürgermeister und der Werkleitung statt. Zur
Schlussbesprechung sind die Mitglieder des Werkausschusses und das
Rechnungsprüfungsamt einzuladen.
Das zusammenfassende Ergebnis der
Prüfung wird durch den Mitarbeiter der Mittelrheinischen Treuhand, Herr
Brocker, in der Sitzung vorgetragen und erläutert. Die Prüfberichte der
Wirtschaftsprüfer sind als Anlage beigefügt.
Beigeordneter Peters fragt nach, womit sich der geringere
Wasserverkauf von 2019 zu 2018 in der ehemaligen Oberen Kyll erklären lässt.
Die Verbräuche in den anderen Gemeinden sind in diesem Zeitraum gestiegen.
Die Werke prüfen intern nochmals, ob es hier Sonderfälle
gibt, die die Differenz erklären.