Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat Jünkerath nimmt die während der Offenlage sowie während der Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis.

Die Abwägungsvorschläge werden vollumfänglich übernommen und der Textteil sowie die Begründung redaktionell ergänzt. Der Ortsgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Solarpark Rabenberg“ gem. § 10 BauGB als Satzung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Ausfertigung der Planurkunde durch den Ortsbürgermeister den Satzungsbeschluss zu veröffentlichen.


Sachverhalt:

 

Der Ortsgemeinderat Jünkerath hat in seiner Sitzung am 04.06.2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Solarpark Rabenberg“ gem. § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der Vorhabenträger beabsichtigt auf einer Fläche von 14,27 ha, die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage einschl. der erforderlichen Nebenanlagen und Erschließungswege.

 

Alle Flächen befinden sich im Außenbereich der Ortsgemeinde Jünkerath, sind jedoch im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Sondergebiet für gebäudeunabhängige Photovoltaik-Anlagen ausgewiesen. Dass Verfahren der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde in der Zeit vom 28.06.2021 bis 28.07.2021 durchgeführt. In der Sitzung am 23.09.2021 hat der Rat sich mit den eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Offenlage befasst und die Abwägung vorgenommen sowie die Verwaltung beauftragt, die reguläre Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB anzustoßen.

 

Die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 28.03.2022 bis 28.04.2022 statt. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.03.2022 am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

 

Für die Fortführung des Verfahrens ist nunmehr die Beratung und Abwägung über die während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen erforderlich, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt sind.