Sitzung: 23.06.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2-3356/22/17-273
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Jünkerath nimmt
die während der Offenlage sowie während der Beteiligung der betroffenen
Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zur
Kenntnis.
Die Abwägungsvorschläge werden
vollumfänglich übernommen und der Textteil sowie die Begründung redaktionell
ergänzt. Der Ortsgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Solarpark Rabenberg“
gem. § 10 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach
Ausfertigung der Planurkunde durch den Ortsbürgermeister den Satzungsbeschluss
zu veröffentlichen.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat Jünkerath hat
in seiner Sitzung am 04.06.2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Solarpark
Rabenberg“ gem. § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der Vorhabenträger beabsichtigt
auf einer Fläche von 14,27 ha, die Errichtung und den Betrieb einer
Photovoltaik-Freiflächenanlage einschl. der erforderlichen Nebenanlagen und
Erschließungswege.
Alle Flächen befinden sich im
Außenbereich der Ortsgemeinde Jünkerath, sind jedoch im rechtskräftigen
Flächennutzungsplan als Sondergebiet für gebäudeunabhängige
Photovoltaik-Anlagen ausgewiesen. Dass Verfahren der frühzeitigen
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde in der Zeit vom 28.06.2021 bis
28.07.2021 durchgeführt. In der Sitzung am 23.09.2021 hat der Rat sich mit den
eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Offenlage befasst und die
Abwägung vorgenommen sowie die Verwaltung beauftragt, die reguläre Offenlage nach
§ 3 Abs. 2 BauGB anzustoßen.
Die Offenlage nach § 3 Abs. 2
BauGB fand in der Zeit vom 28.03.2022 bis 28.04.2022 statt. Die berührten
Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.03.2022 am
Verfahren beteiligt und um Stellungnahme gebeten.
Für die Fortführung des Verfahrens
ist nunmehr die Beratung und Abwägung über die während der Offenlage eingegangenen
Stellungnahmen erforderlich, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt sind.