Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Mittel sind im Haushaltsjahr 2022 berücksichtig. Die Finanzierung ist gesichert.

 

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat nimmt das vorliegende Angebot zur Kenntnis und beschließt nach eingehender Beratung, den Planungsauftrag an das Planungsbüro WeSt aus Ulmen zum Angebotspreis von 8.543,73 € zu vergeben und beauftragt gleichzeitig die Verwaltung den Planungsauftrag zu erteilen.

Es soll eine zusätzliche Auflage bezüglich der Höhenbegrenzung auferlegt werden.


Sachverhalt:

 

Der Ortsgemeinderat hat am 15.02.2022 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Ober der Kirche“ beschlossen. Zwischenzeitlich konnte durch die Ortsgemeinde noch eine weitere Parzelle angekauft werden, die im Verfahren mit einfließen soll. Die zu beplanende Fläche beträgt ca. 1 ha. Das Verfahren soll nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren, ohne Umweltprüfung) durchgeführt werden.  Der Satzungsbeschluss muss bis zum 31.12.2024 erfolgt sein.

 

 

Durch die Verwaltung wurden zwischenzeitlich Honorarangebote bei verschiedenen Planungsbüros angefragt. Aufgrund der hohen Auslastung einzelner Planungsbüros, wurde lediglich ein Honorarangebot abgegeben.

 

Folgende Angebot liegen vor:

 

Bieter 1-               WeSt-Stadtplaner Ulmen                                                           8.543,73 €

 

Bieter 2 -              keine Abgabe                                                                                   ---

               

Bieter 3 -              keine Abgabe                                                                                   ---