Sitzung: 22.06.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2-3354/22/18-057
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Mittel sind im
Haushaltsjahr 2022 berücksichtig. Die Finanzierung ist gesichert.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat nimmt das
vorliegende Angebot zur Kenntnis und beschließt nach eingehender Beratung, den
Planungsauftrag an das Planungsbüro WeSt aus Ulmen zum Angebotspreis von 8.543,73
€ zu vergeben und beauftragt gleichzeitig die Verwaltung den Planungsauftrag zu
erteilen.
Es soll eine zusätzliche Auflage
bezüglich der Höhenbegrenzung auferlegt werden.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat hat am
15.02.2022 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Ober der
Kirche“ beschlossen. Zwischenzeitlich konnte durch die Ortsgemeinde noch eine
weitere Parzelle angekauft werden, die im Verfahren mit einfließen soll. Die zu
beplanende Fläche beträgt ca. 1 ha. Das Verfahren soll nach § 13b BauGB
(Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren, ohne
Umweltprüfung) durchgeführt werden. Der
Satzungsbeschluss muss bis zum 31.12.2024 erfolgt sein.
Durch die Verwaltung wurden
zwischenzeitlich Honorarangebote bei verschiedenen Planungsbüros angefragt.
Aufgrund der hohen Auslastung einzelner Planungsbüros, wurde lediglich ein
Honorarangebot abgegeben.
Folgende Angebot liegen vor:
Bieter
1- WeSt-Stadtplaner Ulmen 8.543,73
€
Bieter 2 - keine Abgabe ---
Bieter 3 - keine Abgabe ---