Sitzung: 02.06.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 1-4181/22/01-915
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss genehmigt die Annahme/Vermittlung nachfolgender
Zuwendung:
Art der Zuwendung |
Zuwendungsgeber |
Umfang der Zuwendung |
Zuwendungszweck |
Sonstige Beziehungen
zum Zuwendungsgeber |
Geldspende 02.05.2022 |
Kreissparkasse Vulkaneifel, Daun |
1.000,00 € |
Fußballturnier Verbandsgemeinde Gerolstein |
Keine |
Sachverhalt:
Die
Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach
§ 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung.
Gemäß
§ 4 Abs. 2 Nr. 11 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Gerolstein ist dem
Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidung über die Annahme/Vermittlung solcher
Zuwendungen bis zu einer Wertgrenze von 50.000 Euro im Einzelfall übertragen.
Zur
Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung
solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass
der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens
gebeten hat.