Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt die Annahme/Vermittlung nachfolgender Zuwendung:

 

Art der

Zuwendung

Zuwendungsgeber

Umfang der

Zuwendung

Zuwendungszweck

Sonstige

Beziehungen zum

Zuwendungsgeber

Geldspende 02.05.2022

Kreissparkasse

Vulkaneifel, Daun

1.000,00 €

Fußballturnier Verbandsgemeinde Gerolstein

Keine

 


Sachverhalt:

 

Die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 11 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Gerolstein ist dem Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidung über die Annahme/Vermittlung solcher Zuwendungen bis zu einer Wertgrenze von 50.000 Euro im Einzelfall übertragen.

 

Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.