Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss

 

Der Ortsgemeinderat stellt den Maßnahmenplan für Ihre Gemeinde in der beigefügten Fassung vom 08.12.2021 fest. Des Weiteren bittet die Ortsgemeinde die Verwaltung darum, den Maßnahmenplan um folgende Punkte zu ergänzen:

 

Die Schäden am Weiher wurden bereits sofort beseitigt. Die Kosten der Schadensbeseitigung sollen aufgenommen werden, diese belaufen sich auf ca. 750€.

 

-          Duppacherweiher Gemarkung 3314; Flur: 2; Flurstück: 54 - Schaden ist bereits wiederhergestellt

-          Spelzenflürchen Gemarkung. 3314; Flur.9; Flurstück 21 Teilstück

-          Ober Dessingen Gemarkung: 3315; Flur: 12; Flurstück: 34 Teilstück

-          Gemarkung 3315 Flur 9 Flurstück 36/2 Im Dorf Flur 10 Flurstück 52

-          Gemarkung 3315 Flur 9 Flurstück 34/1 Am Wasserhäuschen


Sachverhalt:

 

Nach der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 wurden vom Land verschiedene Hilfen auf den Weg gebracht. So wurde der VG Gerolstein einschl. den Städten und Gemeinden eine Soforthilfe i. H. v. 1,84 Mio. € für die Beseitigung von ersten Schäden zur Verfügung gestellt.

 

Neben dieser Soforthilfe wurde das Förderprogramm aus der Verwaltungsvorschrift zur Beseitigung der Schäden auf Grund des Starkregens und des Hochwassers am 14. und 15. Juli 2021 (VV Wiederaufbau RLP 2021) aufgelegt und im September 2021 verabschiedet. Ziel dieser Verwaltungsvorschrift ist unter anderem die Gewährung von Zuschüssen an die Kommunen zur Beseitigung der Schäden mit einem Fördersatz von grds. 100 %.

 

Für die Gewährung dieser Aufbauhilfen ist bei den Kommunen ein mehrstufiges Verfahren vorgesehen. An erster Stelle steht das sogenannte Maßnahmenplanverfahren, welches der Maßnahmen- und Budgetsteuerung dienen soll. Die Verbandsgemeinden sind darin angehalten, Ihre Maßnahmen zur Beseitigung der Schäden sowie die Maßnahmen der Städte und Ortsgemeinden in einem Plan zusammen zu fassen. Die Kreisverwaltung prüft diesen Maßnahmenplan auf Plausibilität und Schlüssigkeit, führt die Maßnahmen der Verbandsgemeinden zusammen und leitet den Maßnahmenplan des Landkreises Vulkaneifel weiter an das Ministerium des Innern und für Sport (MdI) zur Feststellung. Die Verbandsgemeinden waren angehalten Ihren Maßnahmenplan bis Ende des Jahres 2021 über die Landkreise an das MdI weiterzuleiten.

 

Der festgestellte Maßnahmenplan wird dann in der zweiten Stufe Grundlage für die jeweiligen Zuwendungsanträge. Für jede gemeldete Maßnahme ist ein gesonderter Zuwendungsantrag zu stellen.

 

Mit Schreiben vom 13.12.2021 haben wir den Maßnahmenplan der VG Gerolstein dem Landkreis Vulkaneifel vorgelegt, der diesen fristgerecht an das Ministerium des Innern und für Sport (MdI) weitergeleitet hat. Dieser Maßnahmenplan ist als erster Einstieg in die Maßnahmenplanung zu verstehen. Er kann entsprechend der VV Wiederaufbau RLP 2021 fortgeschrieben werden, was in Teilen notwendig sein wird. Sofern sich im Rahmen der Erstellung der Zuwendungsunterlagen höhere Kosten ergeben sollten, dann kann der Maßnahmenplan insofern fortgeschrieben werden, da es sich hier ausschließlich um Kostenschätzungen handelt. Der Maßnahmenplan ist kein Geschäft der laufenden Verwaltung, sondern bedarf der Bestätigung durch die kommunalen Gremien.

 

Dieser Beschlussvorlage haben wir einen Auszug aus dem Maßnahmenplan der Ortsgemeinde als Anlage beigefügt. Als Anlage ist ausschließlich der für die Ortsgemeinde relevante Teil – Allgemeine kommunale Infrastruktur – beigefügt.

 

Neben diesen Maßnahmen wurden/werden verschiedene Schadensbeseitigungen bereits über die Soforthilfe abgewickelt. Die Gesamtschadenssumme durch das Hochwasserereignis beläuft sich derzeit unter Berücksichtigung der Soforthilfe auf rd. 12,7 Mio. € in der gesamten Verbandsgemeinde.