Sitzung: 22.06.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 1-4127/22/18-054
Beschluss
Der
Ortsgemeinderat stellt den Maßnahmenplan für Ihre Gemeinde in der beigefügten
Fassung vom 08.12.2021 fest. Des Weiteren bittet die Ortsgemeinde die
Verwaltung darum, den Maßnahmenplan um folgende Punkte zu ergänzen:
Die Schäden am Weiher wurden bereits
sofort beseitigt. Die Kosten der Schadensbeseitigung sollen aufgenommen werden,
diese belaufen sich auf ca. 750€.
-
Duppacherweiher Gemarkung 3314; Flur: 2;
Flurstück: 54 - Schaden ist bereits wiederhergestellt
-
Spelzenflürchen Gemarkung. 3314; Flur.9;
Flurstück 21 Teilstück
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Ober Dessingen Gemarkung: 3315; Flur: 12;
Flurstück: 34 Teilstück
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Gemarkung 3315 Flur 9 Flurstück 36/2 Im Dorf
Flur 10 Flurstück 52
-
Gemarkung 3315 Flur 9 Flurstück 34/1 Am
Wasserhäuschen
Sachverhalt:
Nach
der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 wurden vom Land verschiedene Hilfen auf
den Weg gebracht. So wurde der VG Gerolstein einschl. den Städten und Gemeinden
eine Soforthilfe i. H. v. 1,84 Mio. € für die Beseitigung von ersten Schäden zur
Verfügung gestellt.
Neben
dieser Soforthilfe wurde das Förderprogramm aus der Verwaltungsvorschrift zur
Beseitigung der Schäden auf Grund des Starkregens und des Hochwassers am 14.
und 15. Juli 2021 (VV Wiederaufbau RLP 2021) aufgelegt und im September 2021
verabschiedet. Ziel dieser Verwaltungsvorschrift ist unter anderem die
Gewährung von Zuschüssen an die Kommunen zur Beseitigung der Schäden mit einem
Fördersatz von grds. 100 %.
Für
die Gewährung dieser Aufbauhilfen ist bei den Kommunen ein mehrstufiges
Verfahren vorgesehen. An erster Stelle steht das sogenannte
Maßnahmenplanverfahren, welches der Maßnahmen- und Budgetsteuerung dienen soll.
Die Verbandsgemeinden sind darin angehalten, Ihre Maßnahmen zur Beseitigung der
Schäden sowie die Maßnahmen der Städte und Ortsgemeinden in einem Plan zusammen
zu fassen. Die Kreisverwaltung prüft diesen Maßnahmenplan auf Plausibilität und
Schlüssigkeit, führt die Maßnahmen der Verbandsgemeinden zusammen und leitet
den Maßnahmenplan des Landkreises Vulkaneifel weiter an das Ministerium des
Innern und für Sport (MdI) zur Feststellung. Die Verbandsgemeinden waren
angehalten Ihren Maßnahmenplan bis Ende des Jahres 2021 über die Landkreise an
das MdI weiterzuleiten.
Der
festgestellte Maßnahmenplan wird dann in der zweiten Stufe Grundlage für die
jeweiligen Zuwendungsanträge. Für jede gemeldete Maßnahme ist ein gesonderter
Zuwendungsantrag zu stellen.
Mit
Schreiben vom 13.12.2021 haben wir den Maßnahmenplan der VG Gerolstein dem
Landkreis Vulkaneifel vorgelegt, der diesen fristgerecht an das Ministerium des
Innern und für Sport (MdI) weitergeleitet hat. Dieser Maßnahmenplan ist als
erster Einstieg in die Maßnahmenplanung zu verstehen. Er kann entsprechend der
VV Wiederaufbau RLP 2021 fortgeschrieben werden, was in Teilen notwendig sein
wird. Sofern sich im Rahmen der Erstellung der Zuwendungsunterlagen höhere
Kosten ergeben sollten, dann kann der Maßnahmenplan insofern fortgeschrieben
werden, da es sich hier ausschließlich um Kostenschätzungen handelt. Der
Maßnahmenplan ist kein Geschäft der laufenden Verwaltung, sondern bedarf der
Bestätigung durch die kommunalen Gremien.
Dieser
Beschlussvorlage haben wir einen Auszug aus dem Maßnahmenplan der Ortsgemeinde
als Anlage beigefügt. Als Anlage ist ausschließlich der für die Ortsgemeinde
relevante Teil – Allgemeine kommunale Infrastruktur – beigefügt.
Neben
diesen Maßnahmen wurden/werden verschiedene Schadensbeseitigungen bereits über
die Soforthilfe abgewickelt. Die Gesamtschadenssumme durch das
Hochwasserereignis beläuft sich derzeit unter Berücksichtigung der Soforthilfe
auf rd. 12,7 Mio. € in der gesamten Verbandsgemeinde.