Beschluss:
Die Ortsgemeinde lehnt das
Einvernehmen ab, da die Erschließung über einen Wegenutzungsvertrag nicht
gesichert ist und der Abstand entsprechenden dem neuen Flächennutzungsplan auf
500 m zu Einzelgehöften/Siedlungen angepasst werden müsste.
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Scheid will auf der
Gemarkung Hallschlag ein Windrad errichten E 138 EP 2 3 (WEA 8).