Sitzung: 28.06.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 1-4125/22/13-196
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat stellt den Maßnahmenplan für Ihre Gemeinde in der beigefügten
Fassung vom 08.12.2021 fest.
Sachverhalt:
Nach der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 wurden vom
Land verschiedene Hilfen auf den Weg gebracht. So wurde der VG Gerolstein
einschl. den Städten und Gemeinden eine Soforthilfe i. H. v. 1,84 Mio. € für
die Beseitigung von ersten Schäden zur Verfügung gestellt.
Neben dieser Soforthilfe wurde das Förderprogramm aus der
Verwaltungsvorschrift zur Beseitigung der Schäden auf Grund des Starkregens und
des Hochwassers am 14. und 15. Juli 2021 (VV Wiederaufbau RLP 2021) aufgelegt
und im September 2021 verabschiedet. Ziel dieser Verwaltungsvorschrift ist
unter anderem die Gewährung von Zuschüssen an die Kommunen zur Beseitigung der
Schäden mit einem Fördersatz von grds. 100 %.
Für die Gewährung dieser Aufbauhilfen ist bei den
Kommunen ein mehrstufiges Verfahren vorgesehen. An erster Stelle steht das
sogenannte Maßnahmenplanverfahren, welches der Maßnahmen- und Budgetsteuerung
dienen soll. Die Verbandsgemeinden sind darin angehalten, Ihre Maßnahmen zur
Beseitigung der Schäden sowie die Maßnahmen der Städte und Ortsgemeinden in
einem Plan zusammen zu fassen. Die Kreisverwaltung prüft diesen Maßnahmenplan
auf Plausibilität und Schlüssigkeit, führt die Maßnahmen der Verbandsgemeinden
zusammen und leitet den Maßnahmenplan des Landkreises Vulkaneifel weiter an das
Ministerium des Innern und für Sport (MdI) zur Feststellung. Die
Verbandsgemeinden waren angehalten Ihren Maßnahmenplan bis Ende des Jahres 2021
über die Landkreise an das MdI weiterzuleiten.
Der festgestellte Maßnahmenplan wird dann in der zweiten
Stufe Grundlage für die jeweiligen Zuwendungsanträge. Für jede gemeldete
Maßnahme ist ein gesonderter Zuwendungsantrag zu stellen.
Mit Schreiben vom 13.12.2021 haben wir den Maßnahmenplan
der VG Gerolstein dem Landkreis Vulkaneifel vorgelegt, der diesen fristgerecht
an das Ministerium des Innern und für Sport (MdI) weitergeleitet hat. Dieser
Maßnahmenplan ist als erster Einstieg in die Maßnahmenplanung zu verstehen. Er
kann entsprechend der VV Wiederaufbau RLP 2021 fortgeschrieben werden, was in Teilen
notwendig sein wird. Sofern sich im Rahmen der Erstellung der
Zuwendungsunterlagen höhere Kosten ergeben sollten, dann kann der Maßnahmenplan
insofern fortgeschrieben werden, da es sich hier ausschließlich um
Kostenschätzungen handelt. Der Maßnahmenplan ist kein Geschäft der laufenden
Verwaltung, sondern bedarf der Bestätigung durch die kommunalen Gremien.
Dieser Beschlussvorlage haben wir einen Auszug aus dem
Maßnahmenplan der Ortsgemeinde als Anlage beigefügt. Als Anlage ist
ausschließlich der für die Ortsgemeinde relevante Teil – Allgemeine kommunale
Infrastruktur – beigefügt.
Neben diesen Maßnahmen wurden/werden verschiedene
Schadensbeseitigungen bereits über die Soforthilfe abgewickelt. Die
Gesamtschadenssumme durch das Hochwasserereignis beläuft sich derzeit unter
Berücksichtigung der Soforthilfe auf rd. 12,7 Mio. € in der gesamten
Verbandsgemeinde.