Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

Die Kommunalaufsicht hat die Errichtung der Autoladesäulen im Rahmen der Haushaltes 2022 der OG Hallschlag abgelehnt. Die Kreditgenehmigung von 4.500 € für die Errichtung wurde versagt.

Der Ortsgemeinderat lehnt daher die Errichtung der Ladesäulen ab.


Sachverhalt:

Elektrofahrzeuge leisten einen wichtigen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen und damit zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie zur Reduzierung lokaler Schadstoff- und Lärmemissionen. Ziel der Förderung ist es, den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland unter der Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energien voranzubringen.

Mit dem Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur soll eine bedarfsgerechte und nutzerfreundliche Versorgung von Elektrofahrzeugen (Pkw) durch Ladeinfrastruktur auf öffentlich zugänglichen Flächen initiiert werden. Nach dem „Masterplan Ladeinfrastruktur“ sollen bis Ende 2023 zusätzliche 50 000 öffentliche Ladepunkte aufgebaut werden. Insbesondere in der Fläche (u. a. periphere und suburbane Räume) bedarf es einer noch besseren Verfügbarkeit an Ladeinfrastruktur.

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilfinanzierung gewährt. Hierbei beträgt die Förderquote 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben, die je nach Art der Ladeinfrastruktur mit einem Maximalförderbetrag gedeckelt ist.

In der VG Gerolstein haben 24 Ortsgemeinden einen Förderantrag für das Programm Ladeinfrastruktur vor Ort eingereicht.

Zwischenzeitlich liegen die Zuwendungsbescheide aller Ortsgemeinden vor. Im nächsten Schritt soll die Ausschreibung durch die Zentrale Vergabestelle der VG Gerolstein erfolgen.

Der von der Ortsgemeinde zu leistende Eigenanteil ist im Haushalt 2022 bereits veranschlagt. Die Wirtschaftsförderung der VG Gerolstein hat die Kommunalaufsicht bereits über das Vorhaben kontaktiert und kümmert sich um die Kommunalaufsichtliche Stellungnahme.

Ziel ist eine Sammelausschreibung, in der alle Ortsgemeinden zusammen berücksichtigt werden. So soll ein Dienstleister für das gesamte Gerolsteiner Land gefunden werden.

Bei der Ausschreibung wird nach einem Dienstleister gesucht, der die Installation sowie den Betrieb aller Ladesäulen für mindestens 6 Jahre (im Förderprogramm festgelegte Zeitdauer) übernimmt. Nach Ablauf der 6 Jahren kann der Betrieb verlängert werden. Der Ortsgemeinde soll während des Betriebszeitraums keine Folgekosten entstehen; der Betreiber übernimmt alle Instandhaltungs- und Reparaturkosten.