Sitzung: 26.04.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: B-0176/22/14-275
Beschluss:
Die
Kommunalaufsicht hat die Errichtung der Autoladesäulen im Rahmen der Haushaltes
2022 der OG Hallschlag abgelehnt. Die Kreditgenehmigung von 4.500 € für die
Errichtung wurde versagt.
Der
Ortsgemeinderat lehnt daher die Errichtung der Ladesäulen ab.
Sachverhalt:
Elektrofahrzeuge leisten einen
wichtigen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen und damit zur Erreichung der
Klimaschutzziele sowie zur Reduzierung lokaler Schadstoff- und Lärmemissionen.
Ziel der Förderung ist es, den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
in Deutschland unter der Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energien
voranzubringen.
Mit dem Förderprogramm
„Ladeinfrastruktur vor Ort“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur soll eine bedarfsgerechte und nutzerfreundliche Versorgung von
Elektrofahrzeugen (Pkw) durch Ladeinfrastruktur auf öffentlich zugänglichen
Flächen initiiert werden. Nach dem „Masterplan Ladeinfrastruktur“ sollen bis
Ende 2023 zusätzliche 50 000 öffentliche Ladepunkte aufgebaut werden. Insbesondere
in der Fläche (u. a. periphere und suburbane Räume) bedarf es einer noch
besseren Verfügbarkeit an Ladeinfrastruktur.
Die Zuwendung wird im Wege der
Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilfinanzierung
gewährt. Hierbei beträgt die Förderquote 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben,
die je nach Art der Ladeinfrastruktur mit einem Maximalförderbetrag gedeckelt
ist.
In der VG Gerolstein haben 24
Ortsgemeinden einen Förderantrag für das Programm Ladeinfrastruktur vor Ort
eingereicht.
Zwischenzeitlich liegen die
Zuwendungsbescheide aller Ortsgemeinden vor. Im nächsten Schritt soll die
Ausschreibung durch die Zentrale Vergabestelle der VG Gerolstein erfolgen.
Der von der Ortsgemeinde zu
leistende Eigenanteil ist im Haushalt 2022 bereits veranschlagt. Die
Wirtschaftsförderung der VG Gerolstein hat die Kommunalaufsicht bereits über
das Vorhaben kontaktiert und kümmert sich um die Kommunalaufsichtliche
Stellungnahme.
Ziel ist eine Sammelausschreibung,
in der alle Ortsgemeinden zusammen berücksichtigt werden. So soll ein
Dienstleister für das gesamte Gerolsteiner Land gefunden werden.
Bei der Ausschreibung wird nach
einem Dienstleister gesucht, der die Installation sowie den Betrieb aller
Ladesäulen für mindestens 6 Jahre (im Förderprogramm festgelegte Zeitdauer)
übernimmt. Nach Ablauf der 6 Jahren kann der Betrieb verlängert werden. Der Ortsgemeinde soll während des
Betriebszeitraums keine Folgekosten entstehen; der Betreiber übernimmt alle
Instandhaltungs- und Reparaturkosten.