Sitzung: 17.03.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: Beschlussfassung vertagt
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltung: 1
Vorlage: 2-3255/22/06-069
Sachverhalt:
Der Verbandsgemeinderat Gerolstein hat in seiner Sitzung
vom 16.09.2021 über Photovoltaik-Freiflächenanlagen beraten und einen
Steuerungsrahmen hierzu beschlossen. Für die Errichtung derartiger Anlagen ist
es zwingend erforderlich, einen Bebauungsplan aufzustellen, da – anders als bei
Windenergieanlagen – eine Privilegierung nicht gegeben ist. Insofern obliegt
die letztliche Entscheidung, ob in einer Gemeinde eine PV-Anlage errichtet
wird, dem Stadt- bzw. Gemeinderat. Da sich Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan
zu entwickeln haben, muss gleichzeitig mit einer etwaigen Aufstellung eines
Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan angepasst werden. Der
Verbandsgemeinderat hat als Voraussetzung für die Anpassung des
Flächennutzungsplanes die folgenden Ausschlusskriterien festgelegt:
1.
Ausschlussgebiete für Freiflächen-PV-Anlagen
aufgrund raumordnerischer oder fachgesetzlicher Vorrangfunktionen
·
Siedlungsflächen (Wohn-, Misch- und bebaute
Gewerbeflächen nach FNP)
·
Vorranggebiete für Rohstoffabbau (übertagen)
nach ROP-Entwurf 2014
·
Vorranggebiete für Landwirtschaft nach
ROP-Entwurf 2014
·
Vorranggebiete für den regionalen
Biotopverbund nach ROP-Entwurf 2014
·
Sondergebiete für Windenergienutzung (Bestand
gem. FNP)
·
Waldflächen
·
Naturschutzgebiete
·
Pauschal geschützte Biotoptypen nach § 30
BNatSchG und nach § 15 LNatSchG
·
Geschützte Landschaftsbestandteile und
Naturdenkmale
·
Schutzwürdige Biotoptypen nach Biotopkataster
RLP - typspezifischer Ausschluss: FFH-Lebensraumtypen, Magergrünland,
Feldgehölze, Nass- und Feuchtwiesen, etc.
·
Natura 2000-Gebiete: nur Ausschluss, wenn
Schutz- und Erhaltungsziele gefährdet werden
·
Wasserschutzgebiete, Zone I
·
Gesetzliches Überschwemmungsgebiet
·
Kernzonen des Naturparks Vulkaneifel
·
Landesweit bedeutsame historische
Kulturlandschaften Stufe 1 und 2
2.
Ausschlussgebiete aufgrund städtebaulicher
Vorstellungen der Verbandsgemeinde
·
Abstandsflächen von 250 m zu Ortslagen
(Abgrenzung gemäß FNP)
·
Abstandsflächen von 50 m zu Wohnbauflächen im
Außenbereich
·
Sehr hochwertige landwirtschaftliche Flächen
nach Angaben der Landwirtschaftskammer
·
Landwirtschaftliche Nutzflächen mit mehr als
der mittleren Bodenwertzahl (Ackerzahl bzw. Grünlandzahl) mit mehr als der
gewichteten mittleren Bodenwertzahl der jeweiligen Ortsgemeinde (um
Flächenarrondierungen zu ermöglichen, dürfen innerhalb einer Solarparkfläche
maximal 25 % der Fläche diese Bodenwertzahl überschreiten)
·
200 m-Abstandsfläche zu landschaftsprägendem
Kulturdenkmal
3.
Sonstige Vorgaben aufgrund städtebaulicher
Vorstellungen der Verbandsgemeinde
·
Insgesamt darf die Gesamtfläche aller neuen
Solarparks in der VG Gerolstein nicht mehr als 200 ha betragen.
·
Es werden nur Solarparks mit einer maximalen
Größe von 15 ha zugelassen.
·
Der Abstand zwischen zwei Solarparks muss
mindestens 2 km betragen
Die weitergehende standortbezogene Einzelfallprüfung
findet auf der Ebene der Bauleitplanung in Zuständigkeit der Gemeinde statt;
mögliche Potentialflächen für PV-Anlagen sollen dabei unter anderem
hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Landschaftsbild, der Arten- und
Biotopschutz, die Hangausrichtung und die Verschattung, die
Netzanschlussmöglichkeiten, die Betroffenheit benachbarter Ortsgemeinden und
die Akzeptanz vor Ort geprüft werden.
Der Ortsgemeinderat Birresborn befasst sich in seiner
heutigen Sitzung grundsätzlich mit dem Thema Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
Ratsmitglied Johannes Burggraf merkt an den
Tagesordnungspunkt aufgrund fehlender Informationen zu vertagen. Ratsmitglied
Hontheim spricht sich für die Abstimmung aus.
Die Vorsitzende schlägt vor, den Tagesordnungspunkt 6
auszusetzen. Weiterhin soll ein neutraler Berater den Gemeinderat bzgl.
Photovoltaik informieren.