Beschluss:
Der Ortsgemeinderat nimmt die
vorgestellte Friedhofssatzung zur Kenntnis. Diese wird in der vorgestellten
Fassung als Satzung gem. § 24 GemO beschlossen.
Die Verwaltung wird gebeten, die
Satzung nach Unterzeichnung durch die Ortsbürgermeisterin öffentlich bekannt zu
machen.
Sachverhalt:
In der letzten Sitzung vom 23.02.2022 wurde beschlossen,
dass auf dem Friedhof in Birresborn eine neue Bestattungsart „Urnenbeisetzung
unter Bäumen“ eingeführt und im Zuge dessen die Friedhofssatzung angepasst
werden soll.
Im Rahmen dieser Satzungsänderung werden gleichzeitig
einige kleinere Aktualisierungen vorgenommen.
Die Friedhofssatzung ist als Anlage zu dieser Vorlage
beigefügt. Zur besseren Erkennung sind die vorgenommenen Änderungen rot
markiert.
Hinweis:
Gleichzeitig werden für diese Bestattungsart zwei neue
Gebührenpositionen im Haushaltsplan eingefügt. Somit erfolgt der Beschluss
dieser Gebühren mit dem Beschluss über den aktuellen Haushalt.