Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2022 in der vorgelegten Fassung mit folgenden Ergänzungen:

 

1)      In der Haushaltssatzung wird gemäß § 5, Buchstabe A, Ziffer III um die Nr. 6 und 7 ergänzt:

6. Urneneinzelgrabstätte unter Bäumen        100,00 v.H. 700,00 €

7. Urnentiefgrabstätte unter Bäumen              100,00 v.H. 900,00 €

 

2)      Unter der Kostenstelle „3661060600 Jugendraum Birresborn“ wird für die Sanierung und Unterhaltung des durch die Jugendlichen genutzten Eisenbahnwaggons unter dem Sachkonto 52313000 ein Betrag von 4.000,00 € veranschlagt.


Sachverhalt:

 

Nach Zuleitung an den Ortsgemeinderat hat die vorliegende Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan im Zeitraum 26.02.2022 bis 11.03.2022 zur Einsichtnahme ausgelegen.

 

Es wurden keine Vorschläge durch Einwohner eingebracht.

 

Der Haushaltsplan weist im Ergebnishaushalt bei Erträgen von 1.648.200 € sowie Aufwendungen von 1.755.080 € einen Fehlbetrag von 106.880 € aus. Der Haushaltsausgleich wird nicht erreicht.

 

Der Finanzhaushalt schließt bei ordentlichen Einzahlungen von 1.546.430 € und ordentlichen Auszahlungen 1.597.640 € mit einem negativen Saldo von 51.210 € ab. Zuzüglich der ordentlichen Tilgung von 49.180 € besteht ein Defizit in Höhe von 100.390 €. Somit ist auch im Finanzhaushalt der Haushaltsausgleich nicht erreicht.

 

Bei investiven Einzahlungen von 6.000 €, sowie investiven Auszahlungen von 89.400 € besteht ein negativer Finanzierungssaldo von 83.400 , der die Aufnahme eines Investitionskredits erfordert.

 

Der Finanzhaushalt weist somit einen Finanzmittelfehlbetrag von 134.610 €aus. Zuzüglich des positiven Saldos der Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten von 34.220 € besteht ein Gesamtdefizit im Finanzhaushalt von 100.390 €.

 

Zum 31.12.2021 hat die Ortsgemeinde voraussichtlich Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde in Höhe von 94.359,79 €. Zum Ausgleich des Gesamtdefizits des Finanzhaushalts von 100.390 €, ist die Abnahme der Gesamthöhe der Forderungen und zugleich der Aufbau von Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde um 6.040 € erforderlich.