Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Birresborn nimmt
die Anregungen und Hinweise gem. Anlage zur Kenntnis. Sie werden im Sinne des
jeweiligen Abwägungsvorschlages umfassend gewürdigt und beantwortet, teilweise
werden die Bedenken begründet zurückgewiesen.
Der Ortsgemeinderat beschließt die
reguläre Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen.
Sachverhalt:
Im Jahr 2018 wurde das Gelände der
Basalt- und Lavagrube, die sich westlich des Gewerbe- und Industriegebietes
„Auf dem Boden“ in der Gemarkung Birresborn befindet, veräußert.
Der neue Eigentümer hat die
Basalt- und Lavagrube reaktiviert und beabsichtigt dort eine neue Halle mit
LKW-Werkstatt, Reifenlage und Sozialtrakt zu errichten.
Für die vorgesehene Baumaßnahme
ist noch keine planungsrechtliche Grundlage – also weder ein Bebauungsplan noch
eine Festsetzung im Flächennutzungsplan – vorhanden. Der Betreiber der Basalt-
und Lavagrube hat daher seinerzeit bei der Ortsgemeinde Birresborn die
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt.
Der Ortsgemeinderat Birresborn hat
sich in seiner Sitzung am 09.05.2019 grundsätzlich mit dem Vorhaben
einverstanden erklärt und einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zugestimmt. Die
nach § 8 Baugesetzbuch (BauGB) erforderliche Ausweisung im Flächennutzungsplan
soll als Parallelverfahren durchgeführt werden.
In seiner Sitzung am 21.04.2021
hat der Ortsgemeinderat Birresborn die Entwurfsplanung zur Kenntnis genommen
und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
und der Behörden gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes mit den Textfestsetzungen, Begründung und Umweltbericht, hat in
der Zeit vom 19.07.2021 bis einschl. 19.08.2021 gem. § 3 Abs. 1 BauGB im
Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung in Gerolstein frühzeitig ausgelegen. Die
Bekanntmachung hierüber erfolgte am 08.07.2021 im Mitteilungsblatt der
Verbandsgemeinde „Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“. Die von der Planung
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 09.07.2021 angeschrieben und um Abgabe einer Stellungnahme
gebeten.
Für die Fortführung des Verfahrens
hinsichtlich der regulären Offenlage ist nunmehr eine Abwägung zu den während
der frühzeitigen Offenlage eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Anlage
zur Vorlage erforderlich.