Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat Birresborn nimmt die Anregungen und Hinweise gem. Anlage zur Kenntnis. Sie werden im Sinne des jeweiligen Abwägungsvorschlages umfassend gewürdigt und beantwortet, teilweise werden die Bedenken begründet zurückgewiesen.

 

Der Ortsgemeinderat beschließt die reguläre Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen.


Sachverhalt:

 

Im Jahr 2018 wurde das Gelände der Basalt- und Lavagrube, die sich westlich des Gewerbe- und Industriegebietes „Auf dem Boden“ in der Gemarkung Birresborn befindet, veräußert.

Der neue Eigentümer hat die Basalt- und Lavagrube reaktiviert und beabsichtigt dort eine neue Halle mit LKW-Werkstatt, Reifenlage und Sozialtrakt zu errichten.

 

Für die vorgesehene Baumaßnahme ist noch keine planungsrechtliche Grundlage – also weder ein Bebauungsplan noch eine Festsetzung im Flächennutzungsplan – vorhanden. Der Betreiber der Basalt- und Lavagrube hat daher seinerzeit bei der Ortsgemeinde Birresborn die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt.

Der Ortsgemeinderat Birresborn hat sich in seiner Sitzung am 09.05.2019 grundsätzlich mit dem Vorhaben einverstanden erklärt und einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zugestimmt. Die nach § 8 Baugesetzbuch (BauGB) erforderliche Ausweisung im Flächennutzungsplan soll als Parallelverfahren durchgeführt werden.

 

In seiner Sitzung am 21.04.2021 hat der Ortsgemeinderat Birresborn die Entwurfsplanung zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.

 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit den Textfestsetzungen, Begründung und Umweltbericht, hat in der Zeit vom 19.07.2021 bis einschl. 19.08.2021 gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung in Gerolstein frühzeitig ausgelegen. Die Bekanntmachung hierüber erfolgte am 08.07.2021 im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde „Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 09.07.2021 angeschrieben und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

 

Für die Fortführung des Verfahrens hinsichtlich der regulären Offenlage ist nunmehr eine Abwägung zu den während der frühzeitigen Offenlage eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Anlage zur Vorlage erforderlich.