Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Wahlvorgang:

 

Für die Wahl des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, für die gesamte Wahlzeit, wird Herr Frank Wald vorgeschlagen.

 

Die Wahl wird durch Handzeichen durchgeführt. Nach § 36 (3) Nr. 1 ruht bei Wahlen das Stimmrecht des Vorsitzenden.

Wahlergebnis:

 

Ja-Stimmen:       1

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen:   1

 

Damit ist Herr Wald zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses gewählt.


Sachverhalt:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Kerschenbach wird erstmals einberufen. Zu Beginn dieser ersten Sitzung ist gemäß § 110 Abs. 1 Satz 2 GemO ein Ratsmitglied zur/zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu wählen. Die Verwaltung empfiehlt darüberhinausgehend eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n als Abwesenheitsvertreter/in zu wählen.

 

Die Wahl eines Ratsmitgliedes zur/zum Ausschussvorsitzenden ist erforderlich, da wegen der notwendigen Trennung von Ausführungsverantwortung und Prüfung, des Ortsbürgermeisters und die Beigeordneten nicht Vorsitzende oder Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss sein können.

 

Der Ausschuss kann die Wahl der/des Vorsitzenden durch offene Abstimmung beschließen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.