Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19

Beschluss:

Wie aus der Abwägungsübersicht ersichtlich ist, ergeben sich keine Änderungen an der Planung, so dass der Verbandsgemeinderat den Feststellungsbeschluss über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gedächtniswald Jünkerath) gem. Entwurf Stand - Oktober 2009 fasst.

 

Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, die Zustimmung der betroffenen und benachbarten Ortsgemeinden (Ortsgemeinden Esch, Feusdorf, Gönnersdorf, Schüller und Stadtkyll) nach § 67 Abs. 2 GemO einzuholen.

 


Sachverhalt:

Der Verbandsgemeinderat hatte in seiner Sitzung am 13.08.2009 beschlossen, den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gedächtniswald Jünkerath) offen zu legen. Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 31. August bis einschließlich 30. September 2009 durchgeführt.

 

Über die im Rahmen des v. g. Verfahren vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit bzw. der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange hat der Verbandsgemeinderat zu beraten und abwägend zu entscheiden. In der Anlage sind die Stellungnahmen und Anregungen ersichtlich. Vorliegend sind keinerlei abwägungsrelevante Stellungnahmen eingegangen.

 

Bevor ein abschließender Beschluss über den Flächennutzungsplan gefasst werden kann, sind die Ortsgemeinden, die von der Planung berührt werden, gem. § 203 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 67 Abs. 2 GemO zu beteiligen und deren Zustimmung zu der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes einzuholen.