Beschluss: siehe einzelne Beschlüsse

Beschluss:

1.    Bauprogramm:

Die in der Sitzung am 27.05.2009 vorgestellte Planung vom Mai 2009 wird wie vorgestellt als Bauprogramm beschlossen. Das Bauprogramm wird wie folgt festgelegt:

-          Ausbau der Gemeindestraße von Station 0+010,000 bis Station 0+178,977 in einer Fahrbahnbreite von 3,50 m; rechter Fahrbahnrand mit Flusszeile und Hochbordanlage; rechter Fahrbahnrand mit Flusszeile und Tiefbordanlage. Der Fahrbahnaufbau selber erfolgt mit einer 46 cm Frostschutzschicht, 10 cm Asphalttragschicht und einer 4 cm Asphaltdeckschicht. Im Rückwärtigen Bereich bleiben die Rinnen ab Station 160,00 erhalten. Im Bereich der Stützmauer entfällt die Hochbordanlage.

-          Grunderwerb ist zu tätigen soweit für den Bau der Gemeindestraße erforderlich.

-          Schlussvermessung der Anlage.

-          Erneuerung / Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage mit Aufsatzleuchte Typ NWS 144 gemäß Planung der RWE Rhein-Ruhr AG vom 22.12.2008.

 

Abstimmungsergebnis:
einstimmig        x      ,        Ja-Stimmen       12      ,        Nein-Stimmen ___,        Enthaltungen ___

 

 

2.    Ablöseverträge:

Der Ortsgemeinderat beschließt, dass den Anliegern Ablöseverträge auf der Basis der Kostenermittlung vom 14.09.2009 angeboten werden. In diesen Ablöseverträgen ist zu vereinbaren, dass die Möglichkeit eingeräumt wird, dass Nutzer der Straße die Privatgrundstücke als Wendemöglichkeit nutzen können. Sofern nicht zumindest 4 Anlieger bereit sind, einen Ablösevertrag zu unterzeichnen, wird der Ortsgemeinderat Jünkerath im Rahmen der nächsten Sitzung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Am Herrenkopf“ beraten.

 

Abstimmungsergebnis:
einstimmig        x    ,        Ja-Stimmen       12    ,        Nein-Stimmen ___,        Enthaltungen ___

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Maßnahme soll sofern Baurecht erzielt werden kann in diesem Jahr noch ausgeschrieben und im kommenden Jahr durchgeführt werden. Entsprechende Haushaltsmittel sind daher im Haushalt 2009 und 2010 vorzusehen.

 

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Ratsmitglied Hilmar Klein nahm wegen Sonderinteresse an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil und verließ den Sitzungstisch.

 

 

 

 

 

Die geänderte Sitzungsvorlage vom 27.08.2009 wurde in der beschlossenen Ausführung allen Ratsmitgliedern als Kopie übergeben.

 

 

 


Sachverhalt:

Dem Ortsgemeinderat Jünkerath wurde in seiner Sitzung am 27.05.2009 der Entwurf für den Ausbau der Gemeindestraße „Am Herrenkopf“ von Seiten des Landesbetriebes Mobilität Gerolstein vorgestellt und positiv angenommen. Daraufhin fand am 23.06.2009 eine Anliegerversammlung statt.

 

Im Rahmen dieser Versammlung wurde das Projekt den Anliegern eingehend dargestellt. Ebenso wurden die Anlieger über die beitragsrechtlichen Gegebenheiten informiert. Seitens der hiesigen Verwaltung wurde eingehend geprüft, ob das Ausbaubeitragsrecht bzw. Erschließungsbeitragsrecht Anwendung findet. Die Verbandsgemeinde ist vorliegend zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich um eine Ausbaubeitragsmaßnahme handelt, da die Straße „Am Herrenkopf“ bereits vor dem 30.06.1961 nach dem Willen der Ortsgemeinde zum Anbau bestimmt gewesen ist. Die Anlieger wurden darüber unterrichtet, dass die Verwaltung der Ortsgemeinde Jünkerath vorschlagen wird, den Anliegern Ablöseverträge anzubieten. Dies ist zum einen notwendig, da der Ausbau der Straße grds. ohne Wendemöglichkeit geplant ist. Sofern bei einer solchen Anlage dies ohne Wendemöglichkeit erfolgen soll, ist es jedoch notwendig, dass von Seiten der Anlieger die Möglichkeit eröffnet wird, die Privatgrundstücke für Wendemanöver zu nutzen. Sofern 4 Eigentümer sich hierzu bereit erklären, kann auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes nebst späterer Errichtung einer Wendemöglichkeit verzichtet werden.

 

Damit der Landesbetrieb nun in die Ausführungsplanung gehen kann, sollten zunächst die Zustimmungserklärungen der Anlieger zu der Baumaßnahme eingeholt werden. Hierbei hat sich jedoch leider herausgestellt, dass alle Anlieger eine entsprechende Zustimmungserklärung nicht unterschreiben werden, da für Sie die Kosten für die Maßnahme und damit einhergehend die Beitragsbelastung zu hoch sei. Vielmehr bitten die Anlieger um Überprüfung, ob der Ausbauumfang nicht zurückgefahren werden kann, sprich ausschließlich Erneuerung der Schwarzdecke nach Sicherung der Böschung.

 

Von Seiten der Verwaltung möchten wir diesem Vorschlag folgende Punkte entgegenhalten:

-       Jetzt besteht die Möglichkeit, die Straßenmaßnahme grds. kostengünstiger als Gemeinschaftsmaßnahme darzustellen.

-       Bei einer reinen Reparatur der Deckschicht würde der gesamte Untergrund bestehen bleiben. Evtl. mit Ausnahme der vorhandenen Leitungsgräben liegt kein korrekter Aufbau einer Straße vor, so dass nicht sicher ist, wie lange die angedachten Unterhaltungsarbeiten halten werden.

-       Eine Straßenentwässerung liegt in weiten Teilen nicht vor. Diese muss spätestens nach der Sanierung der Böschung jedoch zwingend vorgesehen werden.

-       Bei einer ausschließlichen Sanierung der Deckschicht (= Unterhaltung) können von Seiten der Ortsgemeinde keine Ausbaubeiträge erhoben werden, so dass die Maßnahme zu 100 % von der Ortsgemeinde zu finanzieren ist.

-       Im Rahmen der Ausbauarbeiten sollte auch eine Verbreiterung der Gemeindestraße erfolgen, die eine erhebliche Verbesserung des Verkehrsflusses mit sich bringen würde, vor allem in dem Kurvenbereich. Der LBM hat bereits mitgeteilt, sofern seitens der Ortsgemeinde kein Gemeinschaftsprojekt unterstützt wird, an dem Standort und Winkel der Böschung nichts zu verändern, so dass eine Verbreiterung der Anliegerstraße dauerhaft nicht mehr möglich wäre.

 

Letztendlich vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass sich die Ortsgemeinde die Möglichkeit, eine ordnungsgemäße Erschließungsstraße herzustellen, welche bei einem neuen Aufbau auch in den kommenden Jahren keine Unterhaltungskosten verursachen wird, nicht entgehen lassen kann. Auch wenn die Kosten für die Anlieger durch die einseitige Bebauung recht hoch sind, sollte nicht verkannt werden, dass die Ortsgemeinde nur bei der Durchführung der Gemeinschaftsmaßnahme eine ordnungsgemäße Straße nach den anerkannten Regeln der Technik erhält, die in den kommenden Jahren keine weiteren Kosten verursacht.

 

Weiterhin ist festzuhalten, dass entgegen der ursprünglichen Situation erreicht werden konnte, dass das Geländer auf der Stützmauer komplett vom Straßenbaulastträger der B421 übernommen wird (Kosten rd. 23.000 €). Auf der Grundlage des letzten Ortsgemeinderatsbeschlusses wurde am 11.09.2009 nochmals sehr eingehend mit dem LBM über die gesamte Maßnahme gesprochen und weitere Kosteneinsparungen erzielt. Entlang der Stützmauer kann auf eine Bordsteinanlage verzichtet werden, da die Mauerkrone in diesem Bereich den Schrammbord darstellt. Im Bereich der Absackungen, die durch die mangelnde Handsicherung entstanden sind, wird der Bund die fiktiven Kosten für die Erneuerung der Trag- und Deckschicht übernehmen. Letztendlich soll am Ausbauende die Rinnbordanlage, welche erst vor wenigen Jahren durch den privaten Anlieger errichtet worden ist, erhalten werden. Außerdem ist es im Rückwärtigen Bereich eventuell möglich nur die Fahrbahndecke zu erneuern, so das die Frostschutzschicht samt Tragschicht erhalten bleiben kann. Weitere Kosteneinsparung bzw. Änderungen an dem Ausbauprogramm sind jedoch nun nicht mehr darstellbar. Die Gesamtkosten auf der Grundlage des Entwurfes vom 11.05.2009 einschl. der vorgenannten Änderungen vom 14.09.2009 belaufen sich sodann auf 120.000,-€.