Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt für die Fläche 4.169 m² einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Geltungsbereich ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich. Das Verfahren soll nach § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Im beschleunigten Verfahren wird keine Umweltprüfung durchgeführt. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt diesen Beschluss öffentlich bekannt zu geben.

Für das Haushaltsjahr 2021 sind für die Aufstellung eines Bebauungsplanes keine Mittel eingestellt. Eine Finanzierung ist somit für das laufende Geschäftsjahr nicht gesichert.

Der Ortsgemeinderat erklärt sich damit einverstanden, die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2022 einzustellen. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt den Planungsauftrag zu erteilen, sobald die Finanzierung gesichert ist.


Sachverhalt:

 

Der Ortsgemeinderat Basberg beschäftigt sich seit längerem mit der Notwendigkeit zur Ausweisung eines neuen Baugebietes bzw. neuer Bauflächen.

Derzeit stehen keine freien Baugrundstücke in der Gemeinde Basberg zu Verfügung. Auch im derzeit gültigen Flächennutzungsplan sind keine Flächen als Bauerwartungsland ausgewiesen. Der Ortsgemeinderat hat sich daher mit der Ausweisung neuer Bauflächen im Bereich des alten Spielplatzes an der „Aueler Straße“ beschäftigt. Hier können auf einer Fläche von 4.169 m² ca. 2-3 neue Baugrundstücke entstehen. Die Flächen sind im derzeit gültigen Flächennutzungsplan nicht als Bauland ausgewiesen und befinden sich im Außenbereich. Die Verbandsgemeinde Gerolstein führt derzeit eine separate Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Wohnbaugebieten durch. Das Grundstück des alten Spielplatzes soll in diesem Verfahren berücksichtigt werden.