Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat beschließt für die Fläche 4.169 m² einen Bebauungsplan
aufzustellen. Der Geltungsbereich ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt
ersichtlich. Das Verfahren soll nach § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren
durchgeführt werden. Im beschleunigten Verfahren wird keine Umweltprüfung
durchgeführt. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt diesen Beschluss
öffentlich bekannt zu geben.
Für
das Haushaltsjahr 2021 sind für die Aufstellung eines Bebauungsplanes keine
Mittel eingestellt. Eine Finanzierung ist somit für das laufende Geschäftsjahr
nicht gesichert.
Der
Ortsgemeinderat erklärt sich damit einverstanden, die erforderlichen Mittel für
das Haushaltsjahr 2022 einzustellen. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt den
Planungsauftrag zu erteilen, sobald die Finanzierung gesichert ist.
Sachverhalt:
Der
Ortsgemeinderat Basberg beschäftigt sich seit längerem mit der Notwendigkeit
zur Ausweisung eines neuen Baugebietes bzw. neuer Bauflächen.
Derzeit
stehen keine freien Baugrundstücke in der Gemeinde Basberg zu Verfügung. Auch
im derzeit gültigen Flächennutzungsplan sind keine Flächen als
Bauerwartungsland ausgewiesen. Der Ortsgemeinderat hat sich daher mit der
Ausweisung neuer Bauflächen im Bereich des alten Spielplatzes an der „Aueler
Straße“ beschäftigt. Hier können auf einer Fläche von 4.169 m² ca. 2-3 neue
Baugrundstücke entstehen. Die Flächen sind im derzeit gültigen
Flächennutzungsplan nicht als Bauland ausgewiesen und befinden sich im
Außenbereich. Die Verbandsgemeinde Gerolstein führt derzeit eine separate
Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Wohnbaugebieten
durch. Das Grundstück des alten Spielplatzes soll in diesem Verfahren
berücksichtigt werden.