Sitzung: 28.09.2021 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 2-2924/21/10-143
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Esch beschließt, das
Abrechnungssystem für Straßenausbaubeiträge in Esch bis zum 31.12.2023 auf den
wiederkehrenden Beitrag für Verkehrsanlagen umzustellen.
Dem von der Verwaltung geplanten Vorgehen bei der
Einführung des wiederkehrenden Beitrags für Verkehrsanlagen in Esch wird
zugestimmt. Die Ortsgemeinde beauftragt die Verbandsgemeinde Gerolstein mit der
Einführung des wiederkehrenden Beitrags für Verkehrsanlagen und stimmt hierbei
der erforderlichen Unterstützung durch eine externe Firma zu. Der
Ortsbürgermeister wird bevollmächtigt, die in diesem Rahmen notwendigen verbindlichen
Erklärungen abzugeben.
Finanzielle
Auswirkungen:
Keine Kosten absehbar nach aktuellem Sachstand.
Sachverhalt:
1.
Sachlage
Die Ortsgemeinde Esch erhebt
derzeit noch Straßenausbaubeiträge nach dem System der einmaligen
Ausbaubeiträge. Bei diesem System werden nur die an den auszubauenden
Verkehrsanlagen liegenden und von dieser Verkehrsanlage erschlossenen
beitragspflichtigen Grundstücke zu Ausbaubeiträgen veranlagt.
Bis zum Mai 2020 bestand über §
10a Absatz 1 Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz (KAG) die gesetzliche Regelung, dass Kommunen anstelle von
einmaligen Beiträgen die jährlichen Investitionsaufwendungen für
Verkehrsanlagen nach Abzug des Gemeindeanteils als wiederkehrende Beiträge
erheben können. Somit stand den Gemeinden die Auswahl des
Ausbaubeitragsabrechnungssystems offen.
Das
Land Rheinland-Pfalz hat mit Gesetz vom 05. Mai 2020 die flächendeckende
Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags beschlossen. Daraus folgt,
dass auch die Kommunen, die derzeit noch einmalige Straßenausbaubeiträge
erheben - nach Ablauf der Übergangsfrist am 31.12.2023 oder zum Zeitpunkt der
ersten Beitragsabrechnung nach dem 31.12.2023-die Beitragserhebung auf
wiederkehrende Straßenausbaubeiträge umstellen müssen.
Dies
trifft auf die Ortsgemeinde Esch zu sowie auf 9 weitere Ortsgemeinden der
Verbandsgemeinde Gerolstein, bei denen die Umstellung noch erfolgen muss. In einer
Ortsgemeinde werden darüber hinaus derzeit keine Straßenausbaubeiträge erhoben.
Die
Umstellung muss zeitig vorbereitet werden, um für alle betroffenen Gemeinden
eine rechtmäßige Ausbaubeitragssatzung beschließen sowie möglichst
rechtssichere einheitliche öffentliche Einrichtungen (Abrechnungseinheiten)
bilden zu können. Zudem
ist die Erfassung aller beitragspflichtigen Grundstücke, inkl. der
Beitragsmaßstabsdaten erforderlich. Bei der
Planung von Baumaßnahmen ist die Systemumstellung zu berücksichtigen, damit im
Rahmen des Umstellungsprozesses kein Einnahmeverlust entstehen kann. Die
Einführung des wiederkehrenden Beitrags ist von Seiten der Verwaltung mit einem
erheblichen Aufwand verbunden.
Für die Umstellung vom einmaligen auf
den wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag erhalten die Verbandsgemeinden auf
Antrag gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 4 Landesfinanzausgleichsgesetz eine
Ausgleichszahlung zur Finanzierung des mit der Beitragsumstellung verbundenen,
zusätzlichen Verwaltungsaufwandes. Eine Voraussetzung für die Zuschussgewährung
ist, dass sie Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge bis spätestens
01.01.2024 in Kraft tritt. Die Ausgleichszahlung beträgt 5 Euro je Einwohner im
Abrechnungsgebiet.
2.
Geplantes Vorgehen
Die Verwaltung beabsichtigt bei der Umstellung den
Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz einzubinden, da die Rechtsprechung der
letzten Jahre viele Einzelfallentscheidungen aufweist, sodass eine externe
Beratung als sinnvoll erachtet wird. Im Anschluss wird eine
Ausbaubeitragssatzung über die wiederkehrenden Beiträge für Verkehrsanlagen in
enger Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern/Bürgermeisterinnen vorbereitet. Die
örtlichen Gremien werden am Aufstellungsprozess der Ausbaubeitragssatzung
beteiligt. Dem Ortsgemeinderat Esch obliegt der abschließende
Satzungsbeschluss. Für eine gute Akzeptanz des neuen Abrechnungssystems bei den
betroffenen Grundstückseigentümern ist begleitende Öffentlichkeitsarbeit
ratsam.
Um die Umstellung der Abrechnungssysteme rechtssicher
durchführen zu können, ist von Seiten der Verbandsgemeinde Gerolstein
vorgesehen, eine externe Firma in den Einführungsprozess einzubeziehen. Dies
ist auch erforderlich, da der hiermit einhergehende Arbeitsaufwand mit der vorhandenen Personalkapazität
im Sachgebiet Beitragswesen nicht
bewältigt werden kann. Die Kosten zur Beauftragung dieser externen
Firma trägt die Verbandsgemeinde Gerolstein.
Der Verbandsgemeinderat hat der Auftragsvergabe an die
Firma Caigos GmbH in seiner Sitzung am 01. Juli 2021 mehrheitlich zugestimmt.
Der Auftrag wurde daraufhin mit Schreiben vom 09. Juli 2021 durch den
Bürgermeister erteilt.
Die Orts- bzw. Stadtbürgermeister:innen der betroffenen
Gemeinden hatten im Rahmen einer Anfrage der Verbandsgemeinde die Möglichkeit,
die Verbandsgemeinde mit der Einführung des wiederkehrenden Beitrags in ihrer
Gemeinde zu beauftragen. Die Umsetzung des Auftrags erfolgt nach entsprechender
Beschlussfassung der Gemeinderäte.
Der Ortsbürgermeister von Esch möchte von dieser
Möglichkeit erst nach Entscheidung des Ortsgemeinderates verbindlich Gebrauch
machen.
Nach aktuellem Sachstand sind in Esch derzeit keine
Straßenausbaumaßnahmen vorgesehen und auch keine vergangenen
Straßenausbaumaßnahmen abzurechnen.
Dies ermöglicht zeitlich die Einführung des
wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags bis zum 31.12.2023.