Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat Esch beschließt, das Abrechnungssystem für Straßenausbaubeiträge in Esch bis zum 31.12.2023 auf den wiederkehrenden Beitrag für Verkehrsanlagen umzustellen.

 

Dem von der Verwaltung geplanten Vorgehen bei der Einführung des wiederkehrenden Beitrags für Verkehrsanlagen in Esch wird zugestimmt. Die Ortsgemeinde beauftragt die Verbandsgemeinde Gerolstein mit der Einführung des wiederkehrenden Beitrags für Verkehrsanlagen und stimmt hierbei der erforderlichen Unterstützung durch eine externe Firma zu. Der Ortsbürgermeister wird bevollmächtigt, die in diesem Rahmen notwendigen verbindlichen Erklärungen abzugeben.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine Kosten absehbar nach aktuellem Sachstand.


Sachverhalt:

 

1. Sachlage

Die Ortsgemeinde Esch erhebt derzeit noch Straßenausbaubeiträge nach dem System der einmaligen Ausbaubeiträge. Bei diesem System werden nur die an den auszubauenden Verkehrsanlagen liegenden und von dieser Verkehrsanlage erschlossenen beitragspflichtigen Grundstücke zu Ausbaubeiträgen veranlagt.

 

Bis zum Mai 2020 bestand über § 10a Absatz 1 Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz (KAG) die gesetzliche Regelung, dass Kommunen anstelle von einmaligen Beiträgen die jährlichen Investitionsaufwendungen für Verkehrsanlagen nach Abzug des Gemeindeanteils als wiederkehrende Beiträge erheben können. Somit stand den Gemeinden die Auswahl des Ausbaubeitragsabrechnungssystems offen.

Das Land Rheinland-Pfalz hat mit Gesetz vom 05. Mai 2020 die flächendeckende Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags beschlossen. Daraus folgt, dass auch die Kommunen, die derzeit noch einmalige Straßenausbaubeiträge erheben - nach Ablauf der Übergangsfrist am 31.12.2023 oder zum Zeitpunkt der ersten Beitragsabrechnung nach dem 31.12.2023-die Beitragserhebung auf wiederkehrende Straßenausbaubeiträge umstellen müssen.

Dies trifft auf die Ortsgemeinde Esch zu sowie auf 9 weitere Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Gerolstein, bei denen die Umstellung noch erfolgen muss. In einer Ortsgemeinde werden darüber hinaus derzeit keine Straßenausbaubeiträge erhoben.

Die Umstellung muss zeitig vorbereitet werden, um für alle betroffenen Gemeinden eine rechtmäßige Ausbaubeitragssatzung beschließen sowie möglichst rechtssichere einheitliche öffentliche Einrichtungen (Abrechnungseinheiten) bilden zu können. Zudem ist die Erfassung aller beitragspflichtigen Grundstücke, inkl. der Beitragsmaßstabsdaten erforderlich. Bei der Planung von Baumaßnahmen ist die Systemumstellung zu berücksichtigen, damit im Rahmen des Umstellungsprozesses kein Einnahmeverlust entstehen kann. Die Einführung des wiederkehrenden Beitrags ist von Seiten der Verwaltung mit einem erheblichen Aufwand verbunden.

 

Für die Umstellung vom einmaligen auf den wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag erhalten die Verbandsgemeinden auf Antrag gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 4 Landesfinanzausgleichsgesetz eine Ausgleichszahlung zur Finanzierung des mit der Beitragsumstellung verbundenen, zusätzlichen Verwaltungsaufwandes. Eine Voraussetzung für die Zuschussgewährung ist, dass sie Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge bis spätestens 01.01.2024 in Kraft tritt. Die Ausgleichszahlung beträgt 5 Euro je Einwohner im Abrechnungsgebiet.

 

2. Geplantes Vorgehen

Die Verwaltung beabsichtigt bei der Umstellung den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz einzubinden, da die Rechtsprechung der letzten Jahre viele Einzelfallentscheidungen aufweist, sodass eine externe Beratung als sinnvoll erachtet wird. Im Anschluss wird eine Ausbaubeitragssatzung über die wiederkehrenden Beiträge für Verkehrsanlagen in enger Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern/Bürgermeisterinnen vorbereitet. Die örtlichen Gremien werden am Aufstellungsprozess der Ausbaubeitragssatzung beteiligt. Dem Ortsgemeinderat Esch obliegt der abschließende Satzungsbeschluss. Für eine gute Akzeptanz des neuen Abrechnungssystems bei den betroffenen Grundstückseigentümern ist begleitende Öffentlichkeitsarbeit ratsam.

Um die Umstellung der Abrechnungssysteme rechtssicher durchführen zu können, ist von Seiten der Verbandsgemeinde Gerolstein vorgesehen, eine externe Firma in den Einführungsprozess einzubeziehen. Dies ist auch erforderlich, da der hiermit einhergehende Arbeitsaufwand mit der vorhandenen Personalkapazität im Sachgebiet Beitragswesen nicht bewältigt werden kann. Die Kosten zur Beauftragung dieser externen Firma trägt die Verbandsgemeinde Gerolstein.

Der Verbandsgemeinderat hat der Auftragsvergabe an die Firma Caigos GmbH in seiner Sitzung am 01. Juli 2021 mehrheitlich zugestimmt. Der Auftrag wurde daraufhin mit Schreiben vom 09. Juli 2021 durch den Bürgermeister erteilt.

Die Orts- bzw. Stadtbürgermeister:innen der betroffenen Gemeinden hatten im Rahmen einer Anfrage der Verbandsgemeinde die Möglichkeit, die Verbandsgemeinde mit der Einführung des wiederkehrenden Beitrags in ihrer Gemeinde zu beauftragen. Die Umsetzung des Auftrags erfolgt nach entsprechender Beschlussfassung der Gemeinderäte.

Der Ortsbürgermeister von Esch möchte von dieser Möglichkeit erst nach Entscheidung des Ortsgemeinderates verbindlich Gebrauch machen.

 

Nach aktuellem Sachstand sind in Esch derzeit keine Straßenausbaumaßnahmen vorgesehen und auch keine vergangenen Straßenausbaumaßnahmen abzurechnen.

Dies ermöglicht zeitlich die Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags bis zum 31.12.2023.