Beschluss:

 

Nach eingehender Diskussion beschließt der Ortsgemeinderat die Unterhaltungsmaßnahme „Rabenberg/Dell“ in 2022 umzusetzen. 

Ein neuer Haushaltsansatz in Höhe von 185.000 € ist entsprechend in dem Haushaltsplan 2022 einzustellen.

Die Bauabteilung wird gebeten eine Ausschreibung derart zu gestalten, dass bei Kostenüberschreitung der Kostenschätzung über 20 % die Vergabe ausgesetzt werden kann.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Eigenanteil der Gemeinde liegt bei 10 % (= 18.500 €), die Differenz wird als beitragsfähiger Aufwand über alle Grundflächeneigentümer umgelegt. Da die Gemeinde circa 30 % der Flächen besitzt, sind hier circa 55.000 € als weiteren Eigenanteil einzukalkulieren.

 

Die Verbandsgemeinde wird mit der Kommunalaufsicht dieses Vorgehen vor der Ausschreibung noch konkret abstimmen.


Sachverhalt:

 

In der Sitzung vom 29.10.2020 wurde die Priorisierung für das Ausbauprogramm von Wirtschaftswegen für die kommenden Jahre festgelegt. Für das Haushaltsjahr 2021 wurden Finanzmittel für die Unterhaltung des Weges „Rabenberg/Dell“ in Höhe von 130.000 € (Planungs- und Unterhaltungskosten) eingestellt und genehmigt. Die Planung dieser Maßnahme erfolgte durch das Planungsbüro Linscheidt, Kall.. Die Planungsunterlagen inklusive Kostenschätzung wurden in der Kalenderwoche 36 bereitgestellt. Die Kostenschätzung schließt mit einer Gesamtsumme von 160.000 € ab. Daneben sind Planungskosten i. H. v. 10 % Planungskosten zu berücksichtigen.

 

Eine Umsetzung der Planung ist in 2021 ist nicht zweckmäßig, da

a)       fehlende Haushaltsmittel über einen Nachtrag bereitgestellt werden müssen

b)      die Beseitigung der Hochwasserereignisse die Tiefbauunternehmen sehr stark in Anspruch nehmen und die Verwaltung derzeit dringend davon abrät, neue Sanierungsmaßnahmen derzeit auszuschreiben und in diesem Jahr noch durchzuführen.

 

Sinnvoll ist eine Ausschreibung und Vergabe im späten Herbst – eine Bauausführung wäre somit für das Frühjahr 2022 möglich. Die Maßnahme könnte dann im Haushaltsplan 2022 entsprechend den Planungen neu eingestellt werden.

 

Die Unterhaltung sieht vor, die Schwarzdecke abzufräsen, den Unterbau zu ertüchtigen und eine neue Bitumenschicht aufzubringen. Die Bankette werden abgeschoben und an einigen Stellen Ausweichmöglichkeiten angelegt. Die Fahrbahnbreite bleibt unverändert – alle Maßnahmen erfolgen nur auf Gemeindeeigentum.