Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschluss:

 

Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat den Kostensatz für die neuen „Urnengräber am Stein“ wie folgt fest zu setzen:

für ein Einzelurnengrab: 900 €,

für ein Doppelurnengrab auf 1350 €.

 

Eine Einfassung erfolgt nicht. Als Kennzeichnung der Ruhestätte dient eine quadratische Steintafel, im Format 30 x 30 cm² mit 30 mm Stärke (auch bei Doppelgrab). Beschaffung und Beschriftung obliegt dem Käufer, das bodenebene Verlegen trägt die Gemeinde.

 

Da eine Nachkalkulation der Friedhofsgebühren noch nicht erfolgt ist, schlägt der Rat vor, die Kostensätze für das HHJ 2022 um 20 % anzupassen.

Zudem wünscht der Rat, dass die ausstehende Nachkalkulation der Gebühren bis zum 30.November 2021 vorgenommen wird.


Sachverhalt:

 

Auf dem Friedhof in Glaadt sind drei Findlinge als Gestaltungselemente mit Bestattungsoption in Urne gesetzt und die Einfassung in diesem Jahr fertig gestellt worden. Sie befinden sich im Eingangsbereich auf dem Weg zur Leichenhalle rechts.

 

Die Nachfrage als Bestattungsplatz dort ist seit Fertigstellung und Begrünung sehr groß, sodass hierfür Preise festzusetzen sind. In Friedhofssatzung gibt es nur für Urnen folgende Möglichkeiten:

Urnengrabstätten als Reihen- und Wahlgrabstätten sowie Anonymgrabstätten und Wiesengrabstätten. Grob kann man diese Ruheplätze als Wahlgrabstelle „Am Stein“ definieren. Sie wären somit von der Satzung her erfasst. Die Preise für diese Bestattung „Am Stein“ sind allerdings festzusetzen.

 

Die Friedhofsgebühren sind seit 2012 nicht mehr angepasst worden, eine Nachkalkulation ist seither nicht mehr erfolgt. Die Frage, ob der Friedhof sich wirtschaftlich trägt, kann z.Zt leider nicht beantwortet werden. Insofern sollten die Preise generell angehoben werden.