Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat nimmt die während der frühzeitigen Offenlage nach § 3 Abs. 1 BauGB bzw. im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen vollumfänglich zur Kenntnis.

 

Die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge hierzu werden erläutert und sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Der Ortsgemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Entwurfsunterlagen - nach Einarbeitung der vorgebrachten Hinweise und Änderungsvorschläge durch das Planungsbüro – gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB in die Wege zu leiten.


Sachverhalt:

 

Der Ortsgemeinderat Jünkerath hatte in seiner Sitzung am 04.06.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Rabenberg“ beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 19.06.2020 öffentlich bekanntgemacht.

 

In seiner Sitzung am 06.05.2021 hatte sich der Rat mit den Vorentwurfsunterlagen des Bebauungsplanes befasst und diese gebilligt. 

 

Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in die Wege zu leiten.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen in der Zeit vom 28.06.2021 bis 29.06.2021 im Rathaus Gerolstein. Die Bekanntmachung der frühzeitigen Offenlage erfolgt am 18.06.2021 im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Gerolstein.

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 24.06.2021 über das Aufstellungsverfahren informiert und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

 

Die jeweiligen Stellungnahmen sind in der als Anlage beigefügten Übersicht aufgelistet.