Sitzung: 23.09.2021 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 2-2930/21/17-242
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat nimmt die während
der frühzeitigen Offenlage nach § 3 Abs. 1 BauGB bzw. im Rahmen der
Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen
vollumfänglich zur Kenntnis.
Die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge
hierzu werden erläutert und sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Ortsgemeinderat beauftragt die
Verwaltung, die Entwurfsunterlagen - nach Einarbeitung der vorgebrachten
Hinweise und Änderungsvorschläge durch das Planungsbüro – gemäß § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
in die Wege zu leiten.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat Jünkerath
hatte in seiner Sitzung am 04.06.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Solarpark Rabenberg“ beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 19.06.2020
öffentlich bekanntgemacht.
In seiner Sitzung am 06.05.2021
hatte sich der Rat mit den Vorentwurfsunterlagen des Bebauungsplanes befasst
und diese gebilligt.
Zudem wurde die Verwaltung
beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in die Wege zu leiten.
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit erfolgte durch öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen in
der Zeit vom 28.06.2021 bis 29.06.2021 im Rathaus Gerolstein. Die
Bekanntmachung der frühzeitigen Offenlage erfolgt am 18.06.2021 im
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Gerolstein.
Die Träger öffentlicher Belange
wurden mit Schreiben vom 24.06.2021 über das Aufstellungsverfahren informiert
und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Die jeweiligen Stellungnahmen sind
in der als Anlage beigefügten Übersicht aufgelistet.