Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 7

Beschluss:

 

Der Antrag Bündnis 90/Die Grünen, die Untersuchung des Neubaugebietes Sengheck und des Altbestands der Lissinger Straße an ein Nahwärmenetz durchzuführen wird befürwortet.


Sachverhalt:

 

Mit E-Mail vom 30. August 2021 hat die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, die Tagesordnung der heutigen Bauausschusssitzung durch den Punkt „Nahwärme in Gerolstein fördern“ zu ergänzen.

 

Begründung:

 

Bereits in der Stadtratssitzung im Dezember vergangenen Jahres war vereinbart worden, die Möglichkeit des Anschlusses des geplanten Neubaugebietes Sengheck und der Lissinger Straße von einer geplanten Nähwärmezentrale für Schwimmbad und Regionale Schule mit Unterstützung der Energieagentur Rheinland-Pfalz näher zu untersuchen. Von der Energieagentur gibt es die Zusage, hierfür zu einer kostenlosen Beratung in einem städtischen Gremium nach Gerolstein zu kommen. Dies wurde bisher aber nicht umgesetzt. Daher beantragen wir nun formal diesen Tagesordnungspunkt.

 

Wir erwarten, dass der Stadtbürgermeister und die Verwaltung erklären, warum das Thema in den vergangenen acht Monaten entgegen der Vereinbarung im Stadtrat bisher nicht weiterverfolgt wurde.

 

Wir bitte darüber hinaus darum, die Energieagentur Rheinland-Pfalz zu dem Termin einzuladen. Die Energieagentur kann dann die prinzipiellen Randbedingungen, Chancen und Risiken von Nahwärme sowie die Fördermöglichkeiten erläutert.

 

Um die Beheizung insbesondere des Wohnbestandes klimafreundlicher zu gestalten sind dauerhaft bestehende Heizungen, die fossile Energien wie Heizöl und Gas verfeuern, zu ersetzen. Grundsätzlich sollen dabei Wärmepumpen, die grünen Strom verwenden, eine wichtige Rolle spielen. In Gerolstein ist aber die Installation von Wärmepumpen mit Tiefensonden nicht erlaubt. Dies dient dem Schutz der Mineralwassergewinnung. Daher kommt der Nahwärme mit nachwachsenden Rohstoffen in Gerolstein ein besonderer Stellenwert zu. Wir Grüne sind daher der Meinung, dass sich die Stadt Gerolstein intensiv mit dem Thema beschäftigen muss.

 

Mit der Untersuchung einer Anbindung des Neubaugebietes Sengheck als des Altbaubestands an der Lissinger Straße, die absehbar erneuert werden muss, an die von der Verbandsgemeinde geplante Nahwärmezentrale kann die Stadt erste konkrete Erfahrung mit dem Thema sammeln. Damit wird auch in der Verwaltung der Verbandsgemeinde entsprechendes Know-How aufgebaut werden.“

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Seitens der Verwaltung wurden mehrere Anfragen schriftlich und telefonisch bei der Energieagentur bzgl. eines Abstimmungstermins gestellt. Leider waren diese bisher erfolglos. Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass durch die Energieagentur lediglich eine Beratung angeboten wird, allerdings nicht die Erstellung einer Studie oder entsprechende Planunterlagen.

Für diese Leistungen ist die Beauftragung von einem Ingenieurbüro notwendig. Durch die Stadt Gerolstein wurden als Planungskosten 5.000 € im Haushaltsplan 2021 berücksichtigt, welche allerdings durch die Kommunalaufsicht nicht genehmigt wurden.

 

Des Weiteren ist die Verwaltung der Ansicht, dass der Anschluss vom Neubaugebiet eine größere Anzahl von Nachteilen hervorbringt als Vorteile.

Beim Anschluss von ca. 15 Gebäuden mit einer durchschnittlichen Heizleistung von ca. 5kW im Winter ist die Zuleitung für eine Leistung von ca. 75kW (in der Übergangszeit deutlich weniger) auszulegen.  Relativ zur restlichen Heizleistung vom Nahwärmenetz VG mit ca. 1.200kW beträgt der Anteil vom Sengheck lediglich ca. 6 %. Dies hat zur Folge, dass für einen effizienten Betrieb des Nahwärmenetzes zwei zusätzliche, kleinere Heizkessel für das Neubaugebiet notwendig sind.

 

Ergänzend ist zu erwähnen, dass durch den Anschluss vom Neubaugebiet Sengheck der Betreiber vom Nahwärmenetz die Pflichten eines Energieversorgers übernehmen muss. Hierdurch ist 24/7 eine Versorgungssicherheit zu garantieren incl. dem Vertrieb (Rechnungen, Steuern, Zählerbetreuung, usw.). Diese Kosten müssen 1:1 über die Grundgebühren den Haushalten vom Sengheck weitergeleitet werden.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen über den Bebauungsplan den Mindeststandard vom Gebäude (bspw. Passivhaus, Plus-Energie-Haus) festzulegen.