Sitzung: 22.09.2021 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 7
Vorlage: G-0203/21/12-296
Beschluss:
Der Antrag Bündnis 90/Die Grünen, die
Untersuchung des Neubaugebietes Sengheck und des Altbestands der Lissinger
Straße an ein Nahwärmenetz durchzuführen wird befürwortet.
Sachverhalt:
Mit E-Mail
vom 30. August 2021 hat die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt,
die Tagesordnung der heutigen Bauausschusssitzung durch den Punkt „Nahwärme in
Gerolstein fördern“ zu ergänzen.
Begründung:
„Bereits in der
Stadtratssitzung im Dezember vergangenen Jahres war vereinbart worden, die
Möglichkeit des Anschlusses des geplanten Neubaugebietes Sengheck und der
Lissinger Straße von einer geplanten Nähwärmezentrale für Schwimmbad und
Regionale Schule mit Unterstützung der Energieagentur Rheinland-Pfalz näher zu
untersuchen. Von der Energieagentur gibt es die Zusage, hierfür zu einer
kostenlosen Beratung in einem städtischen Gremium nach Gerolstein zu kommen.
Dies wurde bisher aber nicht umgesetzt. Daher beantragen wir nun formal diesen
Tagesordnungspunkt.
Wir
erwarten, dass der Stadtbürgermeister und die Verwaltung erklären, warum das
Thema in den vergangenen acht Monaten entgegen der Vereinbarung im Stadtrat
bisher nicht weiterverfolgt wurde.
Wir
bitte darüber hinaus darum, die Energieagentur Rheinland-Pfalz zu dem Termin
einzuladen. Die Energieagentur kann dann die prinzipiellen Randbedingungen,
Chancen und Risiken von Nahwärme sowie die Fördermöglichkeiten erläutert.
Um
die Beheizung insbesondere des Wohnbestandes klimafreundlicher zu gestalten
sind dauerhaft bestehende Heizungen, die fossile Energien wie Heizöl und Gas
verfeuern, zu ersetzen. Grundsätzlich sollen dabei Wärmepumpen, die grünen
Strom verwenden, eine wichtige Rolle spielen. In Gerolstein ist aber die
Installation von Wärmepumpen mit Tiefensonden nicht erlaubt. Dies dient dem
Schutz der Mineralwassergewinnung. Daher kommt der Nahwärme mit nachwachsenden
Rohstoffen in Gerolstein ein besonderer Stellenwert zu. Wir Grüne sind daher
der Meinung, dass sich die Stadt Gerolstein intensiv mit dem Thema beschäftigen
muss.
Mit
der Untersuchung einer Anbindung des Neubaugebietes Sengheck als des
Altbaubestands an der Lissinger Straße, die absehbar erneuert werden muss, an
die von der Verbandsgemeinde geplante Nahwärmezentrale kann die Stadt erste
konkrete Erfahrung mit dem Thema sammeln. Damit wird auch in der Verwaltung der
Verbandsgemeinde entsprechendes Know-How aufgebaut werden.“
Anmerkung
der Verwaltung:
Seitens der Verwaltung wurden mehrere
Anfragen schriftlich und telefonisch bei der Energieagentur bzgl. eines
Abstimmungstermins gestellt. Leider waren diese bisher erfolglos. Des Weiteren
möchten wir darauf hinweisen, dass durch die Energieagentur lediglich eine
Beratung angeboten wird, allerdings nicht die Erstellung einer Studie oder
entsprechende Planunterlagen.
Für diese Leistungen ist die
Beauftragung von einem Ingenieurbüro notwendig. Durch die Stadt Gerolstein
wurden als Planungskosten 5.000 € im Haushaltsplan 2021 berücksichtigt, welche
allerdings durch die Kommunalaufsicht nicht genehmigt wurden.
Des Weiteren ist die Verwaltung der
Ansicht, dass der Anschluss vom Neubaugebiet eine größere Anzahl von Nachteilen
hervorbringt als Vorteile.
Beim Anschluss von ca. 15 Gebäuden mit
einer durchschnittlichen Heizleistung von ca. 5kW im Winter ist die Zuleitung
für eine Leistung von ca. 75kW (in der Übergangszeit deutlich weniger)
auszulegen. Relativ zur restlichen
Heizleistung vom Nahwärmenetz VG mit ca. 1.200kW beträgt der Anteil vom Sengheck
lediglich ca. 6 %. Dies hat zur Folge, dass für einen effizienten Betrieb des
Nahwärmenetzes zwei zusätzliche, kleinere Heizkessel für das Neubaugebiet
notwendig sind.
Ergänzend ist zu erwähnen, dass durch
den Anschluss vom Neubaugebiet Sengheck der Betreiber vom Nahwärmenetz die
Pflichten eines Energieversorgers übernehmen muss. Hierdurch ist 24/7 eine
Versorgungssicherheit zu garantieren incl. dem Vertrieb (Rechnungen, Steuern,
Zählerbetreuung, usw.). Diese Kosten müssen 1:1 über die Grundgebühren den
Haushalten vom Sengheck weitergeleitet werden.
Seitens der
Verwaltung wird vorgeschlagen über den Bebauungsplan den Mindeststandard vom
Gebäude (bspw. Passivhaus, Plus-Energie-Haus) festzulegen.