Sitzung: 15.09.2021 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 2-2919/21/13-180
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Gönnersdorf
beschließt, den Bebauungsplan „Auf der Quert“ im beschleunigten Verfahren gemäß
§ 13 b Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und billigt den in der heutigen
Sitzung vorgestellten Entwurfsplan nebst Begründung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 i.V.m. § 13 b BauGB bekannt zu geben und die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in die Wege zu leiten.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat Gönnerdorf hatte in seiner Sitzung am
13.04.2021 beschlossen, den Bebauungsplan „Auf der Quert“ aufzustellen. Dieser
Beschluss wurde am 02.07.2021 öffentlich bekanntgegeben.
Durch den Bebauungsplan soll die planungsrechtliche
Grundlage zur Ausweisung von drei Baugrundstücken auf der Gemeindeparzelle Flur
8, Nr. 52 (5.589 qm) geschaffen werden, welche sodann an „Bauwillige“ veräußert
werden können. Derzeit steht lediglich ein „freies“ Baugrundstück - in der „Lissendorfer Straße“ im Eigentum der
Ortsgemeinde Gönnersdorf.
Der Rat ist zum damaligen Zeitpunkt von der Aufstellung
eines Bebauungsplanes im zweistufigen Verfahren nach § 8 BauGB (Regelverfahren)
ausgegangen.
Seit dem 22.06.2021 ist das Baulandmobilisierungsgesetz
in Kraft getreten, welches den Ortsgemeinden gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB)
die Möglichkeit bietet,
Ø
bis zum 31.12.2022 (Einleitung des
Verfahrens),
Ø
Außenbereichsflächen, die unmittelbar an die
bestehende Ortslage angrenzen,
Ø
zu Wohnzwecken zu nutzen,
Ø
wenn die zulässige Grundfläche von 10.000 m²
gemäß § 19 BauNVO nicht überschritten wird
Ø
und der Satzungsbeschluss bis zum 31.12.2024
gefasst wird.
Im beschleunigten Verfahren ergibt sich gegenüber dem
sogenannten „Regelverfahren“ ein deutlich geringerer Aufwand, insbesondere ist
die Einarbeitung eines Fachbeitrages Naturschutz bzw. eines Umweltberichtes
nicht erforderlich.
Das Grundstück Flur 8, Parzelle Nr. 52 ist im
rechtskräftigen Flächennutzungsplan der ehemaligen Verbandsgemeinde Obere Kyll
bereits als Bauerwartungsland ausgewiesen. Eine Fortschreibung des
Flächennutzungsplanes für diese Baufläche ist somit nicht erforderlich.
Dem Ortsgemeinderat Gönnersdorf wird daher der Wechsel in
das Verfahren nach § 13 b BauGB empfohlen. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich:
Der Planungsauftrag für die
Erarbeitung des Bebauungsplanes wurde am 27.05.2021 an das Planungsbüro Böffgen
in Reutlingen vergeben. Das Planungsbüro
hat zwischenzeitlich eine Entwurfsplanung mit Begründung erarbeitet, welche dem
Rat in seiner heutigen Sitzung vorgestellt wird.
In
Vorbereitung zu dem beschleunigten Verfahren soll bereits jetzt abgeklärt bzw.
in die Wege geleitet werden:
·
Anschlüsse
durch die VG-Werke
·
Widmung
der Straße
·
Vermessungsarbeiten
·
Bepflanzung