Sitzung: 09.09.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 1-3577/21/01-720
Beschluss:
Im
Rahmen des Tagesordnungspunktes werden folgende Beschlüsse gefasst:
Ersatzbeschaffung
eines HLF 10 für die FF Stadtkyll:
Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt der Firma WISS
GmbH & Co.KG Feuerwehrfahrzeuge, Herbolzheim den Auftrag für die Lieferung
eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 10) auf der Grundlage des
Angebotes vom 03.08.2021, welches mit einer Angebotssumme von 283.303,18 €
abschließt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, notwendige Umbauten bzw.
Halterungen bis zu einem Auftragswert von 15.000 € zusätzlich zu beauftragen.
Spenden für
die VG Gerolstein:
Der Haupt-
und Finanzausschuss beschließt, dass die Verbandsgemeinde die auf sie
entfallenden Spendenmittel in Höhe von rd. 257.000 € zunächst nicht an Dritte
weiterleitet. Sobald klar ist, wie die „Aufbauhilfe 2021“ konkret eingesetzt
werden kann, wird im Ausschuss über die Verwendung der Spendenmittel abschließend
beraten und entschieden.
Sachverhalt:
Im Rahmen einer Präsentation stellt die Verwaltung in der
Ausschusssitzung die wesentlichen Hochwasserschäden am Eigentum bzw. an der
Infrastruktur der Verbandsgemeinde dar. Daneben wird über die eingegangenen Spenden
und bereits geflossenen Zuwendungen informiert. Auch wird ein Ausblick auf die
bereits bekannten und erwarteten Hilfsprogramme gegeben.
Folgende Punkte bedürfen nach Auffassung der Verwaltung
einer Beratung und ggfls. Beschlussfassung durch den Ausschuss:
1.
Ersatzbeschaffung
eines HLF 10 für die FF Stadtkyll:
In der Nacht vom 14. auf den 15.07.2021 wurde die Einheit
der FF Stadtkyll zur Rettung von zwei in einem Fahrzeug eingeschlossenen
Personen in die Bahnhofstraße Jünkerath alarmiert. Im Rahmen dieser
Rettungsarbeiten musste das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 10) der FF
Stadtkyll so tief ins Wasser gefahren werden, dass der Motor Wasser gezogen
hat. Auf Grund des weiter steigenden Hochwassers hat sich die Mannschaft auf
das Dach des Fahrzeuges gerettet und konnte glücklicher Weise unverletzt von
anderen Einsatzkräften gerettet werden.
Das HLF 10 wurde noch am Folgetag zu einer
Servicewerkstatt abgeschleppt und von einem vom Gemeindeversicherungsverband
(GVV) bestellten Gutachter untersucht.
Folgend die Eckpunkte des Gutachtens:
Anschaffungspreis 03/2018 |
ca. 260.000 € |
Reparaturkosten |
292.627 € |
Wiederbeschaffungswert |
198.000 € |
Restwertgebot |
62.050 € |
Auf dieser Basis wird der GVV den Versicherungsfall
abwickeln.
Zur Sicherstellung des Brandschutzes und der Technischen
Hilfe bei der FF Stadtkyll wurde in der Folgewoche bereits ein älteres
Löschfahrzeug (LF 16) von einem privaten Anbieter im Wert von 16.800 €
erworben. Unter Berücksichtigung eines Mietpreises von 50 € / Tag ist ein
garantierter Rückkauf vereinbart. Ob eine Rückgabe an den Veräußerer erfolgt
oder evtl. ein Weiterverkauf an Dritte, steht uns frei. Mietfahrzeuge waren zu
diesem Zeitpunkt nicht zu erhalten bzw. wären für die VG deutlich teurer
geworden.
Für die notwendige Neubeschaffung eines HLF für die FF
Stadtkyll hat sich die Wehrleitung um Angebote für Vorführ- bzw. Lagerfahrzeuge
von den Aufbauherstellern bemüht. Da im Rahmen der Hochwassereinsätze im Westen
Deutschlands viele Feuerwehrzeuge erhebliche Schäden davongetragen haben,
stellt sich dies schwierig dar. Vielfältige Anfragen und Gespräche waren leider
ohne konkrete Resultate.
Auf Sicht der Wehrleitung und der Verwaltung ist eine
zeitnahe Ersatzbeschaffung ohne aufwendiges Ausschreibungsverfahren wichtig.
Dies hat folgende Gründe:
-
Die Lieferzeit für Neufahrzeug liegen bei
fast allen Anbietern bei rd. 24 Monate; wegen der aktuell großen Nachfrage
werden sich die Lieferzeiten weiter verlängern.
-
Ein Neufahrzeug dieser Größenordnung bedarf
üblicherweise einer europaweiten Ausschreibung mit hohem Verwaltungs- und
Beratungsaufwand. Für Maßnahmen und Ersatzbeschaffungen, die aufgrund der
Flutkatastrophe notwendig werden, sind aktuell bis Ende September ausnahmsweise
und unabhängig von Wertgrenzen „freihändige Vergaben“ zugelassen.
-
Die Kosten für ein vergleichsbares HLF 10
liegen nach vorliegende Informationsangeboten zwischen 330.000 € und 360.000 €;
Tendenz steigend auf Grund der aktuell hohen Nachfrage.
Der Aufbauhersteller WISS aus Herbolzheim hat ein Angebot
unterbreitet, wonach ein Lagerfahrzeug, welches für das Land Schleswig-Holstein
vorgesehen war, zu einem HLF 10 umgebaut werden könnte. Das Fahrgestell ist zum
weiteren Ausbau bereits im Werk und der Kofferaufbau einschl. Löschwassertank
und Pumpe sind schon errichtet. Daneben ist bereits ein Lift für eine
Tragkraftspritze vorgesehen.
Das Fahrzeug einschl. dem Aus- bzw. Umbau zu einem HLF 10
mit der Normbeladung wird von der Firma WISS zu einem Gesamtpreis (brutto) von
283.303,18 € angeboten. Hinzu kommen die Kosten für zusätzliche Umbauten und
Halterungen (z. B. für „Erstmaßnahmen Gefahrstoffe“, „Geräte Hilfeleistung“
(Türöffnungssatz, Pedalschneider, Rettungszylinder, pp.)“ von ca. 15.000 €.
Unter Berücksichtigung der v. g. Punkte wäre die VG
Gerolstein in der Lage, ein neues HLF 10 zu Gesamtkosten von 298.000 € zu
beschaffen. Die Lieferzeit würde ca. 6 Monate betragen. Der Eigenanteil der VG
würde sich nach Abzug der Versicherungsleistung und des vorliegenden
Verwertungsangebotes für das Schadensfahrzeug zunächst auf 100.000 € belaufen.
Die vorzeitige, zuschussunschädliche Beschaffung ist
allgemein von der ADD Trier genehmigt. Die Verwaltung geht davon aus, dass eine
Förderung in Höhe von mind. 20 % für das neue Feuerwehrfahrzeug aus dem
Soforthilfeprogramm des Landes bzw. aus der „Aufbauhilfe 2021“ erfolgen wird. Konkretere Aussagen über die Förderhöhe konnten
von der ADD noch nicht gegeben werden, weil zahlreiche Mitarbeiter des
Bereiches Katastrophenschutz derzeit in die Arbeit des Krisenstabes Ahr
eingebunden sind.
2.
Spenden für
die VG Gerolstein:
Die
Verbandsgemeinde hat unmittelbar nach dem Flutereignis ein „Sonderkonto
Katastrophenhilfe“ eingerichtet. Auf diesem Spendenkonto sind bis 03.09.2021
rd. 800 Einzelspenden in Höhe von insgesamt 662.128,46 € eingegangen. Der Großteil
dieser Spenden ist zweckgebundenen zur Weiterleitung an private Geschädigte
bzw. für die Instandsetzung von kommunalen Einrichtungen etc. in bestimmten
Gemeinden / Ortsteilen. Die Verbandsgemeinde selbst hat 256.725,00 € an
Spendengelder erhalten. Eine Zweckbindung von Seiten der Spender liegt hierfür nicht
vor, so dass die VG grundsätzlich berechtigt ist, diese Gelder für die
Beseitigung von eigenen Hochwasserschäden oder zur Weiterleitung an betroffene
Gemeinden, Privatpersonen oder Unternehmen einzusetzen.
Die
Verwaltung schlägt vor, derzeit von einer Weiterleitung der Spenden, die der VG
zur Verfügung stehen, abzusehen und die Mittelverwendung erst nach
Bekanntwerden der endgültigen Regelungen zu „Aufbauhilfe 2021“ im Haupt- und Finanzausschuss weiter zu beraten.
3.
Soforthilfe
des Landes Rheinland-Pfalz:
Das Land Rheinland-Pfalz hat der Verbandsgemeinde
Gerolstein eine Soforthilfe i. H. v. 1,84 Mio. € zur Beseitigung von Schäden an
der kommunalen Infrastruktur etc. zur Verfügung gestellt.
Bei dieser Soforthilfe handelt es sich um eine sog. Billigkeitsleistung
des Landes zur Abmilderung der bei den Kommunen entstehenden besonderen
Belastung durch die Hochwasserereignisse. Die Mittel können für folgende Dinge
verwandt werden:
-
Kurzfristige Instandsetzungen der kommunalen Infrastruktur
-
Räumung / Reinigung der betroffenen Gebiete
und
-
Kosten im Rahmen der Gefahrenabwehr (nach
LBKG)
Diese Mittel sollen nach kreisweiter Absprache im
Verhältnis der gemeldeten Schäden auch den betroffenen Städten und Ortsgemeinden
zur Verfügung stehen. Der Haupt- und Finanzausschuss wird in einer späteren
Sitzung über die Verwendung / Weiterleitung der Soforthilfe informiert.
4.
„Aufbauhilfe 2021“
In den letzten Tagen wurden erste Informationen zur
„Aufbauhilfe 2021“ bekannt. Bund und Länder stellen zum Wiederaufbau den
betroffenen Regionen insgesamt 28 Mrd. € bereit; weitere 2 Mrd. € stellt der
Bund zum Wiederaufbau der bundeseigenen Infrastruktur bereit.
Rheinland-Pfalz erhält rd. 54,5 % der Aufbauhilfe, dies
sind rd. 15,3 Mrd. €.
Nach dem Entwurf der „Verordnung über die Verteilung und
Verwendung der Aufbauhilfe 2021“ sollen die Kommunen für die erlittenen Schäden
an ihrer Infrastruktur eine bis zu 100 %-ige Erstattung erhalten.
Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen erhalten Ausgleichszahlungen von
bis zu 80 %, ggfls. unter Berücksichtigung von Versicherungsleistungen und
Leistungen Dritter.
Nähere Aussagen über das konkrete Antragsverfahren sind
aktuell noch nicht bekannt.
Diskussion im Haupt-
und Finanzausschuss:
Es
wird auf die dringend notwendigen Reinigungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an den
Gewässern 2. Ordnung (zuständig Kreis Vulkaneifel) und 3. Ordnung (VG
Gerolstein) hingewiesen. Dabei ist eine Abstimmung mit der Kreisverwaltung
bezüglich der „Zuständigkeiten“ bzw. der Kostenregelung erforderlich. Die
Verwaltung sollte klären und im Fachausschuss vorstellen, was man unter
„Gewässerunterhaltung“ versteht und wie dies in Zukunft umgesetzt und
finanziert werden soll.
Ausschussmitglied
K. Schildgen ist der Meinung, dass in dieser Notsituation die VG unabhängig von
formaler Zuständigkeit agieren muss und auch Eigeninitiativen in den Gemeinden
unterstützen sollte, insbesondere was die Beseitigung von Schwemmgut angeht.
FBL
Arno Fasen erläutert die besondere Problematik der zerstörten Wirftmauer in
Stadtkyll. Diese Angelegenheit wird vor Ort im Gemeinderat sowie unter den
Anliegern heftig und zum Teil kontrovers diskutiert. Es besteht die Hoffnung,
dass die Instandsetzungsmaßnahme zu 100 % gefördert wird. Ansonsten sind
rechtliche Auseinandersetzungen mit den direkten Anliegern zu erwarten.