Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschluss:

 

Im Rahmen des Tagesordnungspunktes werden folgende Beschlüsse gefasst:

 

Ersatzbeschaffung eines HLF 10 für die FF Stadtkyll:

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt der Firma WISS GmbH & Co.KG Feuerwehrfahrzeuge, Herbolzheim den Auftrag für die Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 10) auf der Grundlage des Angebotes vom 03.08.2021, welches mit einer Angebotssumme von 283.303,18 € abschließt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, notwendige Umbauten bzw. Halterungen bis zu einem Auftragswert von 15.000 € zusätzlich zu beauftragen.

 

Spenden für die VG Gerolstein:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass die Verbandsgemeinde die auf sie entfallenden Spendenmittel in Höhe von rd. 257.000 € zunächst nicht an Dritte weiterleitet. Sobald klar ist, wie die „Aufbauhilfe 2021“ konkret eingesetzt werden kann, wird im Ausschuss über die Verwendung der Spendenmittel abschließend beraten und entschieden.


Sachverhalt:

 

Im Rahmen einer Präsentation stellt die Verwaltung in der Ausschusssitzung die wesentlichen Hochwasserschäden am Eigentum bzw. an der Infrastruktur der Verbandsgemeinde dar. Daneben wird über die eingegangenen Spenden und bereits geflossenen Zuwendungen informiert. Auch wird ein Ausblick auf die bereits bekannten und erwarteten Hilfsprogramme gegeben.

 

Folgende Punkte bedürfen nach Auffassung der Verwaltung einer Beratung und ggfls. Beschlussfassung durch den Ausschuss:

 

 

1.       Ersatzbeschaffung eines HLF 10 für die FF Stadtkyll:

In der Nacht vom 14. auf den 15.07.2021 wurde die Einheit der FF Stadtkyll zur Rettung von zwei in einem Fahrzeug eingeschlossenen Personen in die Bahnhofstraße Jünkerath alarmiert. Im Rahmen dieser Rettungsarbeiten musste das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 10) der FF Stadtkyll so tief ins Wasser gefahren werden, dass der Motor Wasser gezogen hat. Auf Grund des weiter steigenden Hochwassers hat sich die Mannschaft auf das Dach des Fahrzeuges gerettet und konnte glücklicher Weise unverletzt von anderen Einsatzkräften gerettet werden.

 

Das HLF 10 wurde noch am Folgetag zu einer Servicewerkstatt abgeschleppt und von einem vom Gemeindeversicherungsverband (GVV) bestellten Gutachter untersucht.

 

Folgend die Eckpunkte des Gutachtens:

 

Anschaffungspreis 03/2018

ca. 260.000 €

Reparaturkosten

292.627 €

Wiederbeschaffungswert

198.000 €

Restwertgebot

62.050 €

 

Auf dieser Basis wird der GVV den Versicherungsfall abwickeln.

 

Zur Sicherstellung des Brandschutzes und der Technischen Hilfe bei der FF Stadtkyll wurde in der Folgewoche bereits ein älteres Löschfahrzeug (LF 16) von einem privaten Anbieter im Wert von 16.800 € erworben. Unter Berücksichtigung eines Mietpreises von 50 € / Tag ist ein garantierter Rückkauf vereinbart. Ob eine Rückgabe an den Veräußerer erfolgt oder evtl. ein Weiterverkauf an Dritte, steht uns frei. Mietfahrzeuge waren zu diesem Zeitpunkt nicht zu erhalten bzw. wären für die VG deutlich teurer geworden.

 

Für die notwendige Neubeschaffung eines HLF für die FF Stadtkyll hat sich die Wehrleitung um Angebote für Vorführ- bzw. Lagerfahrzeuge von den Aufbauherstellern bemüht. Da im Rahmen der Hochwassereinsätze im Westen Deutschlands viele Feuerwehrzeuge erhebliche Schäden davongetragen haben, stellt sich dies schwierig dar. Vielfältige Anfragen und Gespräche waren leider ohne konkrete Resultate.

 

Auf Sicht der Wehrleitung und der Verwaltung ist eine zeitnahe Ersatzbeschaffung ohne aufwendiges Ausschreibungsverfahren wichtig. Dies hat folgende Gründe:

 

-          Die Lieferzeit für Neufahrzeug liegen bei fast allen Anbietern bei rd. 24 Monate; wegen der aktuell großen Nachfrage werden sich die Lieferzeiten weiter verlängern. 

-          Ein Neufahrzeug dieser Größenordnung bedarf üblicherweise einer europaweiten Ausschreibung mit hohem Verwaltungs- und Beratungsaufwand. Für Maßnahmen und Ersatzbeschaffungen, die aufgrund der Flutkatastrophe notwendig werden, sind aktuell bis Ende September ausnahmsweise und unabhängig von Wertgrenzen „freihändige Vergaben“ zugelassen.

-          Die Kosten für ein vergleichsbares HLF 10 liegen nach vorliegende Informationsangeboten zwischen 330.000 € und 360.000 €; Tendenz steigend auf Grund der aktuell hohen Nachfrage.

 

Der Aufbauhersteller WISS aus Herbolzheim hat ein Angebot unterbreitet, wonach ein Lagerfahrzeug, welches für das Land Schleswig-Holstein vorgesehen war, zu einem HLF 10 umgebaut werden könnte. Das Fahrgestell ist zum weiteren Ausbau bereits im Werk und der Kofferaufbau einschl. Löschwassertank und Pumpe sind schon errichtet. Daneben ist bereits ein Lift für eine Tragkraftspritze vorgesehen.

 

Das Fahrzeug einschl. dem Aus- bzw. Umbau zu einem HLF 10 mit der Normbeladung wird von der Firma WISS zu einem Gesamtpreis (brutto) von 283.303,18 € angeboten. Hinzu kommen die Kosten für zusätzliche Umbauten und Halterungen (z. B. für „Erstmaßnahmen Gefahrstoffe“, „Geräte Hilfeleistung“ (Türöffnungssatz, Pedalschneider, Rettungszylinder, pp.)“ von ca. 15.000 €. 

 

Unter Berücksichtigung der v. g. Punkte wäre die VG Gerolstein in der Lage, ein neues HLF 10 zu Gesamtkosten von 298.000 € zu beschaffen. Die Lieferzeit würde ca. 6 Monate betragen. Der Eigenanteil der VG würde sich nach Abzug der Versicherungsleistung und des vorliegenden Verwertungsangebotes für das Schadensfahrzeug zunächst auf 100.000 € belaufen.

 

Die vorzeitige, zuschussunschädliche Beschaffung ist allgemein von der ADD Trier genehmigt. Die Verwaltung geht davon aus, dass eine Förderung in Höhe von mind. 20 % für das neue Feuerwehrfahrzeug aus dem Soforthilfeprogramm des Landes bzw. aus der „Aufbauhilfe 2021“ erfolgen wird.  Konkretere Aussagen über die Förderhöhe konnten von der ADD noch nicht gegeben werden, weil zahlreiche Mitarbeiter des Bereiches Katastrophenschutz derzeit in die Arbeit des Krisenstabes Ahr eingebunden sind.

 

 

2.       Spenden für die VG Gerolstein:

Die Verbandsgemeinde hat unmittelbar nach dem Flutereignis ein „Sonderkonto Katastrophenhilfe“ eingerichtet. Auf diesem Spendenkonto sind bis 03.09.2021 rd. 800 Einzelspenden in Höhe von insgesamt 662.128,46 € eingegangen. Der Großteil dieser Spenden ist zweckgebundenen zur Weiterleitung an private Geschädigte bzw. für die Instandsetzung von kommunalen Einrichtungen etc. in bestimmten Gemeinden / Ortsteilen. Die Verbandsgemeinde selbst hat 256.725,00 € an Spendengelder erhalten. Eine Zweckbindung von Seiten der Spender liegt hierfür nicht vor, so dass die VG grundsätzlich berechtigt ist, diese Gelder für die Beseitigung von eigenen Hochwasserschäden oder zur Weiterleitung an betroffene Gemeinden, Privatpersonen oder Unternehmen einzusetzen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, derzeit von einer Weiterleitung der Spenden, die der VG zur Verfügung stehen, abzusehen und die Mittelverwendung erst nach Bekanntwerden der endgültigen Regelungen zu „Aufbauhilfe 2021“ im Haupt-  und Finanzausschuss weiter zu beraten.

 

 

3.       Soforthilfe des Landes Rheinland-Pfalz:

Das Land Rheinland-Pfalz hat der Verbandsgemeinde Gerolstein eine Soforthilfe i. H. v. 1,84 Mio. € zur Beseitigung von Schäden an der kommunalen Infrastruktur etc. zur Verfügung gestellt.

 

Bei dieser Soforthilfe handelt es sich um eine sog. Billigkeitsleistung des Landes zur Abmilderung der bei den Kommunen entstehenden besonderen Belastung durch die Hochwasserereignisse. Die Mittel können für folgende Dinge verwandt werden:

 

-          Kurzfristige Instandsetzungen der kommunalen Infrastruktur

-          Räumung / Reinigung der betroffenen Gebiete und

-          Kosten im Rahmen der Gefahrenabwehr (nach LBKG)

 

Diese Mittel sollen nach kreisweiter Absprache im Verhältnis der gemeldeten Schäden auch den betroffenen Städten und Ortsgemeinden zur Verfügung stehen. Der Haupt- und Finanzausschuss wird in einer späteren Sitzung über die Verwendung / Weiterleitung der Soforthilfe informiert.

 

 

4.     „Aufbauhilfe 2021“

In den letzten Tagen wurden erste Informationen zur „Aufbauhilfe 2021“ bekannt. Bund und Länder stellen zum Wiederaufbau den betroffenen Regionen insgesamt 28 Mrd. € bereit; weitere 2 Mrd. € stellt der Bund zum Wiederaufbau der bundeseigenen Infrastruktur bereit.

 

Rheinland-Pfalz erhält rd. 54,5 % der Aufbauhilfe, dies sind rd. 15,3 Mrd. €.

 

Nach dem Entwurf der „Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Aufbauhilfe 2021“ sollen die Kommunen für die erlittenen Schäden an ihrer Infrastruktur eine bis zu 100 %-ige Erstattung erhalten. Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen erhalten Ausgleichszahlungen von bis zu 80 %, ggfls. unter Berücksichtigung von Versicherungsleistungen und Leistungen Dritter.

 

Nähere Aussagen über das konkrete Antragsverfahren sind aktuell noch nicht bekannt.

 

 

Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss:

Es wird auf die dringend notwendigen Reinigungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an den Gewässern 2. Ordnung (zuständig Kreis Vulkaneifel) und 3. Ordnung (VG Gerolstein) hingewiesen. Dabei ist eine Abstimmung mit der Kreisverwaltung bezüglich der „Zuständigkeiten“ bzw. der Kostenregelung erforderlich. Die Verwaltung sollte klären und im Fachausschuss vorstellen, was man unter „Gewässerunterhaltung“ versteht und wie dies in Zukunft umgesetzt und finanziert werden soll.

 

Ausschussmitglied K. Schildgen ist der Meinung, dass in dieser Notsituation die VG unabhängig von formaler Zuständigkeit agieren muss und auch Eigeninitiativen in den Gemeinden unterstützen sollte, insbesondere was die Beseitigung von Schwemmgut angeht.

 

FBL Arno Fasen erläutert die besondere Problematik der zerstörten Wirftmauer in Stadtkyll. Diese Angelegenheit wird vor Ort im Gemeinderat sowie unter den Anliegern heftig und zum Teil kontrovers diskutiert. Es besteht die Hoffnung, dass die Instandsetzungsmaßnahme zu 100 % gefördert wird. Ansonsten sind rechtliche Auseinandersetzungen mit den direkten Anliegern zu erwarten.