Sitzung: 07.09.2021 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2-2918/21/30-180
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat sieht die
Notwendigkeit zur kurzfristigen Ausweisung von Bauflächen in der Ortsgemeinde
Reuth und zieht hier insbesondere die gemeindliche Fläche im „Neuensteiner
Weg“, Flur 9, Flurstück 9/1 in Betracht.
Seitens des Ortsbürgermeisters und der
Verwaltung sollen nochmals Gespräche mit der Kreisverwaltung und der SGD, Obere
Planungsbehörde, bezüglich der Realisierung der Bauleitplanung – im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13 BauGB – geführt werden.
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Reuth hatte im
Jahre 2018 das Baugebiet „Auf dem Stein“ mit 5 Baustellen erschlossen. Diese
konnten zwischenzeitlich alle an Bauwillige veräußert werden.
Die Übrigen, noch freien
Baustellen in der Ortslage Reuth, liegen alle im Privatbesitz und stehen nicht
zum „Verkauf“ zur Verfügung. Die Ortsgemeinde selbst kann „Bauwilligen“ derzeit
keine gemeindlichen Baugrundstücke anbieten.
Im Landesentwicklungsprogramm des
Landes Rheinland-Pfalz (LEP IV) ist der Grundsatz „Innenentwicklung vor
Außenentwicklung“ festgeschrieben. Hiernach sollen erst alle nicht bebauten
Grundstücke, die sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage
(Innenbereich) befinden, bebaut werden, bevor im Außenbereich neue Baugebiete
erschlossen werden.
Alle im Innenbereich befindlichen,
unbebauten Grundstücke befinden sich in Privatbesitz und stehen dem Zugriff der
Ortsgemeinde als Bauland derzeit nicht zur Verfügung.
Für die Ausweisung neuer
Baugebiete sind Bebauungspläne aufzustellen. Diese sind nach § 8 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Da derzeit jedoch eine rege
Nachfrage - insbesondere durch
ortsansässigen jungen Leuten – nach Bauland besteht, beschäftigt sich die
Ortsgemeinde intensiv mit der Ausweisung neuer Bauflächen.
In Betracht kommt insbesondere die
gemeindliche Fläche Flur 9, Flurstück 9/1 (16.231 m²), welche im
rechtskräftigen Flächennutzungsplan der damaligen Verbandsgemeinde Obere Kyll
nicht als Bauland, sondern als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist.
Bevor die Ortsgemeinde für die
Fläche einen Bebauungsplan aufstellen kann, müsste diese Fläche im
Flächennutzungsplan als sog. Bauerwartungsland ausgewiesen werden.
Die Verbandsgemeinde Gerolstein
als Trägerin der Planungshoheit bei der Flächennutzungsplanung führt derzeit
eine separate Teilfortschreibung zur Ausweisung von Wohnbaugebieten durch. Die
Fläche Flur 9, Flurstück 9/1 könnte in diesem Verfahren noch Berücksichtigung
finden. Allerdings wird die Flächennutzungsplanung erst in ca. 2 Jahren einen
Planungstand erreicht haben, dass die Ortsgemeinde mit der Bebauungsplanung
beginnen kann.
Eine Anfrage der Ortsgemeinde an
die Untere Landesplanungsbehörde bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, diese
Fläche im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a bzw. § 13 b BauGB auszuweisen,
wurde negativ beschieden. Nach Auffassung der Kreisverwaltung sind die in den
beiden Paragraphen aufgeführten Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt.
Vielmehr weißt die
Kreisverwaltung, um die Zersiedlung des Ortes zu minimieren und die geordnete
städtebauliche Entwicklung von Reuth zu gewähren, auf die Ausweisung der im
Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes im Jahre 2009 bewerteten
möglichen Wohnbauflächen C bzw. E hin.
Die gemeindliche Fläche Flur 9, Nr. 9/1 wurde damals nicht
bewertet.