Sitzung: 22.09.2021 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2-2907/21/12-293
Beschluss:
Der Bauausschuss stimmt den Anträgen
auf bauplanungsrechtliche Befreiung (Traufhöhe) und bauordnungsrechtliche
Abweichungen wg. Breite Zwerchhäuser und Dachneigung 0° (Flachdach) für
Zwerchhaus und Garage zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Garage für das Grundstück Gemarkung Gees, Flur 5,
Flurstück 1549/4, Zum Hofacker, vor. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des
Bebauungsplans „Hofacker, 1. Erweiterung“.
Es wird ein Antrag auf Befreiung von
bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans (Traufhöhe) und von
bauordnungsrechtlichen Festsetzungen beantragt. Da bauplanungsrechtliche
Festsetzungen betroffen sind, ist die Kreisverwaltung als Untere Bauaufsichtsbehörde
für die Genehmigung zuständig.
Antrag Höhe
der baulichen Anlagen (Bauplanungsrecht):
Nach den Festsetzungen des Bebauungsplans ist eine
Traufhöhe von max. 4,50 m über Oberkante Erdgeschossfußboden vorgesehen. Es
wird eine Traufhöhe von 5,17 m (+ 0,67 m) beantragt.
Antrag
bauordnungsrechtliche Festsetzungen:
Zwerchgiebel/-häuser dürfen max. 1/3 der Trauflänge in
Anspruch nehmen und soll mindestens 1,50 m von den Giebelseiten entfernt sein.
Begründung:
Die Planung überschreitet diese Festsetzung um 4 %. Da
hier zur Vermeidung unnötiger Kosten feste Systemmaße der Fertighausfirma
eingehalten werden wollen, wird aufgrund der Geringfügigkeit um Zulassung der
angefragten Abweichung gebeten. Aufgrund der axialen Lage (wie ein „Querhaus“)
sowie der Einhaltung des Mindestabstandes zu den Giebeln von mind. 1,50 m
bleibet der gestalterische Wille der Festsetzung unberührt.
Antrag auf
Abweichung wg. Dachform und Dachneigung:
Zulässig sind Dachneigungen zwischen 5° und 45 °.
(Bauordnungsrechtliche Festsetzungen). Das Zwerchhaus und die Garage sollen
jeweils als Flachdach mit 0° Dachneigung ausgeführt werden.
Der Ortsbeirat Gees hat keine Bedenken
gegen das Vorhaben in der beantragten Form. Die Vermessung des Grundstückes ist
noch nicht in den Katasterdaten berücksichtigt.
Lageplan
Bebauungsplan
„Hofacker 1. Erweiterung“ (2004)