Sitzung: 07.09.2021 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 2-2889/21/09-020
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat nimmt den Sachverhalt und die Informationen, die in der Sitzung
vorgetragen worden sind, zustimmend zur Kenntnis. Unter Berücksichtigung der v.
g. Eckpunkte fasst der Ortsgemeinderat den Grundsatzbeschluss, dass eine
Beteiligung an dem Solidarpakt in Aussicht gestellt wird.
Die
Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass auf dem Gebiet der
Verbandsgemeinde Gerolstein eine Vereinbarung über einen neuen Solidarpakt für
erneuerbare Energien abgeschlossen wird und der Ortsgemeinderat dieser
Vereinbarung ebenfalls zustimmt.
Die
Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Entwurf vorzubereiten und
diesen im Ortsgemeinderat vorzustellen.
Die
Ortsgemeinde Duppach bittet die Verbandsgemeinde Gerolstein nochmals um
Überprüfung, ob die möglichen Eignungsflächen westlich von Duppach, welche
ausschließlich durch die Festlegung einer Mindestgröße von Eignungsflächen
ausgeschlossen werden, unter Berücksichtigung von folgenden Gesichtspunkten
doch noch berücksichtigt werden können:
·
Diese Eignungsfläche schließt sich
unmittelbar an die Eignungsfläche an, welche im Gebiet der Ortsgemeinde
Steffeln ausgewiesen würde.
·
Sowohl im Bereich Aueler Wald als
auch im Staatsforst Duppach werden kleine Flächen diesen bereits zugeordnet.
Diese in Rede stehenden Flächen würden sich ebenfalls unmittelbar anschließen.
·
Diese mögliche Eignungsfläche
westlich von Duppach hat eine Größe von rd. 25 ha und wäre sicherlich auch
eigenständig mit rd. 3 Windenergieanlagen zu bebauen.
·
Diese Flächen stehen weitestgehend
auch im kommunalen Eigentum, so dass die Erträge auch dem Solidarpakt in Teilen
zufließen würden.
Sachverhalt:
Die Verbandsgemeinde Gerolstein
ist dazu verpflichtet, eine neue Flächennutzungsplanung für die fusionierte
Verbandsgemeinde aufzustellen. Auf Grund dieser Verpflichtung wurde im
vergangenen Jahr u. a. der Aufstellungsbeschluss für die Teilfortschreibung
Erneuerbare Energien gefasst. Die Teilfortschreibung erstreckt sich auf die
gesamte Verbandsgemeinde und überplant auch den Geltungsbereich des
rechtskräftigen Flächennutzungsplanes für den Bereich der ehem. VG Obere Kyll.
Verschiedene Beratungen zur
Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes haben in den Gremien
stattgefunden. Danach werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen und der
vom Verbandsgemeinderat festzulegenden weichen Ausschlusskriterien
voraussichtlich in weiteren Regionen der Verbandsgemeinde Gerolstein neue
Eignungsflächen für erneuerbare Energien ausgewiesen.
Die Gremien der Verbandsgemeinde
streben an, dass zwischen allen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde eine
Vereinbarung abgeschlossen wird, die zu einem möglichst fairen und gerechten
Interessensausgleich der Ortsgemeinden untereinander beitragen soll.
Das Ziel bei raumbedeutsamen
Anlagen sollte sein, mit wenigen, dafür aber hocheffizienten Anlagen den
Beitrag unserer Verbandsgemeinde bei den erneuerbaren Energien und damit dem
Klimaschutz zu leisten. Wegen der hohen Raumbedeutung, dem Eingriff in das
Landschaftsbild, der über die eigene Gemarkung hinauswirkt und der
Notwendigkeit des Anschlusses an das überörtliche Energienetz erscheint es dem
Verbandsgemeinderat aus Gründen der Solidarität angemessen, durch eine
einvernehmliche Vereinbarung aller Ortsgemeinden zu einem gerechten Vorteils- und
Lastenausgleich bei der Errichtung und bei dem Betrieb von Anlagen zur
Energieerzeugung mit erneuerbaren Energien zu kommen. Mit dem Abschluss einer
solchen Vereinbarung unterstützen die Gemeinden eine menschen- und naturverträgliche
Umsetzung der erneuerbaren Energien in einer geregelten Entwicklung mit Konzentration
auf gut geeigneten Standorten.
Eine Herausforderung bei diesem
Ansatz stellt der weiterhin gültige Solidarpakt für das Gebiet der ehemaligen
Verbandsgemeinde Obere Kyll dar. Die VG-Verwaltung strebt an, zunächst mit den
betroffenen 14 Gemeinden eine Modifizierung des bestehenden Solidarpaktes zu
vereinbaren und anschließend einen neuen Solidarpakt mit allen 38 Städten /
Gemeinden der neuen Verbandsgemeinde Gerolstein auszuhandeln. Ziel ist es, dass
evtl. Erträge aus Pachteinnahmen, die durch neue Anlagen, welche ausschließlich
durch die Teilfortschreibung des FNP möglich sind, in einen neuen Solidarpakt
abzuführen. Diese Verhandlungen mit den Ortsgemeinden der ehem.
Verbandsgemeinde Obere Kyll sind herausfordernd, aber hatten in Teilen auch
schon Erfolg. Im Rahmen der Sitzung stellen Vertreter der Verwaltung die
Grundlagen und die Ergebnisse der Gespräche vor.
Im nächsten Schritt ist nun
vorgesehen, Grundsatzbeschlüsse bei den voraussichtlich weiteren
„Gebergemeinden“ herbeizuführen, wonach diese grundsätzlich bereit sind, den
Solidaritätsgedanken mitzutragen.
Unter Berücksichtigung der o. g.
Zielsetzung wird eine Vereinbarung zwischen allen Städten / Ortsgemeinden
angestrebt, die sich an folgenden Eckpunkten orientieren soll:
Ø Grundlage sollen die jährlichen Pachteinnahmen für
alle neuen Anlagen zur Gewinnung
Erneuerbarer Energien (Windkraft, PV und Wasserkraft) sein;
Ø weitere „neue Pachteinnahmen“ (z. B. Repowering,
Bruchzins) sollen in den Vertrag eingebunden werden;
Ø die Verwaltung geht derzeit davon aus, dass max. 22,5 % abgeführt werden sollen;
Ø Die Verteilung erfolgt zwischen den beteiligten
Gemeinden nach dem Schlüssel:
o
1/3 nach
Gemeinden
o
1/3 nach Fläche
o
1/3 nach
Einwohner
Ø Ausschluss (bzw. teilweiser Ausschluss) von Gemeinden,
wenn diese die Erzielung von Pachteinnahmen auf eigenen Flächen, trotz
Ausweisung von Eignungsflächen, nicht ausnutzen
Ein konkreter Entwurf eines
Solidarvertrages wird nach den Grundsatzberatungen in den „Gebergemeinden“ mit
allen beteiligten Ortsgemeinden / Städten zu beraten sein.