Sitzung: 20.09.2021 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 1-3564/21/35-408
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss
beschließt, die/den Vorsitzende/n für die gesamte laufende Wahlzeit des
Ortsgemeinderates zu wählen. Die Wahl erfolgt offen durch Handzeichen.
Wahlvorgang:
Für die Wahl der/des Vorsitzenden des
Rechnungsprüfungsausschusses wird
Stephan
Juchems
vorgeschlagen.
Die Wahl wird durch Handzeichen
durchgeführt.
Wahlergebnis:
Ja-Stimmen: 2
Nein-Stimmen:
Enthaltungen: 1
Damit ist Stephan Juchems zum Vorsitzenden
des Rechnungsprüfungsausschusses gewählt.
Sachverhalt:
Im § 3 Abs. 1 der Hauptsatzung der
Ortsgemeinde Stadtkyll wurde ein Rechnungsprüfungsausschuss eingesetzt. Die
Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses ergeben sich aus § 4 der
Hauptsatzung.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der
Ortsgemeinde Stadtkyll wird jetzt erstmals einberufen. Zu Beginn dieser ersten
Sitzung ist gemäß § 110 Abs. 1 Satz 2 GemO ein Ratsmitglied zur/zum
Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu wählen. Die Verwaltung
empfiehlt darüberhinausgehend eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n als
Abwesenheitsvertreter/in zu wählen.
Die Wahl eines Ratsmitgliedes
zur/zum Ausschussvorsitzenden ist erforderlich, da wegen der notwendigen
Trennung von Ausführungsverantwortung und Prüfung, der Ortsbürgermeister und
die Beigeordneten nicht Vorsitzende oder Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss
sein können.
Der Ausschuss kann die Wahl
der/des Vorsitzenden durch offene Abstimmung beschließen. Gewählt ist, wer mehr
als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.
Es wird angeregt, die/den
Vorsitzende/n des Rechnungsprüfungsausschusses für die gesamte Wahlzeit des
Ortsgemeinderates zu wählen.