Sitzung: 02.09.2021 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4
Vorlage: 2-2906/21/33-173
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die
geänderte Planung als Entwurfsplanung und beauftragt die Verwaltung, die
geänderte Planung öffentlich auszulegen. Die Behörden und Träger öffentlicher
Belange sind am Verfahren zu beteiligen.
Sachverhalt:
In der Ortsgemeinde Scheid sind
verschiedene Windenergieanlagen (WEA) in Betrieb, deren reguläre Betriebszeit
bereits abgelaufen ist bzw. kurz vor dem Ablauf stehen. Ein Investor
beabsichtigt daher, bestehende WEA rückzubauen und durch neuere,
leistungsfähigere Anlagen zu ersetzen (Repowering).
Der Ortsgemeinderat Scheid hat in
seiner Sitzung am 17.04.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
„Windpark Scheid“ gefasst. In gleicher Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt,
die Planunterlagen frühzeitig öffentlich auszulegen und die betroffenen
Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes
„Windpark Scheid“ hat in der Zeit vom 10.05. bis einschl. 11.06.2019 zu
jedermanns Einsicht bei der Verbandsgemeinde Gerolstein, Fachbereich 2
öffentlich ausgelegen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden
zeitgleich schriftlich am Verfahren beteiligt. Die Offenlage wurde im
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Gerolstein „Verbandsgemeinde Gerolstein
aktuell“ am 02.05.2021 veröffentlicht.
Die während der Offenlage
eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung des Ortsgemeinderates am
14.05.2020 beraten. Verschiedene Träger öffentlicher Belange haben zurecht
darauf hingewiesen, dass einige Standorte von WEA nicht den Abstandsregeln aus
dem Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV) der Landesregierung Rheinland-Pfalz
entsprechen und zu nah an die Ortslage geplant wurden. Der Ortsgemeinderat hatte den Investor daher
aufgefordert, die Planung entsprechend zu ändern. Der Bebauungsplanentwurf wurde daraufhin
abgeändert.
Die geänderte Planung muss nun
erneut öffentlich ausgelegt werden. Die betroffenen Behörden und Träger
öffentlicher Belange sind ebenfalls erneut am Verfahren zu beteiligen.
Herr
Schegner von der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein beschreibt anhand der
Planurkunde den Sachverhalt und die damit einhergehenden Änderungen des
Bebauungsplanes. Auf Grund der Änderungen ist eine neue Offenlage erforderlich.
Da die ursprüngliche Planung nicht realisierbar ist, wurde dem Investor der
Auftrag erteilt die Planung zu ändern. Zum Austausch mit den Ratsmitgliedern
sind auch die Investoren Herrn Heinrich Lohmann und Herrn Friedhelm Goehl
anwesend. Im gemeinsamen Gespräch werden Fragen, Unklarheiten und Anregungen
der Ratsmitglieder beantwortet und besprochen. Hierzu erfolgen diverse
Wortmeldungen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Kosten im Zusammenhang mit der
Aufstellung des Bebauungsplanes werden vollumfänglich vom Investor übernommen.
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Zu Beginn des Tagesordnungspunktes
nehmen der Ortsbürgermeister Gottfried Hack, sowie der 1. Beigeordnete Reinhold
Hahn und das Ratsmitglied Frank Spoden gemäß § 22 Gemeindeordnung im
Zuschauerbereich Platz.