Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt die geänderte Planung als Entwurfsplanung und beauftragt die Verwaltung, die geänderte Planung öffentlich auszulegen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind am Verfahren zu beteiligen.

 


Sachverhalt:

 

In der Ortsgemeinde Scheid sind verschiedene Windenergieanlagen (WEA) in Betrieb, deren reguläre Betriebszeit bereits abgelaufen ist bzw. kurz vor dem Ablauf stehen. Ein Investor beabsichtigt daher, bestehende WEA rückzubauen und durch neuere, leistungsfähigere Anlagen zu ersetzen (Repowering).

 

Der Ortsgemeinderat Scheid hat in seiner Sitzung am 17.04.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Windpark Scheid“ gefasst. In gleicher Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, die Planunterlagen frühzeitig öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Windpark Scheid“ hat in der Zeit vom 10.05. bis einschl. 11.06.2019 zu jedermanns Einsicht bei der Verbandsgemeinde Gerolstein, Fachbereich 2 öffentlich ausgelegen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden zeitgleich schriftlich am Verfahren beteiligt. Die Offenlage wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Gerolstein „Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“ am 02.05.2021 veröffentlicht.

 

Die während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 14.05.2020 beraten. Verschiedene Träger öffentlicher Belange haben zurecht darauf hingewiesen, dass einige Standorte von WEA nicht den Abstandsregeln aus dem Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV) der Landesregierung Rheinland-Pfalz entsprechen und zu nah an die Ortslage geplant wurden.  Der Ortsgemeinderat hatte den Investor daher aufgefordert, die Planung entsprechend zu ändern.  Der Bebauungsplanentwurf wurde daraufhin abgeändert.

 

Die geänderte Planung muss nun erneut öffentlich ausgelegt werden. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange sind ebenfalls erneut am Verfahren zu beteiligen.

 

Herr Schegner von der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein beschreibt anhand der Planurkunde den Sachverhalt und die damit einhergehenden Änderungen des Bebauungsplanes. Auf Grund der Änderungen ist eine neue Offenlage erforderlich. Da die ursprüngliche Planung nicht realisierbar ist, wurde dem Investor der Auftrag erteilt die Planung zu ändern. Zum Austausch mit den Ratsmitgliedern sind auch die Investoren Herrn Heinrich Lohmann und Herrn Friedhelm Goehl anwesend. Im gemeinsamen Gespräch werden Fragen, Unklarheiten und Anregungen der Ratsmitglieder beantwortet und besprochen. Hierzu erfolgen diverse Wortmeldungen. 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden vollumfänglich vom Investor übernommen.

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

 

Zu Beginn des Tagesordnungspunktes nehmen der Ortsbürgermeister Gottfried Hack, sowie der 1. Beigeordnete Reinhold Hahn und das Ratsmitglied Frank Spoden gemäß § 22 Gemeindeordnung im Zuschauerbereich Platz.