Sitzung: 28.09.2021 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2-2905/21/05-247
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat Birgel beschließt, den Bebauungsplan „Im Brühl“ im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und
billigt die in der heutigen Sitzung vorgestellte, angepasste Entwurfsplanung
nebst Begründung.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 i.V.m. § 13 b
BauGB bekannt zu geben und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und
die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in die
Wege zu leiten.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat Birgel hatte
in seiner Sitzung am 30.01.2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Im Brühl“
aufzustellen. Dieser Beschluss wurde am 29.01.2021 öffentlich bekanntgegeben.
Durch den Bebauungsplan soll die
planungsrechtliche Grundlage zur Ausweisung von ca. 14 Baugrundstücken in der
Ortslage Birgel geschaffen werden.
Derzeit kann die Ortsgemeinde Birgel kein gemeindliches Baugrundstück an
„Bauwillige“ zum Erwerb anbieten.
Der Rat ist zum Zeitpunkt des
Aufstellungsbeschlusses von der Durchführung des Bauleitverfahrens im
zweistufigen Verfahren nach § 8 BauGB (Regelverfahren) ausgegangen.
Es wurde sodann ein frühzeitiges
Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
08.02.2021 bis 10.03.2021 durchgeführt und in der Zeit vom 05.07.2021 bis
04.08.2021 die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.
Seit dem 22.06.2021 ist das
Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft getreten, welches den Ortsgemeinden gemäß
§ 13 b Baugesetzbuch (BauGB) die Möglichkeit bietet,
Ø
bis zum 31.12.2022 (Einleitung des
Verfahrens),
Ø
Außenbereichsflächen, die
unmittelbar an die bestehende Ortslage angrenzen,
Ø
zu Wohnzwecken zu nutzen,
Ø
wenn die zulässige Grundfläche von
10.000 m² gemäß § 19 BauNVO nicht überschritten wird
Ø
und der Satzungsbeschluss bis zum
31.12.2024 gefasst wird.
Nach Auffassung der Ortsgemeinde
Birgel liegen die v.g. Kriterien für den Planbereich „Im Brühl“ allesamt vor,
weshalb die Ortsgemeinde im Rahmen der Ausübung ihrer Planungshoheit das
bereits eingeleitete Verfahren durch einen neuen Aufstellungsbeschluss in ein
beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 b BauGB umwandelt.
Im beschleunigten Verfahren ergibt
sich gegenüber dem sogenannten „Regelverfahren“ ein deutlich geringerer
Aufwand, insbesondere entfällt die Vorhaltung bzw. der Nachweis von
Ausgleichsflächen für den Eingriff in Natur und Landschaft.
Nach Durchführung einer erneuten
Offenlage bzw. Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und Abwägung
der eingegangenen Stellungnahmen kann die Ortsgemeinde den Bebauungsplan
eigenständig in Kraft setzen. Der Flächennutzungsplan wird sodann nur im Wege
der Berichtigung später angepasst; eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung
Vulkaneifel ist somit nicht mehr erforderlich.
Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich:
Das beauftragte Planungsbüro hat
zwischenzeitlich die Entwurfsplanung - einschl. der Begründung - auf das
Verfahren nach § 13 b BauGB angepasst. Der Entwurf wurde dem Rat in seiner
heutigen Sitzung vorgelegt.