Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschluss:

 

Der Werkausschuss beschließt zur Gefahrenabwehr die Arbeiten zur Erneuerung der Wasserleitung umgehend durchzuführen. Unter Hinweis auf § 5, Absatz 2, Nr. 7 der Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke Gerolstein wird die Werkleitung ermächtigt, die Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.


Sachverhalt:

 

Durch das Hochwasserereignis am 14.07.2021 ist ein Rohrbruch in einer Wasserleitung DN 150 GGG unterhalb der Kyll in der Ortsgemeinde Mürlenbach entstanden (siehe Lageplan, rote Markierung).

 

 

Die Ortsgemeinde Mürlenbach wird über den Hochbehälter Kylltal, Ortsausgang in Richtung Meisburg, versorgt. Die Kyllkreuzung im Ort verbindet den östlichen mit dem westlichen Ortsteil.

 

 

Die Versorgung der linken Kyllseite kann allerdings noch über eine weitere Kyllkreuzung nordöstlich von Mürlenbach, Ortsausgang in Richtung Birresborn, aufrechterhalten werden. Jedoch reicht eine dauerhafte Versorgung mit lediglich einer Kyllkreuzung nicht aus.

 

Aus diesem Grund ist es zwingend notwendig, die beschädigte Kyllkreuzung mitten im Ort Nähe der Brücke umgehend zu erneuern. Da eine Reparatur in offener Bauweise in dem Gewässer nicht möglich ist, muss eine neue Wasserleitung in einer anderen Trasse auf rd. 60,00 m verlegt werden (rote Trasse).

 

 

Es ist geplant, die neue Wasserleitung DN 150 in PE-HD unterhalb der Kyll mittels einer verlaufsgesteuerten Horizontalspülbohrung zu verlegen. Das Horizontalspülbohrverfahren ist ein gesteuertes Bohrverfahren zur grabenlosen Verlegung von Rohrleitungen. Gängige Einsatzorte sind die Querung von Flüssen, Straßen, Autobahnen, Biotopen, Plätzen, Geländeeinschnitten, Steilhängen, etc.. Bereits in der Vergangenheit wurden mit diesem Verfahren mehrere Wasserleitungen in der Verbandsgemeinde verlegt.

 

Aus zu wenig Druck und vor allem einer nicht ausreichenden Löschwasserversorgung in den höherliegenden Gebieten des westlichen Ortsteils resultiert eine zwingende Dringlichkeit zur Gefahrenabwehr entsprechend dem Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität vom 22.07.2021.

 

Aufgrund des vorgenannten Erlasses müssen für solche Maßnahmen keine förmlichen Vergabeverfahren durchgeführt und können mithin freihändig vergeben werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten für die Herstellung der neuen Kyllkreuzung werden mit rd. 30.000 € netto beziffert. Die Maßnahme ist unter Hinweis auf den Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität - Sonderprogramm Starkregen- und Hochwasserschäden vom 19.07.2021 - zur Förderung mit einer Quote als Zuschuss des Landes mit 54,5 % der förderfähigen Kosten angemeldet. Der verbleibende Eigenanteil wird durch Entnahmen aus vorhandenen Rücklagen bzw. aus nicht ausgeschöpften Mitteln finanziert.

 

Finanziert wird diese Maßnahme über die Investitionsnummer 80-0000-12 Erneuerung ON –verschiedene Orte-. Hier stehen noch 87.000 € netto zur Verfügung.