Sitzung: 14.09.2021 Werkausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 4-0374/21/01-700
Beschluss:
Der Werkausschuss beschließt zur Gefahrenabwehr die Arbeiten zur Erneuerung
der Wasserleitung
umgehend durchzuführen.
Unter Hinweis auf § 5, Absatz 2, Nr. 7 der Betriebssatzung der
Verbandsgemeindewerke Gerolstein wird die Werkleitung ermächtigt, die Arbeiten
an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Sachverhalt:
Durch das Hochwasserereignis am 14.07.2021 ist ein Rohrbruch in
einer Wasserleitung DN 150 GGG unterhalb der Kyll in der Ortsgemeinde
Mürlenbach entstanden (siehe Lageplan, rote Markierung).
Die
Ortsgemeinde Mürlenbach wird über den Hochbehälter Kylltal, Ortsausgang in
Richtung Meisburg, versorgt. Die Kyllkreuzung im Ort verbindet den östlichen
mit dem westlichen Ortsteil.
Die Versorgung der linken Kyllseite kann allerdings noch über eine
weitere Kyllkreuzung nordöstlich von Mürlenbach, Ortsausgang in Richtung
Birresborn, aufrechterhalten werden. Jedoch reicht eine dauerhafte Versorgung
mit lediglich einer Kyllkreuzung nicht aus.
Aus diesem Grund ist es zwingend notwendig, die beschädigte
Kyllkreuzung mitten im Ort Nähe der Brücke umgehend zu erneuern. Da eine
Reparatur in offener Bauweise in dem Gewässer nicht möglich ist, muss eine neue
Wasserleitung in einer anderen Trasse auf rd. 60,00 m verlegt werden (rote
Trasse).
Es
ist geplant, die neue Wasserleitung DN 150 in PE-HD unterhalb der Kyll mittels
einer verlaufsgesteuerten Horizontalspülbohrung zu verlegen. Das
Horizontalspülbohrverfahren ist ein gesteuertes Bohrverfahren zur grabenlosen
Verlegung von Rohrleitungen. Gängige Einsatzorte sind die Querung von Flüssen,
Straßen, Autobahnen, Biotopen, Plätzen, Geländeeinschnitten, Steilhängen, etc..
Bereits in der Vergangenheit wurden mit diesem Verfahren mehrere
Wasserleitungen in der Verbandsgemeinde verlegt.
Aus
zu wenig Druck und vor allem einer nicht ausreichenden Löschwasserversorgung in
den höherliegenden Gebieten des westlichen Ortsteils resultiert eine zwingende
Dringlichkeit zur Gefahrenabwehr entsprechend dem Erlass des Ministeriums für
Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität vom 22.07.2021.
Aufgrund
des vorgenannten Erlasses müssen für solche Maßnahmen keine förmlichen
Vergabeverfahren durchgeführt und können mithin freihändig vergeben werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
Kosten für die Herstellung der neuen Kyllkreuzung werden mit rd. 30.000 € netto
beziffert. Die Maßnahme ist unter Hinweis auf den Erlass des Ministeriums für
Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität - Sonderprogramm Starkregen- und
Hochwasserschäden vom 19.07.2021 - zur Förderung mit einer Quote als Zuschuss
des Landes mit 54,5 % der förderfähigen Kosten angemeldet. Der verbleibende
Eigenanteil wird durch Entnahmen aus vorhandenen Rücklagen bzw. aus nicht
ausgeschöpften Mitteln finanziert.
Finanziert
wird diese Maßnahme über die Investitionsnummer 80-0000-12 Erneuerung ON
–verschiedene Orte-. Hier stehen noch 87.000 € netto zur Verfügung.