Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Kläranlagen

 

 

Kläranlage Birresborn:

Wiederherstellungskosten rd. 30.000 €

Zäune, Tore und Türen beschädigt

Motor des Fettpaddels der Grobstoffrechenanlage defekt

Motoren der Überschuss- und Rücklaufschlammpumpen defekt

Belüftungseinrichtung am Sandfang defekt

Schaltschrank der Nacheindicker defekt

verschiedene Sonden (Höhenstandsmessungen, etc.) defekt

 

 

 

 

 

 

 

Kläranlage Lissendorf:

Wiederherstellungskosten rd. 25.000 €

verschiedene Sonden (Höhenstandsmessungen, etc.) defekt

Räumschild im Regenüberlaufbecken verzogen und beschädigt

 

 

 

 

 

 

Kläranlage Lissingen:

Wiederherstellungskosten rd. 20.000 €

Zäune beschädigt

Motoren der Heiz-, Primär- und Überschussschlammpumpen sowie verschiedene Werkzeuge und Geräte defekt

 

 

 

 

 

Kläranlage Kerpen:

Wiederherstellungskosten rd. 7.500 €

Leitrechner des Prozessleitsystems beschädigt

Gebläse der Belüftungseinrichtungen teilweise beschädigt

 

 

 

 

 

 

 

 

Kläranlage Kerschenbach:

Wiederherstellungskosten rd. 10.000 €

Zäune und Tore beschädigt

Dämme an den Teichen teilweise beschädigt

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


 

 

Kläranlage Niederehe:

Wiederherstellungskosten rd. 15.000

Zäune beschädigt

Damm des Klärteiches am Auslauf beschädigt

 

 

 

 

 

Kläranlage Nohn

Wiederherstellungskosten rd. 5.000 €

Zäune beschädigt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kläranlage Ormont

Wiederherstellungskosten rd. 7.500 €

Zäune und Tore beschädigt

Weg ausgespült

 

 

 

 

Kläranlage Reuth

Wiederherstellungskosten rd. 5.000 €

Zäune, Tore und Türen beschädigt

 

 

 

Kläranlage Steffeln-Auel:

Wiederherstellungskosten rd. 5.000 €

Zäune, Tore und Türen beschädigt

 


 

Pumpwerke

 

 

 

Pumpwerk Densborn

Gewerbegebiet In den Feldern:

Wiederherstellungskosten rd. 5.000 €

 

Steuerungstechnik / Schaltanlage beschädigt

 

 

 

 

 

 

Pumpwerk Jünkerath Bahnhofstraße:

Wiederherstellungskosten rd. 5.000 €

Steuerungstechnik / Schaltanlage beschädigt

 

 

 

Pumpwerk Lissingen Schauerbach:

Wiederherstellungskosten rd. 5.000 €

Steuerungstechnik / Schaltanlage beschädigt

 

 

 

 

 

 

Pumpwerk Mürlenbach:

Wiederherstellungskosten rd. 15.000 €

Motoren der beiden Abwasserpumpen defekt

 

 

 

 

 


 

Pumpwerk Nohner Mühle:

Wiederherstellungskosten rd. 15.000 €

Steuerungstechnik / Schaltanlage abgerissen und fortgespült

 

 

 

 

 

 


 

Leitungsnetze (Wasser - Abwasser)

Durch die Hochwasserkatastrophe sind ebenfalls Schäden an der Kanalisation sowie an Wasserversorgungsleitungen entstanden.

 

In der Verbandsgemeinde wurden in den Orten Birresborn, Densborn, Gerolstein-Lissingen, Hallschlag, Jünkerath, Kerpen, Kerschenbach, Lissendorf, Mürlenbach, Neroth, Nohn, Reuth, Stadtkyll, Steffeln-Auel und Üxheim-Niederehe Schäden an über 40 Stellen ermittelt.

 

Schäden sind in Form von freigespülten Kanalleitungen und Schächten sowie abgerissenen Wasserleitungen zu verzeichnen. Hinzu kommen unzählige verstopfte Kanäle. Nachstehend sind nur die größeren Schäden aufgeführt.

 

 

 

 

Abwassersammler Müllenborn – Lissingen

Wiederherstellungskosten rd. 75.000 €

Kanalrohrbrücke DN 300 über der Kyll beschädigt, in Fließrichtung mit der Kyll nach rechts unten weggeknickt. Der Abwassersammler entsorgt das Abwasser der Orte Duppach, Kalenborn-Scheuern, Oos, Roth und Müllenborn)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hillesheim, Schützental

Freigespülte Kanalleitungen sowie Schächte

 

 

 

 

 

Gerolstein-Müllenborn, Müllenborner Straße

Freigespülte Kanalleitungen

 

 

 

 

 

 

Stadtkyll, Ferienpark Landaal

Dammbruch, abgebrochene Kanalleitung

 

 

Nohn, Nohner Mühle

Freigespülter Schacht

 

 

 

 

 

 

Wasserversorgungsanlagen – Bauwerke

An den Bauwerken der Wasserversorgungsanlagen sind keine Schäden zu verzeichnen. Vereinzelt wurden Tiefbrunnen aufgrund Trübungen vorsorglich aus der Versorgung genommen. Diese sind mittlerweile wieder aktiv im Netz. Auf Nachfrage eines Ausschussmitgliedes ergänzt Herr Schreiner, dass zahlreiche Untersuchungen des Trinkwassers durchgeführt wurden und dabei keine mikrobiologischen Beeinträchtigungen festgestellt wurden. Zudem wurde in einigen großen Netzen, beispielsweise in Gerolstein, eine Sicherheitschlorung durchgeführt.

 

Die Zuwegung zur Vererdungsanlage Lissingen wird in den nächsten Tagen durch die Werke freigeräumt.

 

Die Gesamtschäden belaufen sich im Bereich

Wasser auf ca.

75.000 €

 

Abwasser auf ca.

325.000 €

 

G e s a m t :

400.000 €

 

 

Über Vorkehrungen, die zum Schutz vor ähnlichen Ereignissen in der Zukunft dienen, wird innerbetrieblich, besonders im Bereich Abwasser, nachgedacht (z.B. Schaltschränke aus dem möglichen Überflutungsbereich versetzen).

 

Es handelt sich um eine Information des Werkausschusses. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Gesamtkosten sind unter Hinweis auf den Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität - Sonderprogramm Starkregen- und Hochwasserschäden vom 19.07.2021 - zur Förderung mit einer Quote als Zuschuss des Landes mit 54,5 % der förderfähigen Kosten angemeldet. Der verbleibende Eigenanteil wird durch Entnahmen aus vorhandenen Rücklagen bzw. aus nicht ausgeschöpften Mitteln finanziert.

 

Bei den Kosten für die Beseitigung der Schäden handelt es sich überwiegend um „erfolgsgefährdende Mehraufwendungen“ (= Aufwendungen, die die Haushaltsansätze überschreiten).

 

Es ist davon auszugehen, dass diese Aufwandskonten erheblich überschritten werden. Die Maßnahmen mussten jedoch umgehend in Angriff genommen werden und duldeten keinen Aufschub. Die hieraus resultierenden Mehraufwendungen sind / waren unabweisbar (§ 16, Absatz 3, Satz 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung).