Beschluss: siehe einzelne Beschlüsse

Sonderinteresse:

 

Herr Marco Weber nimmt wegen von ihm persönlich erklärtem Sonderinteresse an den Abstimmungen im Rahmen des Tagesordnungspunktes 5 nicht teil.

 

 

Beschlüsse:

 

Beschluss:           Eignungsflächen für Windenergie:

 

In Kenntnis der Empfehlungsbeschlüsse des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss vom 02.07.2020 und 30.08.2021 legt der Verbandsgemeinderat folgende Ausschlusskriterien fest:

 

1)    Harte Ausschlusskriterien Windenergie:

Ø Siedlungsflächen

Ø 1.000 m Schutzabstand zu Wohnbauflächen im Innenbereich

Ø Naturschutzgebiete

Ø Kernzonen Naturpark Vulkaneifel

Ø Natura 2000 Gebiete

Ø Laubwald älter als 120 Jahre gem. Forsteinrichtungswerk

Ø Naturdenkmäler

Ø Wasserschutzgebiete, Zone I

 

2)    Weiche Ausschlusskriterien Windenergie:

Ø 500 m Schutzabstand um bewohnte Siedlungen im Außenbereich

Ø Wasserschutzgebiete, Zone II

Ø Wasserschutzgebiet Birgel, Zone III

Ø Genehmigte Rohstoffabbauflächen

Ø Vorranggebiete Rohstoffabbau (Übertage) (gem. ROP Entwurf 2014)

Ø Windgeschwindigkeit mind. 6,4 m/s in 140 m über Grund (nach Windatlas RLP 2013)

Ø Kompensationsflächen A 1

Ø Freihaltebereich Wildbrücke B51

Ø Schutzabstand 5 km zum Niederschlagsradar Neuheilenbach

Ø Mindestgröße Eignungsflächen jeweils 30 ha

Ø Schutzabstand 1.000 m zu Ferienparks

 

Die finalen Ausschusskriterien werden nach der vorliegenden landesplanerischen Stellungnahme durch den Verbandsgemeinderat beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die landesplanerische Stellungnahme gem. § 20 Landesplanungsgesetz zur vorgestellten Planung bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel als Untere Landesplanungsbehörde zu beantragen.

 

Des Weiteren ist sich der Verbandsgemeinderat darüber im Klaren, dass die Umzingelung von Schönfeld durch Eignungsflächen im jetzigen Rahmen nicht bestehen bleiben kann. Damit entsprechende Freihaltesektoren sachgerecht festgelegt werden können, wird das Planungsbüro BGHplan mit einem Sondergutachten beauftragt, das als Grundlage im weiteren Abwägungsprozess dient.

 

Nach Vorlage der landesplanerischen Stellungnahme und des Sondergutachtens wird der Verbandsgemeinderat sich erneut mit der Planung befassen und die dann vorliegenden Erkenntnisse untereinander abwägen.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Ja: 24  Nein: 5  Sonderinteresse: 1

 

 

Beschluss:           Antrag - Wasserschutzgebiet; Zone II:

 

Mit einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung der SGD Nord ist die Errichtung von Photovoltaikanlagen im Wasserschutzgebiet, Zone II möglich. Im Falle der Zustimmung entfällt das Kriterium „Wasserschutzgebiet, Zone II“ bei den raumordnerischen oder fachgesetzlichen Vorrangfunktionen.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Ja: 26  Nein: 1  Enthaltung: 2  Sonderinteresse: 1

 

 

Beschluss:           Antrag – individuale Regelung der Ortsgemeinden

 

Die Verbandsgemeinderat hält an der Regelung zu den Eignungsflächen für Photovoltaikanlagen aufgrund der städtebaulichen Vorstellung fest: Landwirtschaftliche Nutzflächen mit mehr als der mittleren Ertragsmesszahl der jeweiligen Ortsgemeinde, wobei innerhalb einer Solarparkfläche maximal 25 % der Fläche diese Ertragsmesszahl überschreiten dürfen.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Ja: 20  Nein: 4  Enthaltung: 5  Sonderinteresse: 1

 

 

Beschluss:           Eignungsflächen für Photovoltaikanlagen:

 

Entsprechend der Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss vom 31.08.2020 beschließt der Verbandsgemeinderat für die Ermittlung potenzieller Eignungsflächen für erdgebundene Photovoltaikanlagen, dass im Rahmen der Flächennutzungsplanung für den Teilbereich erneuerbare Energien eine konkrete Ausweisung von Sonderbauflächen für Photovoltaik unterbleibt. Vielmehr ist beabsichtigt, die Planung von Eignungsflächen für Photovoltaikanlagen den Ortsgemeinden freizustellen, sofern die folgenden Ausschlussgebiete und städtebaulichen Maßgaben der Verbandsgemeinde eingehalten werden:

 

1.    Auf Grund von raumordnerischen oder fachgesetzlichen Vorrangfunktionen:

Ø Siedlungsflächen (Wohn-, Misch- und Gewerbeflächen nach FNP)

Ø Vorranggebiete für Rohstoffabbau (Übertage) nach ROP-Entwurf 2014

Ø Vorranggebiete für Landwirtschaft nach ROP-Entwurf 2014

Ø Vorranggebiete für den regionalen Biotopverbund nach ROP-Entwurf 2014

Ø Sondergebiete für Windenergienutzung (Bestand gem. FNP)

Ø Waldflächen

Ø Naturschutzgebiete

Ø Pauschal geschützte Biotoptypen nach § 30 BNatSchG

Ø Pauschal geschützte Biotoptypen nach § 15 LNatSchG

Ø Geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale

Ø Schutzwürdige Biotoptypen: typspezifischer Ausschluss

Ø Natura 2000-Gebiete: nur Ausschluss, wenn Schutz- und Erhaltungsziele gefährdet werden

Ø Wasserschutzgebiet, Zone I

Ø Gesetzliches Überschwemmungsgebiet

Ø Kernzonen des Naturparks Vulkaneifel

Ø Landesweit bedeutsame historische Kulturlandschaften Stufe 1 und 2

 

2.    Auf Grund von städtebaulichen Vorstellungen der Verbandsgemeinde:

Ø Siedlungsflächen (Wohn-, Misch- und Gewerbeflächen nach FNP)

Ø Abstandsfläche von 250 m zu Ortslagen,

Ø Abstandsfläche von 50 m zu Außenbereichssiedlungen,

Ø sehr hochwertige landwirtschaftliche Flächen nach Landwirtschaftskammer,

Ø Landwirtschaftliche Nutzflächen mit mehr als der mittleren Ertragsmesszahl der jeweiligen Ortsgemeinde, wobei innerhalb einer Solarparkfläche maximal 25 % der Fläche diese Ertragsmesszahl überschreiten dürfen

Ø 200 m-Abstandsfläche zu einem landschaftsprägenden Kulturdenkmal,

Ø es werden nur Solarparks mit einer maximalen Größe von 15 ha zugelassen,

 

Die Gesamtfläche aller neuen Solarparks in der Verbandsgemeinde Gerolstein soll nicht mehr als 200 ha betragen und der Abstand zwischen zwei Solarparks muss mindestens 2 km betragen, wobei zwischen festvergüteten Anlagen nach EEG kein Mindestabstand festgelegt wird.

 

Die bisher festgesetzten Eignungsflächen im rechtsgültigen FNP der ehem. VG Obere Kyll sollen bestehen bleiben und in den neuen Entwurf übernommen werden.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Ja: 22  Nein: 2  Enthaltung: 5  Sonderinteresse: 1

 


Sachverhalt:

 

In den letzten Monaten haben sich die Gremien der Verbandsgemeinde Gerolstein intensiv mit der Flächennutzungsplanung – Teilfortschreibung für regenerative Energien beschäftigt und diese auch in den Fraktionen ausführlich beraten. Seitens der Verwaltung wird angestrebt, die landesplanerische Stellungnahme als wichtige Entscheidungsgrundlage für die weiteren Planungen bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel als Untere Landesplanungsbehörde zu beantragen.

 

Bei der Teilfortschreibung der Flächennutzungsplanung für regenerative Energien sollte von der Verbandsgemeinde neben der Ausweisung von Eignungsflächen für die Windenergie auch die Ausweisung von Eignungsflächen für die Photovoltaikanlagen Berücksichtigung finden. Nachfolgend unterscheiden wir diese beiden regenerativen Energien bei der Darstellung des Sachverhaltes:

 

Eignungsflächen für Windenergieanlagen:

Eine konkrete Beschlussempfehlung für den Verbandsgemeinderat wurde vom Bau-, Planungs- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 02.07.2020 gefasst. Diese Empfehlung wurde in der Sitzung am 30.08.2021 weitestgehend bestätigt.

 

In der Ausschusssitzung am 30.08.2021 wurde die Empfehlung über ein Kriterium - Abstand zu Feriendörfern - zurückgestellt. Es wurde sich darauf verständigt, dies in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 16.09.2021 abschließend beraten und zu entscheiden.

 

Die Verwaltung informiert in der Sitzung noch einmal über die Bedeutung der sogenannten „harten“ und „weichen“ Ausschlusskriterien und der damit einhergehenden Festlegung von Eignungsflächen.

 

Nach den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz hat die Landesregierung im Rahmen der Koalitionsverhandlungen Änderungen in der Landesentwicklungsplanung vereinbart, welche bis dato noch nicht konkretisiert worden sind. Die Verwaltung schlägt vor, im jetzigen Verfahrensschritt die von der Landesregierung geplanten Änderungen noch nicht weiter zu berücksichtigen und auf diese erst in den nächsten Verfahrensschritten einzugehen, wenn auch entsprechende gesetzliche Regelungen seitens des Landes geschaffen worden sind.

 

Nach den zwischenzeitlichen Beratungen und der Besichtigung etwaiger Eignungsflächen vor Ort empfiehlt die Verwaltung folgende Änderung zur Ausschussempfehlung vom 02.07.2020:

 

Bei einer Umsetzung der bisherigen Beschlussempfehlung würden die verbleibenden Eignungsflächen für den Ortsteil Schönfeld in der Ortsgemeinde Stadtkyll nahezu zu einer „Umzingelung“ führen. Eine Möglichkeit, diese für den Ortsteil erdrückende Wirkung zu umgehen, wäre die Festlegung des Schutzabstandes um Ferienhausgebiete auf 2.000 m. Damit ergäbe sich folgende Situation – die hellblau dargestellten Flächen stünden der Windkraft nicht mehr zur Verfügung und der dargestellte Korridor bliebe frei:

 

Neben diesem Ansatz der Verwaltung gibt es einen Antrag der CDU-Fraktion an der Beschlussempfehlung aus dem Juli 2020 an dem 1.000 m Abstand festzuhalten und alle potentiellen Flächen einer landesplanerischen Überprüfung zu unterziehen. Des Weiteren bittet die CDU Fraktion bei den Abwägungen auch die Interessen der Ortsgemeinden Gönnersdorf und Schüller zu berücksichtigen und die Verwaltung um einen interessengerechten Lösungsvorschlag.

 

Aus diesem Grunde hat man mit dem Planungsbüro BGHplan, Trier, die Angelegenheit nochmals eingehend erörtert und kommt zu folgendem Vorschlag:

 

Bei einer Verkleinerung des Schutzabstandes zu den Feriendörfern von 2 km auf 1 km wird die Ortslage Schönfeld von Sondergebieten für Windenergienutzung nahezu vollständig umzingelt. Die Beeinträchtigung der Ortslage muss dann im Rahmen der Abwägung (Eignungsanalyse) durch Festlegung von Freihaltesektoren reduziert werden. Um eine gut begründete Abwägung durchführen zu können und belastbare Argumente für den Ausschluss von Sondergebieten zu erhalten, ist ein Sondergutachten erforderlich, indem anhand von Sichtfeldanalysen, Sichtachsenbetrachtungen und Fotovisualisierungen dargelegt wird, welche Bereiche im Umfeld der Ortslage freigehalten werden sollten.

 

Als methodische Grundlage wird das Gutachten der Firma Umweltplan aus dem Jahre 2013 herangezogen. Dieses Gutachten soll parallel zur landesplanerischen Stellungnahme erarbeitet werden, um das Ergebnis vor der Vorentwurfsberatung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bei der weitern Abwägung zu berücksichtigen.

 

Seitens der Verwaltung und des Planungsbüros wird vorgeschlagen, die übrigen, bislang vorgeschlagenen Kriterien unverändert zu belassen und hiermit die landesplanerische Stellungnahme zu beantragen.

 

Eignungsflächen für Photovoltaikanlagen:

Der Bau, Planungs- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 31.08.2020 ebenfalls intensiv mit der Ausweisung von Eignungsflächen für Photovoltaikanlagen auseinandergesetzt.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, im Rahmen der Flächennutzungsplanung für den Teilbereich erneuerbare Energien keine konkrete Ausweisung von Sonderbauflächen für Photovoltaik vorzusehen. Vielmehr ist beabsichtigt, die Planung von Eignungsflächen für Photovoltaikanlagen den Ortsgemeinden freizustellen. Seitens der Verbandsgemeinde werden ausschließlich Ausschlussgebiete und städtebaulichen Maßgaben definiert, die im Rahmen der Sitzung nochmals dargestellt werden.

 

 

Die Fraktionen des Verbandsgemeinderates und einzelne Ratsmitglieder beziehen ausführlich Stellung zu den geplanten Eignungsflächen für Windenergieanlagen und den damit verbundenen „weichen“ und „harten Ausschusskriterien“. Insbesondere der „Abstand zu Ferienparks“ und zur „Ortslage Schönfeld“ wird eingehend andiskutiert. Fragstellungen werden von Bürgermeister Böffgen und Frau Folz, BGHPlan Trier beantwortet.

 

Es wird sich darauf verständigt, dass die aktuellen Kriterien für die Eignungsflächen für Windenergie als Basis für die Beantragung der landesplanerischen Stellungnahme bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel als Untere Landesplanungsbehörde dienen. Nach Vorlage der Stellungnahme und des Sondergutachtens für die Ortslage Schönfeld wird sich der Verbandsgemeinderat mit den Ausschlusskriterien final befassen.

 

Ratsmitglied Hans-Jakob Meyer beantragt zu den „Eignungsflächen für Photovoltaikanlagen“, dass Photovoltaikanlagen im Wasserschutzgebiet, Zone II mit einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung der SGD Nord grundsätzlich möglich sein sollen.

 

Weiterhin wird von Ratsmitglied Marco Weber zu den „Eignungsflächen für Photovoltaikanlagen“ beantragt, dass das Kriterium „Landwirtschaftliche Nutzflächen mit mehr als der mittleren Ertragsmesszahl der jeweiligen Ortsgemeinden, wobei innerhalb einer Solarparkfläche maximal 25% der Fläche diese Ertragsmesszahl überschreiten dürfen“ individuell durch die jeweiligen Ortsgemeinden festgelegt werden soll.

 

Über die „Eignungsflächen für Windenergie“, den vorgetragenen Anträgen und den „Eignungsflächen für Photovoltaikanlagen“ erfolgt nach einer 3-minütigen Sitzungsunterbrechung eine getrennte Beschlussfassung.