Sitzung: 16.09.2021 Verbandsgemeinderat
Beschluss: siehe einzelne Beschlüsse
Vorlage: 2-2775/21/01-635
Sonderinteresse:
Herr
Marco Weber nimmt wegen von ihm persönlich erklärtem Sonderinteresse an den
Abstimmungen im Rahmen des Tagesordnungspunktes 5 nicht teil.
Beschlüsse:
Beschluss: Eignungsflächen für Windenergie:
In
Kenntnis der Empfehlungsbeschlüsse des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss vom
02.07.2020 und 30.08.2021 legt der Verbandsgemeinderat folgende
Ausschlusskriterien fest:
1)
Harte Ausschlusskriterien Windenergie:
Ø
Siedlungsflächen
Ø
1.000 m Schutzabstand zu Wohnbauflächen im
Innenbereich
Ø
Naturschutzgebiete
Ø
Kernzonen Naturpark Vulkaneifel
Ø
Natura 2000 Gebiete
Ø
Laubwald älter als 120 Jahre gem.
Forsteinrichtungswerk
Ø
Naturdenkmäler
Ø
Wasserschutzgebiete, Zone I
2)
Weiche Ausschlusskriterien Windenergie:
Ø
500 m Schutzabstand um bewohnte Siedlungen im
Außenbereich
Ø
Wasserschutzgebiete, Zone II
Ø
Wasserschutzgebiet Birgel, Zone III
Ø
Genehmigte Rohstoffabbauflächen
Ø
Vorranggebiete Rohstoffabbau (Übertage) (gem.
ROP Entwurf 2014)
Ø
Windgeschwindigkeit mind. 6,4 m/s in 140 m
über Grund (nach Windatlas RLP 2013)
Ø
Kompensationsflächen A 1
Ø
Freihaltebereich Wildbrücke B51
Ø
Schutzabstand 5 km zum Niederschlagsradar
Neuheilenbach
Ø
Mindestgröße Eignungsflächen jeweils 30 ha
Ø
Schutzabstand 1.000 m zu Ferienparks
Die finalen
Ausschusskriterien werden nach der vorliegenden landesplanerischen
Stellungnahme durch den Verbandsgemeinderat beschlossen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die landesplanerische Stellungnahme gem. § 20
Landesplanungsgesetz zur vorgestellten Planung bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel
als Untere Landesplanungsbehörde zu beantragen.
Des Weiteren ist sich der
Verbandsgemeinderat darüber im Klaren, dass die Umzingelung von Schönfeld durch
Eignungsflächen im jetzigen Rahmen nicht bestehen bleiben kann. Damit
entsprechende Freihaltesektoren sachgerecht festgelegt werden können, wird das
Planungsbüro BGHplan mit einem Sondergutachten beauftragt, das als Grundlage im
weiteren Abwägungsprozess dient.
Nach Vorlage der landesplanerischen
Stellungnahme und des Sondergutachtens wird der Verbandsgemeinderat sich erneut
mit der Planung befassen und die dann vorliegenden Erkenntnisse untereinander
abwägen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich
beschlossen
Ja: 24
Nein: 5 Sonderinteresse: 1
Beschluss: Antrag - Wasserschutzgebiet; Zone II:
Mit
einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung der SGD Nord ist die Errichtung von
Photovoltaikanlagen im Wasserschutzgebiet, Zone II möglich. Im Falle der
Zustimmung entfällt das Kriterium „Wasserschutzgebiet, Zone II“ bei den
raumordnerischen oder fachgesetzlichen Vorrangfunktionen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich
beschlossen
Ja: 26
Nein: 1 Enthaltung: 2 Sonderinteresse: 1
Beschluss: Antrag – individuale Regelung der
Ortsgemeinden
Die Verbandsgemeinderat hält an der Regelung zu den
Eignungsflächen für Photovoltaikanlagen aufgrund der städtebaulichen
Vorstellung fest: Landwirtschaftliche Nutzflächen mit mehr als der mittleren
Ertragsmesszahl der jeweiligen Ortsgemeinde, wobei innerhalb einer
Solarparkfläche maximal 25 % der Fläche diese Ertragsmesszahl überschreiten
dürfen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich
beschlossen
Ja: 20
Nein: 4 Enthaltung: 5 Sonderinteresse: 1
Beschluss: Eignungsflächen
für Photovoltaikanlagen:
Entsprechend
der Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss vom 31.08.2020
beschließt der Verbandsgemeinderat für die Ermittlung potenzieller
Eignungsflächen für erdgebundene Photovoltaikanlagen, dass im Rahmen der Flächennutzungsplanung
für den Teilbereich erneuerbare Energien eine konkrete Ausweisung von Sonderbauflächen
für Photovoltaik unterbleibt. Vielmehr ist beabsichtigt, die Planung von
Eignungsflächen für Photovoltaikanlagen den Ortsgemeinden freizustellen, sofern
die folgenden Ausschlussgebiete und städtebaulichen Maßgaben der Verbandsgemeinde
eingehalten werden:
1. Auf Grund von raumordnerischen oder
fachgesetzlichen Vorrangfunktionen:
Ø Siedlungsflächen (Wohn-, Misch- und
Gewerbeflächen nach FNP)
Ø Vorranggebiete für Rohstoffabbau
(Übertage) nach ROP-Entwurf 2014
Ø Vorranggebiete für Landwirtschaft nach
ROP-Entwurf 2014
Ø Vorranggebiete für den regionalen
Biotopverbund nach ROP-Entwurf 2014
Ø Sondergebiete für Windenergienutzung
(Bestand gem. FNP)
Ø Waldflächen
Ø Naturschutzgebiete
Ø Pauschal geschützte Biotoptypen nach §
30 BNatSchG
Ø Pauschal geschützte Biotoptypen nach §
15 LNatSchG
Ø Geschützte Landschaftsbestandteile und
Naturdenkmale
Ø Schutzwürdige Biotoptypen:
typspezifischer Ausschluss
Ø Natura 2000-Gebiete: nur Ausschluss,
wenn Schutz- und Erhaltungsziele gefährdet werden
Ø Wasserschutzgebiet, Zone I
Ø Gesetzliches Überschwemmungsgebiet
Ø Kernzonen des Naturparks Vulkaneifel
Ø Landesweit bedeutsame historische
Kulturlandschaften Stufe 1 und 2
2. Auf Grund von städtebaulichen
Vorstellungen der Verbandsgemeinde:
Ø Siedlungsflächen (Wohn-, Misch- und Gewerbeflächen
nach FNP)
Ø Abstandsfläche von 250 m zu Ortslagen,
Ø Abstandsfläche von 50 m zu
Außenbereichssiedlungen,
Ø sehr hochwertige landwirtschaftliche
Flächen nach Landwirtschaftskammer,
Ø Landwirtschaftliche Nutzflächen mit
mehr als der mittleren Ertragsmesszahl der jeweiligen Ortsgemeinde, wobei
innerhalb einer Solarparkfläche maximal 25 % der Fläche diese Ertragsmesszahl
überschreiten dürfen
Ø 200 m-Abstandsfläche zu einem
landschaftsprägenden Kulturdenkmal,
Ø es werden nur Solarparks mit einer
maximalen Größe von 15 ha zugelassen,
Die Gesamtfläche
aller neuen Solarparks in der Verbandsgemeinde Gerolstein soll nicht mehr als
200 ha betragen und der Abstand zwischen zwei Solarparks muss mindestens 2 km
betragen, wobei zwischen festvergüteten Anlagen nach EEG kein Mindestabstand
festgelegt wird.
Die
bisher festgesetzten Eignungsflächen im rechtsgültigen FNP der ehem. VG Obere
Kyll sollen bestehen bleiben und in den neuen Entwurf übernommen werden.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich
beschlossen
Ja: 22
Nein: 2 Enthaltung: 5 Sonderinteresse: 1
Sachverhalt:
In den letzten Monaten haben sich die
Gremien der Verbandsgemeinde Gerolstein intensiv mit der Flächennutzungsplanung
– Teilfortschreibung für regenerative Energien beschäftigt und diese auch in
den Fraktionen ausführlich beraten. Seitens der Verwaltung wird angestrebt, die
landesplanerische Stellungnahme als wichtige Entscheidungsgrundlage für die
weiteren Planungen bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel als Untere
Landesplanungsbehörde zu beantragen.
Bei der Teilfortschreibung der Flächennutzungsplanung für
regenerative Energien sollte von der Verbandsgemeinde neben der Ausweisung von
Eignungsflächen für die Windenergie auch die Ausweisung von Eignungsflächen für
die Photovoltaikanlagen Berücksichtigung finden. Nachfolgend unterscheiden wir
diese beiden regenerativen Energien bei der Darstellung des Sachverhaltes:
Eignungsflächen
für Windenergieanlagen:
Eine konkrete Beschlussempfehlung für den
Verbandsgemeinderat wurde vom Bau-, Planungs- und Umweltausschuss in seiner
Sitzung am 02.07.2020 gefasst. Diese Empfehlung wurde in der Sitzung am 30.08.2021
weitestgehend bestätigt.
In der Ausschusssitzung am 30.08.2021 wurde die
Empfehlung über ein Kriterium - Abstand zu Feriendörfern - zurückgestellt. Es
wurde sich darauf verständigt, dies in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am
16.09.2021 abschließend beraten und zu entscheiden.
Die Verwaltung informiert in der Sitzung noch einmal über
die Bedeutung der sogenannten „harten“ und „weichen“ Ausschlusskriterien und
der damit einhergehenden Festlegung von Eignungsflächen.
Nach den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz hat die
Landesregierung im Rahmen der Koalitionsverhandlungen Änderungen in der
Landesentwicklungsplanung vereinbart, welche bis dato noch nicht konkretisiert
worden sind. Die Verwaltung schlägt vor, im jetzigen Verfahrensschritt die von
der Landesregierung geplanten Änderungen noch nicht weiter zu berücksichtigen
und auf diese erst in den nächsten Verfahrensschritten einzugehen, wenn auch
entsprechende gesetzliche Regelungen seitens des Landes geschaffen worden sind.
Nach den zwischenzeitlichen Beratungen und der
Besichtigung etwaiger Eignungsflächen vor Ort empfiehlt die Verwaltung folgende
Änderung zur Ausschussempfehlung vom 02.07.2020:
Bei einer Umsetzung der bisherigen Beschlussempfehlung
würden die verbleibenden Eignungsflächen für den Ortsteil Schönfeld in der
Ortsgemeinde Stadtkyll nahezu zu einer „Umzingelung“ führen. Eine Möglichkeit,
diese für den Ortsteil erdrückende Wirkung zu umgehen, wäre die Festlegung des
Schutzabstandes um Ferienhausgebiete auf 2.000 m. Damit ergäbe sich folgende
Situation – die hellblau dargestellten Flächen stünden der Windkraft nicht mehr
zur Verfügung und der dargestellte Korridor bliebe frei:
Neben
diesem Ansatz der Verwaltung gibt es einen Antrag der CDU-Fraktion an der
Beschlussempfehlung aus dem Juli 2020 an dem 1.000 m Abstand festzuhalten und
alle potentiellen Flächen einer landesplanerischen Überprüfung zu unterziehen.
Des Weiteren bittet die CDU Fraktion bei den Abwägungen auch die Interessen der
Ortsgemeinden Gönnersdorf und Schüller zu berücksichtigen und die Verwaltung um
einen interessengerechten Lösungsvorschlag.
Aus
diesem Grunde hat man mit dem Planungsbüro BGHplan, Trier, die Angelegenheit
nochmals eingehend erörtert und kommt zu folgendem Vorschlag:
Bei einer Verkleinerung des Schutzabstandes zu den
Feriendörfern von 2 km auf 1 km wird die Ortslage Schönfeld von Sondergebieten
für Windenergienutzung nahezu vollständig umzingelt. Die Beeinträchtigung der
Ortslage muss dann im Rahmen der Abwägung (Eignungsanalyse) durch Festlegung
von Freihaltesektoren reduziert werden. Um eine gut begründete Abwägung
durchführen zu können und belastbare Argumente für den Ausschluss von
Sondergebieten zu erhalten, ist ein Sondergutachten erforderlich, indem anhand
von Sichtfeldanalysen, Sichtachsenbetrachtungen und Fotovisualisierungen
dargelegt wird, welche Bereiche im Umfeld der Ortslage freigehalten werden
sollten.
Als methodische Grundlage wird das Gutachten der
Firma Umweltplan aus dem Jahre 2013 herangezogen. Dieses Gutachten soll
parallel zur landesplanerischen Stellungnahme erarbeitet werden, um das
Ergebnis vor der Vorentwurfsberatung zur frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung bei der weitern Abwägung zu berücksichtigen.
Seitens
der Verwaltung und des Planungsbüros wird vorgeschlagen, die übrigen, bislang
vorgeschlagenen Kriterien unverändert zu belassen und hiermit die
landesplanerische Stellungnahme zu beantragen.
Eignungsflächen
für Photovoltaikanlagen:
Der Bau, Planungs- und Umweltausschuss hat sich in seiner
Sitzung am 31.08.2020 ebenfalls intensiv mit der Ausweisung von Eignungsflächen
für Photovoltaikanlagen auseinandergesetzt.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, im Rahmen der Flächennutzungsplanung für den
Teilbereich erneuerbare Energien keine konkrete Ausweisung von Sonderbauflächen
für Photovoltaik vorzusehen. Vielmehr ist beabsichtigt, die Planung von
Eignungsflächen für Photovoltaikanlagen den Ortsgemeinden freizustellen.
Seitens der Verbandsgemeinde werden ausschließlich Ausschlussgebiete und
städtebaulichen Maßgaben definiert, die im Rahmen der Sitzung nochmals
dargestellt werden.
Die Fraktionen des Verbandsgemeinderates und einzelne
Ratsmitglieder beziehen ausführlich Stellung zu den geplanten Eignungsflächen
für Windenergieanlagen und den damit verbundenen „weichen“ und „harten
Ausschusskriterien“. Insbesondere der „Abstand zu Ferienparks“ und zur
„Ortslage Schönfeld“ wird eingehend andiskutiert. Fragstellungen werden von
Bürgermeister Böffgen und Frau Folz, BGHPlan Trier beantwortet.
Es wird sich darauf verständigt, dass die aktuellen
Kriterien für die Eignungsflächen für Windenergie als Basis für die Beantragung
der landesplanerischen Stellungnahme bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel als
Untere Landesplanungsbehörde dienen. Nach Vorlage der Stellungnahme und des
Sondergutachtens für die Ortslage Schönfeld wird sich der Verbandsgemeinderat
mit den Ausschlusskriterien final befassen.
Ratsmitglied Hans-Jakob Meyer beantragt zu den
„Eignungsflächen für Photovoltaikanlagen“, dass Photovoltaikanlagen im
Wasserschutzgebiet, Zone II mit einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung der
SGD Nord grundsätzlich möglich sein sollen.
Weiterhin wird von Ratsmitglied Marco Weber zu den
„Eignungsflächen für Photovoltaikanlagen“ beantragt, dass das Kriterium
„Landwirtschaftliche Nutzflächen mit mehr als der mittleren Ertragsmesszahl der
jeweiligen Ortsgemeinden, wobei innerhalb einer Solarparkfläche maximal 25% der
Fläche diese Ertragsmesszahl überschreiten dürfen“ individuell durch die
jeweiligen Ortsgemeinden festgelegt werden soll.
Über die „Eignungsflächen für Windenergie“, den
vorgetragenen Anträgen und den „Eignungsflächen für Photovoltaikanlagen“
erfolgt nach einer 3-minütigen Sitzungsunterbrechung eine getrennte
Beschlussfassung.