Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat nahm Kenntnis vom Entwurf einer neuen Geschäftsordnung und beschließt nach eingehender Beratung die Geschäftsordnung entsprechend der vorliegenden Fassung.


Sachverhalt:

Die Geltung der Geschäftsordnung ist auf die jeweilige Wahlzeit des Gemeinderates beschränkt. Nach der Neuwahl des Gemeinderates gilt die bisherige Geschäftsordnung für die Dauer von sechs Monaten weiter, soweit der Rat keine neue Geschäftsordnung beschließt. Kommt innerhalb dieser sechs Monate (also bis zum 06.12.2009) keine Beschlussfassung über eine Geschäftsordnung zustande, so tritt die bisherige Geschäftsordnung außer Kraft und es gilt die Muster-Geschäftsordnung, die der Minister des Innern und für Sport bekannt gemacht hat (§ 37 Abs. 2 GemO).

Die Geschäftsordnung trifft Regelungen über die Arbeitsweise des Gemeinderates, sie findet entsprechende Anwendung auf das Verfahren in den Ausschüssen.

Ein Entwurf der neuen Geschäftsordnung, die im Übrigen weitgehend der Muster-Geschäftsordnung entspricht, liegt dieser Vorlage bei (Anlage).

Der Vorsitzende hat bei der Beschlussfassung über die Geschäftsordnung Stimmrecht (§ 36 Abs. 3 Satz 1 GemO) und ist bei der Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder mitzurechnen.

Somit sind für die Beschlussfassung mindestens 6 Ja-Stimmen erforderlich.

Die Geschäftsordnung war bereits Gegenstand der Beratungen bei der konstituierenden Sitzung am 14.07.2009 und wurde damals zurückgestellt.