Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt die Annahme/Vermittlung nachfolgender Zuwendung:

 

Art der

Zuwendung

Zuwendungsgeber

Umfang der

Zuwendung

Zuwendungszweck

Sonstige

Beziehungen zum

Zuwendungsgeber

Sachspende

Juni 2020

Schweitzer Systemtechnik,

Daun

567,04 €

Desinfektionssäule für Augustiner Reahlschule Plus, Hillesheim

keine

Sachspende

Juni 2020

Schweitzer Systemtechnik,

Daun

567,04 €

Desinfektionssäule für Grundschule, Gerolstein Waldstraße

keine

Sachspende

Juni 2020

Schweitzer Systemtechnik,

Daun

567,04 €

Desinfektionssäule für Grund- und Realschule plus, Gerolstein

keine

Sachspende

Juni 2020

Schweitzer Systemtechnik,

Daun

567,04 €

Desinfektionssäule für Grundschule, Birresborn

keine

Sachspende

Juni 2020

Schweitzer Systemtechnik,

Daun

567,04 €

Desinfektionssäule für Grundschule, Neroth

keine

Sachspende

Juni 2020

Schweitzer Systemtechnik,

Daun

567,04 €

Desinfektionssäule für Grund- und Realschule plus, Jünkerath

keine

Sachspende

Juni 2020

Schweitzer Systemtechnik,

Daun

567,04 €

Desinfektionssäule für Schulbuchausleihe (Realschule plus, Hillesheim)

keine

 

Hinweis:

Eine Aufstellung / Mitteilung über die o.g. Sachspenden der Firma Schweitzer, Systemtechnik wurde der Verbandsgemeindekasse erst im Sommer 2021 übermittelt.

 

 

Art der

Zuwendung

Zuwendungsgeber

Umfang der

Zuwendung

Zuwendungszweck

Sonstige

Beziehungen zum

Zuwendungsgeber

Geldspende

22.07.2021

Ewald Molitor,

Gerolstein

250,00 €

Freiwillige Feuerwehr Gerolstein

keine

Geldspende

22.07.2021

Hans Schrot,

Gerolstein

50,00 €

Freiwillige Feuerwehr

Gerolstein

keine

Geldspende
04.08.2021

Portlandzementwerk Wotan H. Schneider KG, Üxheim

2.000,00 €

Feuerwehreinsätze und Katastrophenschutz
-Feuerwehr Nohn-

keine

Geldspende 04.08.2021

Dr. Hans-Josef und Heidrun Holbach, Hillesheim

200,00 €

Freiwillige Feuerwehr Hillesheim

Keine

Geldspende

23.08.2021

Bürgerdienst Lepper e.V.,

Daun

4.000,00 €

Megaphone für FW-Einsätze / Hochwasser-Tauchpumpe

 

 


Sachverhalt:

 

Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Gemeinderat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100 € übersteigt.

 

Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.