Beschluss:
Nach Einsicht in die Akten erteilt der
Gemeinderat das Einvernehmen zum Bauantrag für die Errichtung eines Wohnhauses.
Sachverhalt:
Ortbürgermeister Weidig legt dem Rat
den Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses vor, der auf
Grund der Kurzfristigkeit nicht mit den Unterlagen versandt werden konnte.